Kann man als über 18 Jähriger "offiziell" Schule schwänzen?
Angenommen eine Person über 18, die bereits einen Realschulabschluss hat, geht in die Oberstufe, aber fehlt oft unentschuldigt:
Kann der Schüler dann beispielsweise Bußgeld bekommen, obwohl er ja freiwillig in die Schule geht und nicht mehr schulpflichtig ist?
Wo ist hier von freiwillig die Rede, wenn er doch gar nicht hingeht?
Ich meine, dass man nach eigenen Willen *freiwillig* der Schule zugesagt hat, in dem Schuljahr *offiziell* im Jahrgang zu sein.
Aber er ist ja im Schuljahr nicht anwesend.
Es geht doch darum, dass dein Name in der Liste der Schule drinnen steht...
Ja und? Da steht man nicht lange drin, wenn man nie hingeht
Das war doch gar nicht die Frage...
11 Antworten
Das stößt an praktische und organisatorische Grenzen.
Wer zu wenig anwesend ist, dem wird das Schuljahr nicht anerkannt. Wenn das Schuljahr nicht anerkannt wurde, muss man es wiederholen. Zudem fehlt einem der entsprechende Passus im Abschlusszeugnis und es kann passieren, dass die Kindergeldkasse, das Kindergeld zurück verlangt.
Erwachsen sein, das sind nicht nur Freiheiten sondern auch Pflichten. Das eine gibt es nicht ohne das andere.
Die gucken wirklich, wie viele Stunden du sie mit deiner Anwesenheit beehrt hast. Noten können so gut sein wie sie wollen. Da verstehen sie keinen Spaß oder haben auch keine Toleranzspanne.
Durch den freiwilligen Schulbesuch unterwirft man sich den Regeln der Schule. Dort ist üblicherweise ein regelmäßiger Schulbesuch erwünscht.
Die Schulpflicht wirkt in beide Richtungen: bist du nicht mehr schulpflichtig und schwänzt häufig, fliegst du einfach raus.
Außerdem sollte dir klar sein dass du dir damit selber am meisten schadest. Du willst einen besseren Abschluss. Aber hinterhergeworfen kriegst du den nicht.
Schulen sind i.d.R. sehr daran interessiert, einen guten Ruf zu halten. Schwänzer, Störenfriede o.ä. werden eher vertuscht und durchgeschleußt als rausgeworfen. Offiziell gibt es solche Schüler also meist nie^^ Eventuell findet ein Gespräch mit dem Schüler statt, wo man ihm einen freiwilligen Abgang nahelegt, oder man zieht ihn mit (wenn zumindest die Noten passen).
Schwänzer verursachen ziemlich viel Unruhe in ihren Klassen, weil die Mitschüler für dieses Verhalten oft wenig Verständnis haben. Der konsequente Rauswurf dürfte dem guten Ruf der Schule viel zuträglicher sein.
Das kannst du gerne machen, aber was wird dann aus dir? Wenn du irgendwann einen Beruf Beruf machst, gibt es erst eine Abmahnung, dann die gelbe Karte und mit der roten Karte fliegst du. So ist das übrigens auch in der Schule,
Bußgeld eher nicht, aber die Schule kann einen dann rauswerfen. Umso leichter, da ja keine Schulpflicht mehr besteht und sie den Schüler nicht behalten müssen.
Mit dem 18. Lebensjahr kann man Klausuren, Zeugnisse und Entschuldigungen selbst unterschreiben. Man darf selbst entscheiden, welche Schulform man besuchen möchte. Aber in den meisten Ländern können auch Volljährige, die sich in der Berufsausbildung befinden, schulpflichtig sein. Das muss im Einzelfall geprüft werden. Auf Antrag kann die Schulaufsichtsbehörde (Schulamt oder Bezirksregierung) Schüler nach Eintritt der Volljährigkeit für das laufende Schuljahr von der Schul"pflicht" befreien. Diese Möglichkeit ist für Schüler gedacht, für die sich ein weiterer Schulbesuch nicht zu ihrem Vorteil, sondern zu ihrem Nachteil auswirken würde.
Ist man auf einer Schule angemeldet, muss man sich an die Regeln der Schule halten.
Wie siehts aus, wenn man lediglich zu Klausurterminen erscheint, dann jedoch immer mindestens 10 Punkte schreibt?