Mache ich mich strafbar, wenn ich Einbrechern eine Stolperfalle baue?
In letzter Zeit treiben sich auf dem Grundstück von der Großtante nachts schon mal Typen rum, vor denen sie Angst hat und spionieren auch an der Kellertür rum.
Meine Tante hat mich heute um Abhilfe gebeten. Ich habe jetzt einen Balken quer über die oberste Treppenstufe gelegt und ein Stück Wäscheschnur gespannt, sodass sie im Fall des Falles ca. 5 Meter die Betonstufen runterfallen.
Mache ich mich da strafbar?
Ich könnte den Balken ja auch nur ausversehen da liegen lassen können und überhaupt haben die Menschen da nichts verloren.
20 Stimmen
12 Antworten
Worauf es ankommt ist nicht der Balken, sondern die Schnur, die dir zum Verhängnis werden kann!
Zunächst mal bin ich der Meinung das dies strafbar ist. Auch wenn man Privatgrundstücke nicht betreten darf bedeutet das noch lange nicht das dies Jeder in strafwürdiger Absicht macht. Hier ist außerdem die Verhältnismäßigkeit der Mittel in nahezu jeden denkbaren Szenario überschritten.
Und dann überlegen mal was mit den Leuten ist die das Grundstück betreten dürfen. Ich denke hier an Rettung, Feuerwehr oder Polizei. Die Bude brennt, die Feuerwehr will es über den Zugang zum Keller versuchen da Haupteingangstür nicht mehr möglich und der erste Feuerwehrmann fliegt kopfüber die Treppe runter. Damit ist deiner Tante wohl kaum geholfen.
Wenn du das Haus sichern willst dann wende dich an eine Beratungsstelle der Polizei. Das ist für dich bzw. deine Tante kostenfrei und rechtlich sauber. Ohne das dich Jemand vor Gericht zerrt.
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Das kommt drauf an. Deine primitive "Falle" ist wohl weniger eine echte Gefahr, als eine "Beruhigung" und hier würde ich jetzt die Frage stellen: Wie stellst du sicher, dass deine Tante nicht mal in Gedanken da langläuft und dann den Abflug macht?
Wäre hier nicht eine kleine Kamera o.ä. die bessere Option, die "Täter" zu filmen und ggf. - wenn es live gesehen wird - die Polizei zu rufen? Und bedenke bitte auch: Selbst wenn es so funktioniert, wie du es sagst: die gespannte Wäscheschnur ist ein deutlicher Hinweis - wir leben leider in Deutschland, wo ein Täter teilweise mehr rechte hat, als ein Opfer - es gab schon fälle, in denen ein Einbrecher in ein Haus einbrach, das gerade umgebaut wurde, die Treppe herunterstürzte und den Hausbesitzer (erfolgreich) verklagte, weil die Treppe nicht nach Vorschrift abgesichert war.
Natürlich - wenn du auf deinem eigenen Grundstück filmst, ist das definitiv erlaubt, wieso auch nicht?
Und ja - der Täter könnte auch entkommen, aber eine "Falle" vor allem, wie du sie vorschlägst, ist sinnfrei und sogar kontraproduktiv.
Sinnfrei nicht gerade.
Der Täter bekommt einen kleinen Denkzettel und wird beim nächsten mal vielleicht nicht mehr ungefragt ein fremdes Grundtück betreten.
In dem Fall trage ich sogar zu der Erziehung bei, die er bei den Eltern nicht lernte.
Das ist Pädagogik.
Nein, das ist laut deutschem Recht "Schwere Körperverletzung" und ggf. mit Todesfolge, wenn er die fünf Meter stürzt und sich dabei verletzt. Wenn er überlebt und sagt "das war eine Falle" steckst du in sehr, sehr ernsten Schwierigkeiten, ggf. sogar Gefängnis, wenn du Pech hast.
Er muss mir aber erst einmal beweisen, dass es eine Falle ist.
Und das dürfte sehr schwer sein.
Warum? Eine gespannte Schnur und eine entsprechend drapierte Latte sind schon recht starke Beweise, finde ich ;) Wenn denn ein Einbrecher so dumm ist, darauf reinzufallen - kann er das ja auch immer noch angeben.
Und zu guterletzt: Du hast hier deinen Plan im Internet lang und breit und sehr ausführlich erklärt - inklusive Absicht.
Mache ich mich da strafbar?
Ja. Dafür braucht es keine Abstimmung.
Warum?
Der Balken könnte doch auch zufällig da liegen?
75% der User sind wohl anderer Meinung als du.
Dafür braucht es also doch eine Abstimmung.
Du bist hier bei GF da kannst du froh sein wenn 5% von der Materie Ahnung haben. wiki01 ist mir bisher immer positiv aufgefallen, Einer der Wenigen welche ich bei dem Thema vertrauen würde.
Auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn.
Auch Oma Mariechen aus Marienheide könnte auch mal eine richtige Antwort zum Thema Chinas Reformpolitik abgeben, ohne vom Fach zu sein.
Es ist tatsächlich strafbar. Du hast vorsätzlich gehandelt. Das Opfer muss es dir aber nachweisen. Das wird schwer fallen, von daher, wirst du wohl fein raus sein.
Jup. Ändert nichts daran, dass du den Balken mit Absicht so platziert hast, dass jemand körperlichen Schaden nimmt. Würde es nicht anders machen, weil erst einmal nachgewiesen werden müsste und das ist sehr schwierig.
Und die Wäscheschnur kann da ja auch über den Stufen hängen, weil die Tante so immer ihre Wäsche trocknet.
Zwar unglaubwürdig, aber möglich.
Du hast vorsätzlich gehandelt.
Das hat mit vorsätzlichem Handeln nichts zu tun. Darauf kommt es schlichtweg nicht an. Natürlich kann auch bei vorsätzlichem Handeln ein Rechtfertigungsgrund (wie z.B. Notwehr) eingreifen.
Die Täter können auch entkommen, wenn sie auf dem Video nicht erkannt werden.
Bildmaterial ist auch kein erlaubtes Beweismittel.