Darf ein Taxiunternehmen die Fahrt ablehnen?
Darf ein Taxiunternehmen eine Fahrt ablehnen, wenn man ein Taxi ruft?
Ich habe mal gehört, dass das einzige Taxiunternehmen in einem Dorf eine gewisse Frau nicht mehr anfährt und auch nicht mehr befördert, weil sie als "sehr schwieriger Fahrgast" gilt und regelmäßig die Fahrer anpöbelt.
Ruft diese Dame nun ein Taxi, wird ihre Adresse nicht mehr angefahren und die Fahrt abgelehnt.
Haben Taxis nicht eine Beförderungspflicht oder dürfen diese sich als privates Unternehmen ihre Fahrgäste selbst aussuchen?
Danke für eure Beiträge!
6 Antworten
Haben Taxis nicht eine Beförderungspflicht
Im Pflichtfahrgebiet haben Taxis eine Beförderungspflicht. Aber
Soweit nicht ein Ausschluß von der Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/__13.html
Hier sehe ich unter Umständen die Gefahr für die Ordnung als gegeben weswegen in diesem Fall die Fahrt mMn abgelehnt werden kann.
Grundsätzlich haben Taxis in vielen Ländern eine Beförderungspflicht, was bedeutet, dass sie Personen nicht ohne triftigen Grund ablehnen dürfen. Allerdings können diese Gründe je nach Gesetzgebung variieren. In manchen Fällen dürfen Taxis Fahrgäste ablehnen, wenn die Sicherheit des Fahrers gefährdet ist oder der Fahrgast extrem betrunken oder aggressiv ist. Wenn eine Person wiederholt die Fahrer belästigt oder pöbelt, könnte das als triftiger Grund für eine Ablehnung gelten.
Auch Taxiunternehmen dürfen sich ihre Fahrgäste aussuchen. Es gibt zahlreiche Gründe, auf Basis derer abgelehnt werden darf.
Ein Fahrgast, der dafür bekannt ist rumzupöbeln, wird definitiv aus Sicherheitsgründen nicht mehr mitgenommen. Wäre ja auch noch schöner.
Angetrunkene und pöbelnde Fahrgäste müssen nicht transportiert werden, auch Fahrten über die Stadtgrenze dürfen abgelehnt werden. Ansonsten muss befördert werden.
Ja, niemand ist verpflichtet ein Geschäft abzuschließen wass er nicht will
Jain, ohne weiteres darf ein Taxi die Beförderung nicht ablehnen, nur bei triftigem Grund.
Grundsätzlich kann das ein Taxifahrer im Pflichtfahrgebiet erstmal nicht, denn es besteht hier auch eine Beförderungspflicht. Nur bei bestimmten Gründen darf ein Taxifahrer die Fahrt ablehnen (die ich hier in der Frage aber als gegeben sehe).