Bußgeld trotz erfüllter Schulpflicht?
Ich habe die Schule geschwänzt und muss nun ein Bußgeld zahlen. Ist dieses Bußgeld rechtswidrig, wenn ich die Schulpflicht von 12 Jahren bereits erfüllt habe und im 13. Schuljahr bin?
4 Antworten
Das kommt auf die Rechtslage in deinem Bundesland an.
Auszubildende sind für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
https://amtsgericht-wildeshausen.niedersachsen.de/startseite/service/schulabsentismus_schulverweigerung/niedersaechsisches_schulgesetz_schulpflicht/niedersaechsisches-schulgesetzschulpflicht-162823.html
Bist du noch in Ausbildung bist du auch nach 12 Jahren weiterhin schulpflichtig.
okay danke für die schnelle Antwort. nein ich bin im Abitur, nicht in der Ausbildung
Dadurch, dass du den Schulbesuch fortgesetzt hast, bist du verpflichtet, dich an die Regeln zu halten und insbesondere, am Unterricht teilzunehmen.
Stattdessen könnte die Schule dich auch rauswerfen, wenn dir das lieber ist.
Oder er kann sich einfach von der Schule abmelden, wenn er nicht mehr in den Unterricht will^^
Gibt es diesbezüglich einen Paragraph wo das drinn steht? Ich finde nämlich keinen
Erstmal wäre zu klären wer das Bussgeld will die schule kann kein verlangen!
Das Ordnungsamt schon aber wegen einem tag würde da nichts passieren!
Eigentlich kannst du dich sogar selber entschuldigen da du ja schon 18 bist womit das Bussgeld auch nicht zustande kommen könnte!
Es kann auch übersehen worden sein das du schon 18 bist!
Den anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid umdrehen Angaben machen .
Du äußerst dich das du die 12 Jahre hinter dir hast .
Zurückschicken und abwarten
Niedersachsen