Mofa-Prüfbescheinigung oder Rollerführerschein für das in Bild abgebildete Fahrzeug nötig (an alle Rollerfahrer/Fahrlehrer/ sonst. Experten)?
Kurze Beschreibung wie auch im Bild erkennbar:
2x350W (700Watt) !
FAHRSESSEL mit Heckantrieb und FaltLenkstange bis 25km/h ElektroScooter ElektroRoller
LITHIUM-Ion Batterie:48V Reichweite einer Akkuladung: 35 km Akkuladung: 3-5 Stunden Besteigung: 15 Grad Tragfaehigkeit: 120kg Gewicht : 30kg Ausmass: 9060105cm ZERTIFIKATE: EC
Handelt sich um ein dreirädriges Modell, wie im Bild erkennbar. Fährt allerdings nur 25 Km/h.
Gilt das noch als Mofa oder schon als Roller? Praktische Fahrprüfung gibt und gab es nicht bei Mofa-prüfbescheinigung, wollte ich nochmal nachfragen nebenbei. Falls dasFahrzeug als Mofa durchgeht,würde ich Mofa machen, ansonsten gar nicht.
Und kommt mir ja nicht mit den Satz: Mit der Mofa-Prüfbescheinigung darf man nur einspurige zweirädrige Fahrzeuge fahren. Soviel weiß ich selber, aber es gibt sicher inzwischen neue Regelungen, wegen den ganzen neuen E-Fahrzeugen, oder? Nur kenne ichmich nicht aus, bitte um Aufklärung der sich mit denFahrzeug siehe Bild genau auskennt.
4 Antworten
Hallo CBA123ABC321, vor ,
mit der Prüfbescheinigung für Mofas, die übrigens seit dem 01.01.2017 "Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h" heißt, darfst Du folgende Fahrzeuge Führen:
- 1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
- 1b. zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,
Im Klartext: Mit der "Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h" darfst Du den dreirädrigen Krankenfahrstuhl fahren, wenn dieser den Richtlinie der StVZO entspricht, eine Betriebserlaubnis hat und auch versichert ist.
Schöne Grüße
TheGrow
Ich denke der Fragesteller hat sich verschrieben.
Laut Bild, fährt der Roller nur 25 km/h, hat aber eine Reichweite von 35 km.
Ich gehe davon aus, dass er diese beiden Werte verwechselt hat. Sollte keine Verwechslung vorliegen hast Du natürlich recht.
HEIßT DAS dann auch, dass man eine praktische Prüfung ablegen muss und den Erste-Hilfe-Kurs nun eine Voraussetzung für den Erwerb ist?
Kommt da drauf an,
- ob das Fahrzeug wie von Dir angegeben 35 km/ fahrt oder
- ob das Fahrzeug wie im Bild angegeben nur 25 km/h fährt
Bitte, wer stellt denn sowas her ? Wäre ein wünschenswertes Gefährt als besonderer Service für ältere Leute beim Begehen von grossen Kaufhäusern, wie z.B. IKEA, wo man sich bereits die Füsse wundlaufen kann, um wieder zum Ausgang zu gelangen.
Müsste hier allerdings auf Schrittgeschwindigkeit gedrosselt werden.
Wäre auch denkbar als fahrbarer Chef-Sessel in grossräumigen Lagerhallen.
Nur wenn ich das Bild genauer betrachte, rein konstruktiv besehe, habe ich doch den Eindruck, dass dieses Gefährt eher ein Versuchsmodell darstellt und so gar nicht weiter gebaut und angeboten wird.
dfllothar (Entw.Ing.).
wenn es kein Nummernschild hat, hat es nichts auf einer öfftl. Straße verloren
Ich hatte gehofft, dass solche Antworten nie kommen werden. Würde mich auf einen ernsten, nach meiner Fragestellung orientierten, Antwort freuen.
das ding hat nichts im Straßenverkehr verloren. Es darf in Deutschland NICHT auf öfftl. Straßen fahren. Es gibt keine Spiegel, kein Licht etc. Du kannst keinen Führerschein machen der die Gesetze ändert sorry.
Arrogant, nicht? @dfllothar
Ich bin kein Senior und mir gefällt das Fahrzeug von der Optik sehr gut und auch das es bis 25 Km/h fährt. Elektromobile, die man auch kennt, dagegen, werden eher von Gehbehinderten, subjektiver Begriff, genutzt. Was die Altersgruppe angelangt, so ist ein Elektrofahrzeug wie dieses Bild - siehe oben -, ein E-Mobil (was häufig von Senioren auch genutzt wird) und ein Auto (was so viele Menschen nutzen), ist kein Fahrzeug an bestimmte Hochleistung und viel Körpereinsatz gebunden und so jedes Fahrzeug wird auch von Senioren genutzt, ob Roller, Auto, Elektromobile etc.
Nur deine Arroganz ekelt mich an. Diese Oberflächlichkeit nervt. 2010 hat man bei mir im Ort die E-Bikes sprich Pedelecs noch als "Seniorenfahrzeug" aufgefasst und jetzt fahren damit auch jung und alt. Die Werbung versucht natürlich unser Denken und Handeln zu beeinflussen, doch in der Hinsicht bleib ich mir selber treu und das war ich auch schon im Jahre 2010 als ich mit einen Pedelecs herumfuhr "das damalige Senioren-Image-Fahrzeug".
Unabhängig von Behinderungen und Gehbehinderungen und anderen Erkrankungen sowie auch gesunde Menschen sollte/ darf jeder das Fahren was er will. Z. B. Ist es für mich schwachsinnig, ein Dreirad als Behindertenfahrzeug zubezeichnen.Auch das darf jeder fahren, auch wenn der einzige Grund wäre,dass der jenige nie Fahrrad fahren lernte und sich auf den Dreirad sicherer fühlte.
fahrende Fahrsessel gibt es nicht. Das ist ein Fake.
dsa darauf noch welche einen ernsthaften Kommi abgeben "lach"
Der fährt aber 35 kmh. Er mus ihn also drosseln oder den AM machen.