Bußgeld auch wenn man nicht mehr Schulpflicht hat?


23.11.2023, 08:16

Ich mache dort mein Fachabi und ich bin kein Schulpflichtiger mehr!

Ich habe nicht gefragt, ob ich Schulpflichtig bin, sondern ob ich Bußgeld bekomme..

Meine Lehrer haben mir schon gesagt, das ich nicht Schulpflichtig bin. Ich habe mein Realschulabschluss schon.

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Ja, auch als nicht Schulpflichtiger 60%
Nein. 40%

9 Antworten

  1. Man kann auch jenseits des 18. Lebensjahres schulpflichtig sein. Zum Beispiel, wenn man in einem Ausbildungsverhältnis ist. Dann läge eine Vertragsverletzung vor.
  2. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Berufsschule eine Bußgeldverfahren anstrengt. Es wäre einfacher, Dich von der Schule zu verweisen, wenn man das für gerechtfertigt hält.
  3. Bußgeldverfahren werden gegen Leute verhängt, wo der Staat davon ausgehen kann, dass er das Geld auch einnimmt. Gegen Eltern zum Beispiel, deren Kinder nicht in die Schule gehen.

Gruß Matti

Wer in der Berufsschule ist, hat man immer Schulpflicht. Da steht im Gesetz drin. Gilt auch für Azubi und Student

Nein.

Die Berufsschule besuchts Du im Rahmen einer dualen Ausbildung, der Schulbesuch ist also Teil Deiner Ausbildung und damit Teil Deines Ausbildungsvertrags.

Du erbringst schlichtweg nicht die vertragsgemäßen Leistungen, wenn Du der Berufsschule vorsätzlich fern bleibst. Und das ist krasser als ein Bußgeld wegen einen Verstoß gegen die Schulpflicht, die bei Dir nicht mehr bestünde.

Achte das nicht gering! Eine Ausbildung kannst Du nur einmal in einer Fachrichtung beginnen, brichst Du diese ab oder wirst Du raus geschmissen, kannst Du diese Ausbildung nicht erneut aufnehmen! (Das ist das Pendant dazu, dass Auszubildende nicht so einfach zu kündigen sind.)

Bei Verfehlungen des Berufsschulbesuchs wäre also Dein Vertragspartner, Dein Ausbildungsbetrieb, am Zug zu entscheiden, ob das nur unverbindlich angemahnt oder schriftlich dokumentiert oder abgemahnt wird. Besteht Deine "Unzuverlässigkeit" in Bezug auf diese Sache fort und sieht Dein Ausbildungsbetrieb Dich als Person unzuverlässig, kannst Du auch in Null-Komma-Nichts gekündigt sein. Ende mit Ausbildung.

Sehe die Berufsschule nicht als lästige Pflicht, sondern überlege, wie Du aus der Zeit in der Berufsschule für Dich den maximalen Gewinn ziehen kannst! Immerhin willst Du ja eine Ausbildung abschließen, oder?

kann man auch Bußgeld bekommen, wenn man 18 ist, Schulpflicht beendet hat und trotzdem manchen die Berufsschule schwänzt? oder ist das nur für Schulpflichtige?

Sicherlich wirst du die normale Schulpflicht erfüllt haben, jedoch ggf. noch eine Berufsschulpflicht. Sofern du dich in der Ausbildung befindest, verlängert sich die Berufsschulpflicht bis zum Ende der Ausbildung.



Ja, auch als nicht Schulpflichtiger

die gesetzlichen Möglichkeiten und den Vertrag zur Ausbildung kenne ich nicht.

Berufsschule schwänzt ist aber bestimmt eine Verletzung des Ausbildungsvertrages.
Ein Bußgeld ist dann eine Variante zur Durchsetzung der Vereinbarungen.
Bevor ein Bußgeld erhoben wird, wird es wohl auch andere Regelverstöße gegeben haben.

Ein Ausweg ist eben, die Ausbildung zu beenden. Auch Hilfsarbeiter werden gebraucht.