Meine Mutter bezieht Bürgergeld ich wohne noch bei meine Mutter Ich gehe gleich für 1600€ in Monat arbeiten stimmt das die Jobcenter alles mir weg nimmt?
Stimmt das ich dann die volle Wohnung von 900€ bezahlen soll + auch etwas meine Mutter geben muss weil wenn das wirklich so ist dann lohnt sich für mich nicht zu arbeiten bis ich eine Wohnung finde
6 Antworten
Stimmt nur teilweise, denn für den Lebensunterhalt deiner Mutter musst Du als Kind beim Bürgergeld nicht aufkommen !
Wenn Du zwar unter 25, aber kein Schüler, Azubi oder Stundent sein solltest, dann würde für dich der derzeit geltende erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze nicht gelten.
Dann würde nämlich bis auf Höhe der Minijobgrenze vom Erwerbseinkommen oder Azubivergütung gar nichts auf deinen Bedarf angerechnet.
Wäre das Bruttoeinkommen oder Vergütung höher als die Minijobgrenze, kämen zum erhöhten Grundfreibetrag weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.
Der gesamte Freibetrag würde dann theoretisch vom Netto abgezogen und ergäbe dann das voraussichtliche anrechenbare Netto, welches dann auf deinen und nicht den Bedarf deiner Mutter angerechnet würde.
Erfüllst Du die oben genannten Voraussetzungen für den erhöhten Grundfreibetrag nicht, gelten die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.
Es käme dann erst einmal darauf an wie alt Du bist und ob es sich um eine Azubivergütung oder normales Erwerbseinkommen handelt.
Dann natürlich wie hoch das Brutto und Netto ist, denn aus dem Brutto wird der Freibetrag berechnet.
Ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres stehen dir derzeit min. 451 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und dazu min.noch dein Kopfanteil von der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.
Das zusammen ergibt dann deinen Bedarf im Haushalt deiner Mutter.
Angenommen Du lebst mit deiner Mutter alleine und die Warmmiete läge bei 700 Euro, dann wird diese durch die Personen im Haushalt geteilt und ergäbe einen Kopfanteil pro Person von jeweils 350 Euro.
Dann läge dein Bedarf angenommen bei min. 801 Euro im Monat, ohne Anrechnung von eigenem anrechenbarem Einkommen.
Hast Du min.ein Bruttoeinkommen von 1200 Euro, könntest Du den derzeit max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll von 348 Euro vom Netto abziehen, was bleibt wäre dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen.
Würdest Du angenommen 1600 Euro Netto aufs Konto bekommen, blieben voraussichtlich um die 1252 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig, also höher als dein Bedarf wäre.
Somit würdest Du als unter 25 jähriges Kind aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter fallen, sie bekäme dann keinen Regelbedarf und keinen Kopfanteil der Warmmiete mehr für dich gezahlt.
Du hättest dann deine 1600 Euro Netto, zahlst deiner Mutter angenommen deinen Kopfanteil der Warmmiete von 350 Euro, dazu deinen Kopfanteil für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom, also auch die Hälfte bei zwei Personen im Haushalt, da musst Du deine Mutter fragen was sie an den Energieversorger an Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen muss.
Wenn Du dich nicht alleine versorgst und verpflegst, müsstest Du dich mit deiner Mutter noch auf ein angemessenes Kostgeld einigen, was Du dann noch übrig hast ist deine und darf nicht auf den Bedarf deiner Mutter oder anderen Personen der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter angerechnet werden.
Ihr Bildet eine Bedarfsgemeinschaft und daher ist die Streichung der Leistungen Gesetzes konform.
► NIEMALS nimmt das Jobcenter Geld weg!
► Im Gegenteil: Das Jobcenter gibt Geld.
Du bekommst ganz normal dein Gehalt von deinem Arbeitgeber und niemand nimmt dir das weg!
Aber selbstverständlich müssen von deinem Gehalt Miete, Lebensunterhalt,… bezahlt werden.
Wenn du so viel Geld verdienst, bekommt deine Mutter für eure Bedarfsgemeinschaft weniger Bürgergeld – ist doch logisch.
Das ist so wie bei jedem normalen Arbeitnehmer, der von seinem Gehalt die Miete und den Lebensunterhalt für seine Familie bezahlt.
Bürgergeld bekommt man solange man sich nicht selbst (finanziell) versorgen kann .
Mit deinem Einkommen benötigst du keine Unterstützung mehr von der Solidargemeinschaft.
Dein Einkommen wir dann natürlich bei der Berechnung des Bürgergeldes deiner Mutti berücksichtigt
Nein, das stimmt nicht.