Sollte Misgendern eine Straftat sein?

25 Antworten

Naja wenn es halt ausversehen passiert und die Person nicht wirklich wie ihr gewünschtes Geschlecht aussieht dann ist das okay, aber ansonsten sollte man das schon anzeigen können

Nein, denn dieses "MIsgendern" ist Interpretationssache, also bei einigen Ja (Beleidigungen), bei anderen Nein. Es wird von diesen Leuten ja sonst auch gefordert, dass es Meinungsvielfalt gibt.Zudem stimme ich überein, dass einige Moralprediger gerne ihre Macht ausüben wollen.

Ist es doch bereits...?

Spielt also keine Rolle mehr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Interessiert & beschäftige mich viel damit
trans64 
Fragesteller
 20.06.2023, 18:39

Ist es nicht. Zumindestens nicht als eigener Straftatbestand. Als Beleidigung zählt es je nach Gericht nicht mal. Nur moderne Gerichte sahen es als Beleidigung.

0

Es ist halt unhöflich. Aber eine Straftat? Nein.

Wenn es mit bösartiger Absicht und/oder auffällig wiederholt geschieht, sollte es wie Beleidigungen behandelt werden.

Allerdings sollte man von einer solchen Regelung nicht allzu viel erwarten. Sie mag in besonders prominenten Fällen zu einer Verurteilung führen, aber die kleinen Alltagsgemeinheiten bleiben meist liegen, bis die Verfahren schlussendlich eingestellt werden.

Was uns im deutschen Recht an dieser Stelle leider fehlt, ist der Begriff des Hassverbrechens als strafverschärfender Begleitumstand. Dies würde - bei Nachweisbarkeit - dann schon ein deutlicheres Signal an Leute senden, die meinen, Transpersonen etc. seien Freiwild für ihre primitiven Attacken.

Acera  19.06.2023, 21:42

Find ich auch

1