Können Betrunkene von der Fahrt ausgeschlossen werden?

8 Antworten

Von Experten ChristianMay270 und Answer1234567 bestätigt

Boah, wenn ich den Unfug mit dem Haurecht lese, wird mir übel - Leute, das ist Quatsch mit Soße!

Fakt ist, dass Verkehrsmittel des ÖPNV ein Teil der Grundversorgung sind, mithin besteht ein Kontrahierungszwang und es gibt nur sehr eng begrenzte Möglichkeiten, Fahrgäste von der Fahrt auszuschließen - und die basieren nicht auf dem Hausrecht, sondern auf den Beförderungsbedingungen, welche die Unternehmen nicht einmal frei formulieren können, sondern die vom Aufgabenträger (in der Regel also Kommune/Kreis/Stadt) auch genehmigt werden müssen. Demanch ist klar geregelt, dass der Ausschluss von Fahrgästen vor allem zulässig ist, wenn diese an ansteckenden oder ekelerregenden Krankheiten leiden oder eine Gefahr für andere Fahrgäste oder die Sicherheits des Betriebes darstellen (letzter Punkt wäre hier gegeben); eine Ausschlussmöglichkeit nur auf Basis des Hausrechtes könnte zum Nasenprinzip führen.

Nicht verwechseln: Ja, das Personal kann zwar auf Basis des Hausrechtes agieren, dies wird aber durch die Beförderungsbedingungen eingeschränkt, mithin würde das Personal womöglich rechtswidrig agieren, wenn es dennoch vom Hausrecht Gebraucht machte - mit allen Konsequenzen auch für das Verkehrsunternehmen.

Answer1234567  28.12.2022, 09:32

Danke. Das ständige Herumreiten auf dem hier nur sehr begrenzt anwendbaren Hausrecht geht mir auch auf die Nerven, hatte aber keine Lust, hier weitere unqualifizierte Diskussionen zu führen.

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TheUnknown241  22.04.2024, 19:46

Das stimmt nicht ganz, arbeite selber als Ausbilder für RMV Kontrollpersonal und das schon von der Fahrt unter Alkoholeinfluss ausgeschlossen werden können steht bei dem Beförderungsbestimmungen Paragraph 2.2.1 & 3.2.8 das Personen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder brauschenden Substanzen von der Fahrt ausgeschlossen werden können

Zudem sind in öffentlichen Verkehrsmitteln keinerlei alkoholische Getränke erlaubt, siehe die obenstehenden Paragraphen

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Kann jemandem, der so derart betrunken ist, dass er beim Einsteigen schon hinfällt nicht auch die Beförderung verweigert werden?

Wenn von ihm eine Gefahr für das Personal, die Einrichtung oder andere Fahrgäste ausgeht: Ja.

Allerdings ist eine Hilfeleistungspflicht zu prüfen. Bei den aktuellen Temperaturen einen derart Betrunkenen in der Kälte stehen zu lassen, ist problematisch.

Hätte er die dann über Funk rufen können oder mitm Handy

Sowohl als auch.

bzw. wer muss die dann mitm Handy rufen? Der Fahrer oder ein Fahrgast?

Einfache Regel: Jeder muss, bis es einer getan hat. Sinnvoller Weise tut das jemand, der weiß, wo man sich gerade befindet. Das ist beim Busfahrer anzunehmen :)

Wie verhält man sich bei sowas am besten?

Das muss man im konkreten Einzelfall abwägen. Wenn die Person sich noch artikulieren kann und medizinische Hilfe ausdrücklich ablehnt, besteht -soweit nicht anderweitige konkrete Gefahren erkennbar sind- erst mal kein weiterer Handlungsbedarf. Um die Situation einzuschätzen, hilft es, die Person zu fragen, wo diese wohnt und wie sie jetzt dorthin kommt. Wenn die Person diesbezüglich halbwegs plausible Angaben macht, kann man in der Regel davon ausgehen, dass sie das auch schafft. Aber wie gesagt: Das ist eine Einzelfallentscheidung.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Ja der Busfahrer kann einem zu stark betrunken nicht mitnehmen. Da greift das simple Hausrecht.

ZU 2. Der Fahrer muss im Notfall über die Leitstelle einen RTW anfordern.

denn Die weiß dann, das es genau da ein Problem gibt. hat dazu beim RTW rufen Prio. und kann dem Fahrer weiter sagen was er tun soll. Weiß wohin er die Aufsicht schickt.

iwaniwanowitsch  27.12.2022, 18:28

Nein, es gibt keine Prioritäten für bestimmte Firmen beim Anruf in der Leitstelle. Jeder Anrufer wird gleich behandelt.

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Whitestork22 
Fragesteller
 27.12.2022, 18:42
@iwaniwanowitsch

Ich weiß von nem Polizisten, dass tatsächlich bei hohem Einsatzaufkommen priorisiert wird. Da hatte ein Suffkop permanent in der Fußgängerzone Nazisprüche vom Stapel gelassen, Leute angepöbelt und mich sogar als Fettsack betitelt. Dauerte auch über 90 Minuten. Dann hat sich ein zufällig vorbei fahrender Wagen der Bundespolizei (den ich an Ner Ampel ansprach) nach kurzer Absprache über Funk drum gekümmert. Der Suffkop bekam nen Platzverweis, mehr ging nicht, da ich ihn auch nicht anzeigen wollte (sondern dass die rumpöbeleien aufhören und da nix anderes half, rief ich die 110, damit die sich drum kümmern). Die sagten mir, dass es gewichtet wird. Wenn ich zum Beispiel gesagt hätte, er sei handgreiflich, würden die deutlich schneller kommen, als wenn er nur Pöbelt, weil dann die Einsatzpriorität höher ist.

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iwaniwanowitsch  27.12.2022, 19:15
@Whitestork22

Darum geht's nicht. Klar werden die angenommen Einsätze priorisiert, nicht aber die Anrufe, das funktioniert nicht.

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In einem solchen Fall nicht zu helfen wäre unterlassene Hilfeleistung - von allen übrigens ohne Ausnahme!

Insofern hast du dich dort vorbildlich verhalten.

In Notfällen muss auch jeder für Hilfe sorgen, dazu zählen auch Telefonate - sag mal, bist du noch nie unter Menschen gewesen, dass du solche Selbstverständlichkeiten nicht einfach "weißt"? Aus gutem Grund ist der Notruf auch stets möglich, auch ohne SIM, weil er bewusst kostenfrei gehalten wird.

Ob der Fahrer nun in einem erkannten Notfall das Mobiltelefon zückt oder per Funk die Zentrale zuerst informiert oder einen Fahrgast mit Telefon auffordert, anzurufen, ist völlig egal. Jede Hilfeverweigerung in dieser Art ist bereits eine Straftat - gut so!

Ob er den Herrn mitnimmt oder an der Haltestelle wartet, bis Hilfe eintrifft, ist erst mal egal... aber du kannst dir sicher denken, welche Palastrevolution es da im Bus wegen der Warterei gegeben hätte. Die Mitnahme ist Ermessenssache des Fahrers, sofern nicht ein echter Notfall vorliegt. Stolpern gehört sicher nicht zu den echten Notfällen. Auch ich bin schon mal nüchtern (!) beim Einsteigen an der Stufe "hängengeblieben" und lag im Bus - peinlich.

Alles Gute!

Ja, der Busfahrer kann Betrunkene ausschließen. So eine Klausel ist eigentlich immer in den Beförderungsbedingungen enthalten.

Der Busfahrer kann über die Zentrale einen RTW anfordern. Können auch Fahrgäste mit einem Handy. Wer das tut ist eigentlich egal, Man wäre zur 1. Hilfe verpflichtet.

MarSusMar  27.12.2022, 18:19

So egal ist es nicht, wer den RTW anfordert. Der Fahrer macht das Über die Leitstelle denn

1 geht das ganze dann mit Prio bei der Rettung ein, der RTW kommt also schneller.

2. Weiß die Aufsicht wo der Bus steht und übernimmt bei größeren Sachen. Eine Vorkommnis Meldung muss ja auch geschrieben werden.

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iwaniwanowitsch  27.12.2022, 18:27
@MarSusMar
1 geht das ganze dann mit Prio bei der Rettung ein, der RTW kommt also schneller.

Nein, jeder Anrufer wird gleich priorisiert. Die Zentrale des Verkehrsbetriebes ruft auch die 112 an. Mit dem Unterschied, dass der Disponent dann keine Rückfragen stellen kann, also deutlich ineffektiver als wenn jemand vor Ort selbst die Feuerwehr anruft.

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Whitestork22 
Fragesteller
 27.12.2022, 18:31
@MarSusMar

Ich hatte es Mal, dass der Fahrer mit seinem Handy die Polizei rief, da eine Frau ein Kurzstreckenticket mit nem 50€ Schein bezahlen wollte und dann runrabdalierte und den Fahrer beschimpfte, weil er ihr kein Wechselgeld sondern eine Gutschrift geben wollte. Dauerte über eine Stunde, bis die Polizei kam. Wär das über die Leitstelle schneller gegangen?

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iwaniwanowitsch  27.12.2022, 19:13
@MarSusMar

Logik und Berufserfahrung.

Wie soll die Leitstelle wissen, wer hinter dem Anruf steckt? Man nimmt Anrufe der Reihe des auflaufens an.

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MarSusMar  27.12.2022, 20:04
@iwaniwanowitsch

Stell dir vor letztens Der Aquadom Da rufen 100 Gäste die 112 ? Super und der Hotelsicherheitschef? Hängt sich da an. Denk mal drüber nach ja handy anrufe kann niemand zu ordnen.

Die Leitstelle der VB sieht wer funkt (Bus/Tram/Zugführer) wo der Bus die Tram der Zug steht.

Die Leitstelle der VB gibt das per Funk an die Aufsicht (auf Straße) weiter und an die Rettungstelle Aber nicht auf die 112! ins Callcenter. Sondern auch per Funk.

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