Sind die Razzien der Polizei bei Aktivisten der Letzten Generation gerechtfertigt?

6 Antworten

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Da die Polizei auf Basis eines richterlich genehmigten Durchsuchungsbeschlusses agiert hat, war das zumindest seitens der Polizei auf jeden Fall rechtmäßig. Ob das insgesamt rechtmäßig war, werden am Ende die Gerichte zu klären haben, wobei ich aber durchaus davon ausgehe, dass dem so ist - die begangenen Straftaten sind unstrittig und der Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht aus der Luft gegriffen, dafür gibt es durchaus konkrete Anhaltspunkte.

Wie richtig man lag, wird daran deutlich, wie schwer die Letzte Generation offenkundig mit der Beschlagnahme der Konten getroffen wurde, hier rächt es sich, dass eben nicht überzeugte Idealisten am Werk waren, sondern vielfach bezahlte Kräfte ...

Brain300 
Fragesteller
 27.05.2023, 19:23

Danke für deine hilfreiche Antwort!

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Hallo Brain300,

es stellt sich die Frage nach einer Verhältnismäßigkeit - und sie wird sich sicherlich vor so manchem Gericht stellen.

Eine solche Nacht und Nebel Aktion wäre nach meinem juristischen Verständnis gerechtfertigt, wenn Gefahr im Verzug wäre. Politisch halte ich sie für unklug, denn sie mag nur noch zu einer weiteren Radikalisierung, mit der auch eine (weitere) Kriminalisierung einhergehen kann, führen - wo eher deeskaliert werden sollte.

Es findet sich in der Folge einer solchen ggf. gewalttätigen Geschichte seitens der Polizei sicherlich eine Lobby, die sich gegen eine "Staatsgewalt" orientiert. Es findet sich aber auch eine Lobby, die sich mit der "Staatsgewalt" gegen die Aktivisten orientiert.

Es lässt sich nur vermuten, wer da welche persönliche oder auch politische Ziele verfolgt - insbesondere, wo vielleicht der eine oder andere mögliche Antrieb noch in der momentanen weltpolitisch angespannten Situation herrühren mag.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Die Polizei arbeitet im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Wenn diese Durchsuchungen usw. anordnet, dann geschieht das auf Grund geltenden Rechts.

HugoHustensaft  26.05.2023, 06:38

Nicht ganz: Diese Durchsuchungsbeschlüsse werden auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Richter erlassen - aber genau das ist hier geschehen.

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Das machen die ja nicht einfach so und zum Spass, auch nicht weil einige leute diese Aktionen nicht gut finden... Sondern nach begründetem Verdacht...

Und nunja, auch wenn einige von denen Recht haben, sind Straftaten trotzdem Straftaten.

Ja. Sonst hätten sie diese Razzien nicht durchführen dürfen.

LG.

verreisterNutzer  25.05.2023, 19:44

was ist diesen populismus, verdacht= schuldig

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Zwitscherling  25.05.2023, 19:47
@verreisterNutzer

Nein.

Ob eine Schuldigkeit, also ein Tatverdacht vorliegt muss ermittelt werden. Eine Razzia ist ein Mittel um dies feststellen zu können.

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