Sachlicher Grund gegen Tierhaltung?

9 Antworten

Nach der in der Rechtsprechung überwiegend, insbesondere auch vom OLG Hamm in seinem Rechtsentscheid vom 13.01.1981 vertretenen Auffassung, unterliegt die Entscheidung des Vermieters, ob er im Einzelfall die Zustimmung erteilt, seinem freien Ermessen (z.B. LG Göttingen, WuM 91, 536; LG Köln, DWW 94, 185; LG Bonn, ZMR 89, 179). Hiernach wird das Ermessen des Vermieters nur durch die nach § 242 BGB geltenden Grundsätze, insbesondere durch das Verbot missbräuchlichen oder treuwidrigen Verhaltens begrenzt.

Die Gründe sind jedoch alles andere als treuwidrig oder willkürlich, sonden sachlich dargelegt und nachvollziehbar. Denn nach zutreffender und von der Kammer geteilter Auffassung gehört die Haltung größerer Tiere wie Katzen und Hunde wegen der nie ganz auszuschließenden Gefahr der Gefährdung oder Belästigung von Mitbewohnern eines Mietshauses oder Nachbarn jedenfalls in Mehrfamilienhäusern nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung.

Nimand muss durch Urinmarkierungen oder Kothaufen belästigt werden oder im Garten durch ein Tretminenfeld laufen, zumal Katzen im Ggs. zu angeleinten Hunden das Koten an bestimmten Stellen nicht anzuerziehen ist.

Und wenn er dir Haltung einer Katze zubilligt, kann er es anderen sachlich eben nicht mehr untersagen, wozu er nicht zu zwingen wäre.

Ich sehe in Abwägung der widerstreitenden Interessen hier keinen sachlichen Grund, warum er es dir und vielen anderen genehmigen soll.

Von einer Klage rate ich ab: Er dürfte weitere Gründe benennen, die durchdringen, etwa eine Tierhaarallergie oder sogar nach Abmahnungs- und Kündigungsünden suchen, um dich und die Katze loszuwerden, bevor er in seinem Eigentum hinnehmen muss, dass es demnächst nur so von Katzen wimmelt, weil jeder so etwas Niedliches dann berechtigterweise auch haben will :-O

xAhojBrause 
Fragesteller
 11.09.2019, 22:44

Danke für die ausführliche Antwort.

Wir sind 3 Parteien im Haus. Die anderen würden sich auch echt darüber freuen und sehen da nichts gegen. Beide Parteien würden sich aber keine Katze zulegen (weniger zuhause).

wir sind auch die einzigen die die Grünfläche nutzen.

einer der Vermieter kommt ab und an mal zum mähen und das wars.

Ich habe ihm heute noch mal ein Schreiben eingeworfen, weil ich dieses „es haben keine Gespräche stattgefunden“ sehr verärgert hat.

Er meinte im schreiben nämlich das angeblich keine Gespräche mit meinen Nachbarn statt gefunden haben. (Meinerseits) Dabei hat er auch sogar beide telefonisch kontaktiert und nach deren Meinung und Zustimmung gefragt..

Er wird Gründe finden das zu genüge.. zumal er mich ja sowieso schon hasst sie die Pest :)

aber auf die Nerven kann ich ihm ja trotzdem damit gehen 😂

quasi mit der Anfrage ..

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imager761  12.09.2019, 05:56
@xAhojBrause

Noch einmal: Wenn euer Vermieter beim Rasenmähen nicht auch noch in den Kot eurer Freigängerkatze treten möchte oder hier keinen Präzedenzfall schaffen wollte, mit dem sich künftige Nachmieter auf die euch erteilte Duldung berufen und deswegen Zustimmung zu ihrer Katze einfordern können, sind das hinreichende Gründe, die in Abwägung widerstreitender Interessen zu einer Ablehnung eures Antrags berechtigen.

Euer VM muss sich nicht an Weitervermietung hindern lassen, die Interessenten mit einer Abneigung gegen Fellnasen, deren Geruch, nächtlichem Miauen oder sogar allergischen Reaktionen auf Tierhaare von Anmietung abschrecken lassen.

Nach wie vor gehört das Halten von Vierbeinern, die nicht in Käfigen gehalten werden dürfen, nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache und eine entsprechende Nutzung darf er als Eigentümer vorgeben, solange dies nicht treuwidrig oder willkürlich erfolgt: Einem Blinden seinen Führhund zu verweigern oder ausgerechnet nur euch, die ihr mit ihm offenbar nicht klarkommt, keine Katze zu erlauben wäre ganz anders zu bewerten.

Ob es klug ist, jemandem aus reiner Boshaftigkeit auf die Nerven zu gehen, wage ich zu bezweifeln.

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Padri  12.09.2019, 10:07
@xAhojBrause

Wenn Sie die einzigen sind, die die Grünfläche benutzen, sollte es eigentlich kein Problem darstellen. Dann könnten Sie vorschlagen, regelmäßig die Wiese zu säubern. Wobei Katzen ihr Geschäft weniger auf Grünflächen verrichten, sondern in Erde verscharren. Ein Katzenklo, draußen aufgestellt, wird im Sommer von manchen Katzen auch genutzt.

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Das ist ein Grund. Kauft ein Katzenklo, dann passt das. Wenn das die einzigen Gründe waren und ihr das schriftlich habt, hat der Vermieter schlechte Karten.

baerenhausen  10.09.2019, 14:28

Dann muss die katze aber in der wohnung bleiben. Oder denkst du, dass sie zum kacken nach hause kommt?

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bwhoch2  10.09.2019, 14:29
hat der Vermieter schlechte Karten.

Aber nur dann, wenn man tatsächlich eine Klage auf Zustimmung einreicht und das dann vor Gericht verhandelt wird. Wer weiß, welche Gründe er dann nachschieben wir.

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dsupper  10.09.2019, 14:35
@bwhoch2

Wenn der Vermieter ausschließlich mit diesem Grund die Katzenhaltung abgelehnt hat, dann kann er in einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung keine anderen Gründe mehr nachschieben!

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bwhoch2  10.09.2019, 14:56
@dsupper

Das steht wo? Wenn er verklagt wird, erhält er erst einmal die Möglichkeit zur schrifltichen Stellungnahme. Dazu wird er zu einem Rechtsanwalt gehen, der dann eine passende und aussichtsreiche abgeben wird. Dabei wird er sinngemäß in etwa so schreiben: "Neben dem bereits genannten Grund der Katzenkacke im Garten, gibt es noch folgende Gründe, die mich dazu bewegen, die Haltung einer Katze zu verbieten:

...

...

...

usw, usf.

Von einem Rechtsanwalt gut formuliert, wird kein/e Richter/in sagen, das hätte man schon früher der Mieterseite mitteilen können.

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dsupper  11.09.2019, 06:38
@bwhoch2

nein, das ist so nicht richtig, denn der FS hat geschrieben, er hätte die Ablehnung der Katzenhaltung schriftlich und zwar NUR aus diesem Grund. Und genau diese Ablehnung mit NUR diesem Grund wird Grundlage des Rechtsstreits. Es ist im Prozessrecht nicht möglich, später noch weitere Gründe zu suchen ....

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bwhoch2  11.09.2019, 20:20
@dsupper

Bist Du Jurist, dann magst Du es besser wissen.

Ich gehe davon aus, dass ein geschickter Rechtsanwalt ganz gut weiß, wie er seinem Mandanten am besten hilft.

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xAhojBrause 
Fragesteller
 10.09.2019, 14:32

Ja das ist der einzige Grund.

Erstmal würde der kleine drin bleiben, aber dann auch raus gehen.

ich denke sobald er versteht das draußen ein großes Katzenklo ist (quasi wiesen, Erde, Sand usw) würde er zuhause nicht mehr aufs Katzenklo kommen.. mein Gedanke

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Hallo,

der Vermieter hat seiner Pflicht Genüge getan, und dir einen Grund für die Verweigerung der Haltungserlaubnis genannt. Das entspricht der gültigen Rechtsprechung.

ABER: Ob dieser Grund ausreichend für die Verweigerung der Katzenhaltung ist, kann dir hier niemand beantworten.

Kannst du den Grund nicht akzeptieren, dann bleibt dir einzig der Weg über einen Anwalt zum Gericht. Um dort abklären zu lassen, ob dieser Grund ausreicht oder eben nicht.

Wahrscheinlich hättest du dabei sogar gute Karten, denn der Vermieter kann nun keine anderen Gründe mehr "nachschieben". Und da es durchaus im Bereich des Möglichen liegt, dass ja auch ständig andere freilaufende Katzen den Rasen beschmutzen und das Rasenmähen beeinträchtigen - ist dieser Grund vor Gericht sicher kaum wirklich haltbar.

Der Vermieter hat kein generelles Recht, das Halten von Haustieren zu verbieten, wie ein höchstrichterliches Urteil zeigt. Mit Rechtsprechung vom 20. März 2013 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) seine mieterfreundliche Entscheidung zur Haustierhaltung.

Demnach sind generelle Haltungsverbote für Hunde und Katzen in einer Mietwohnung unzulässig. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag seien unwirksam, erklärten die obersten Richter in Karlsruhe unter Bezug auf § 307 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Az.: VIII ZR 168/12). Diese benachteiligen Mieter unangemessen, weil sie das Halten von Hunden und Katzen "ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbieten", heißt es in der Urteilsbegründung.

https://www.t-online.de/finanzen/immobilien/id_53949804/haustiere-im-mietrecht-wann-sie-den-vermieter-nicht-fragen-muessen.html

Nein, das ist kein sachlicher Grund.

Katzen sind immer erlaubt, vorausgesetzt man hält sie nicht in einer zu kleinen Wohnung oder hält zu viele Tiere in einer Wohnung.

Eine Tierhaltung kann nachträglich untersagt werden, wenn das Tier Probleme für andere bereitet, z.B. ein Hund zu lange allein gelassen wird, ständig bellt, Hausbewohner angreift etc. Oder oben genannte Probleme.

Von vornherein ist ein Verbot der Kleintierhaltung unwirksam. Das kann man dem Vermieter auch schreiben.

Es sollte aber immer vor Anmietung einer Wohnung nach der Einstellung des Vermieters fragen, was die Tierhaltung anbelangt. Lieber dann eine andere Wohnung nehmen, wo ein Vermieter auf Tiere positiv reagiert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Jahrzehntelange Erfahrung
imager761  12.09.2019, 17:42
Katzen sind immer erlaubt, vorausgesetzt man hält sie nicht in einer zu kleinen Wohnung oder hält zu viele Tiere in einer Wohnung.

Falsch. Katzen und Hunde sind keine Kleintiere, die in Käfigen gehalten werden können und bedürfen daher immer - auch bei unwirksamer oder unzulässiger Vereinbarung zur Tierhaltung in Mietvertrag oder Hausordnung - der ausdrücklichen voherigen Zustimmung des VM.

Und die darf er eben verweigern, wenn er sachliche Gründe vorträgt, die er gegen den Haltungswunsch abwägt.

Genau das ist hier der Fall, das mag man bedauern oder als Fellnasenfreund anders sehen, aber der Eigentümer muss den vertragswidrigen Gebrauch der Immobilie als Katzenhotel nicht akzeptieren.

Dein rechtsirriger Unsinn sollte sich rumgesprochen haben: Das hier einschlägige BGH-Urteil stammt aus 2013 :-O

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