Sollte der Staat die deutsche Staatsangehörigkeit entziehen dürfen?
In Großbritannien kann der Staat Menschen sogar dann die Staatsangehörigkeit entziehen, wenn sie sonst staatenlos würden – zum Beispiel aus Sicherheitsgründen.
In Deutschland ist das nicht erlaubt; hier darf die Staatsangehörigkeit nur entzogen werden, wenn noch eine zweite besteht.
Fraglich bleibt, ob Deutschland nicht in Ausnahmefällen ähnlich handeln sollte – oder ob der Schutz vor Staatenlosigkeit wichtiger ist.
12 Antworten
In folgenden Fällen können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren:
- Sie wollen Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben und haben dafür einen Antrag auf Entlassung gestellt. Zugleich haben Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit beantragt und eine Zusicherung erhalten, diese zu bekommen.
- Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben.
- Sie verzichten auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit (und Sie besitzen noch eine weitere Staatsangehörigkeit).
- Sie wurden als Minderjährige/-r von einer ausländischen Person adoptiert.
- Sie treten freiwillig und ohne Zustimmung der zuständigen Behörde in den Militärdienst eines ausländischen Staates ein, dessen Staatsangehörigkeit Sie ebenfalls besitzen.
- Sie besitzen neben der deutschen noch eine ausländische Staatsangehörigkeit und beteiligen sich konkret an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
- Sie sind optionspflichtig und erklären, dass Sie sich für die ausländische Staatsbürgerschaft entschieden haben.
- Sie haben die Staatsbürgerschaft durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben erworben.
Das sind die Ausnahmen. Ansonsten ist es der Entzug der Staatsbürgerschaft nicht erlaubt, wenn man dadurch staatenlos wird.
Dein Leseverständnis ist nicht sehr ausgeprägt, oder?
In folgenden Fällen können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren:
Der Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft ermöglicht den Entzug - es ist keine zwingende Folge.
Oben genanntes stimmt alles noch.
Und die Entziehung der Staatsbürgerschaft wenn man dadurch staatenlos wird ist weder erlaubt noch gewünscht.
Weswegen auch?
Der Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft ermöglicht den Entzug
Nein, er ermoeglicht noch nicht einmal den Verlust. Der Entzug ist ja sowieso immer verboten.
Sollte der Staat die deutsche Staatsangehörigkeit entziehen dürfen?
Nein sollte er nicht und es ist rechtlich auch nicht möglich da der Paragraph 1 Absatz 3 Grundgesetz das nicht hergibt.
Die deutsche Staatsbürgerschaft darf laut Art. 16 Abs. 1 des Grundgesetzes grundsätzlich nicht entzogen werden, um die Menschen vor willkürlichen Ausbürgerungen zu schützen. Es gibt jedoch wenige Ausnahmen, bei denen die Staatsbürgerschaft verloren gehen kann, etwa bei der Beteiligung an terroristischen Vereinigungen oder dem freiwilligen Dienst in fremden Streitkräften, wenn dadurch keine Staatenlosigkeit entsteht. Eine Einbürgerung kann zurückgenommen werden, wenn diese durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt wurde.
Das steht auch oben. Die Frage ist ob die alleinige deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden soll.
Und das mit der Täuschung kann verjähren. Dann darf man trz die nicht entziehen
... hier darf die Staatsangehörigkeit nur entzogen werden, wenn noch eine zweite besteht.
Nein, zum Glueck darf sie auch dann nicht entzogen werden. Das verbietet das Grundgesetz.
Sie kann zwar auf Grund eines Gesetzes verloren gehen, entzogen werden darf sie aber nicht.
Nein,
außerdem ist deine Aussage falsch, der britische Supreme Court hat 2013 entschieden, dass Section 40 (4) British Nationality Act, die den Entzug der Staatsangehörigkeit verbietet wenn der Betroffene dadurch staatenlos würde.
Secretary of State for the Home Department v Al -Jedda [2013] UKSC 62 (9 October 2013)
Stimmt wohl nicht. Bzw wirde revidiert
Nein - du solltest deine eigene Quelle sorgfältiger lesen. Dort steht NICHT, dass sie staatenlos geworden ist. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die durch Heirat die syrische Staatsbürgerschaft erlangt und angenommen hat.
Nur schade, dass das nicht stimmen kann. Da die syrische nicht an terroristen damals vergeben wurde. Und sie kämpfte nicht für Syrien sondern für den IS
Nach Ansicht der britischen Gerichtsbarkeit, hat sie zusätzlich noch die Staatsangehörigkeit von Bangladesch - auch wenn Frau Begum das bestreitet.
Begum v Special Immigration Appeals Commission & Ors [2020] EWCA Civ 918 (16 July 2020)
Manches stimmt nicht mehr. Und das habe ich gesagt. Deshalb war die Frage ob es erlaubt sein sollte wie in GB
In Deutschland wurde die doppelte legalisiert