Taxi hat Fahrt ins Krankenhaus abgelehnt, dürfen die das?

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§ 22 PBefG - Beförderungspflicht:

Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
2. die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und
3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.

Aus dem geschilderten Fall ergibt sich kein Hinweis darauf, dass eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt wäre.

§13 BOKraft - Beförderung von Personen:

Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen. Soweit nicht ein Ausschluß von der Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellt.

Die Person stellte nach deiner Schilderung auch keine Gefahr für den Betrieb oder Fahrgäste dar.

Es liegt somit ein Verstoß gegen die Beförderungspflicht vor.

Sie dürfen, müssen tun sie nicht. Es gibt nicht nur den einen Anbieter. Rechtlich kannst du erst dann was tun wenn sie Hilfe verweigert hätten. Aber in dem Fall wäre der Rettungswagen gefahren.

Taxen sind diesbezüglich öffentliche Verkehrsmittel und haben - zur Kompensation haben die ja gewisse Vorrechte - eine Beförderungspflicht. Ergo die Gewerbeaufsicht informieren, das kann bis zum Konzessionsentzug gehen.