Schulpflicht in Rheinland-Pfalz mit vorhandenem Hauptschulabschluss?
Ich habe momentan folgendes Problem:
Ich bin abwesend in der Schule, aufgrund einer psychischen Erkrankung. Ich habe bereits, dadurch, dass ich in der 10ten Klasse im Saarland war, einen anerkannten Hauptschulabschluss. Hatte daraufhin aufgrund meines Fehlens ein Gespräch mit der Schulsozialpädagogin, die meinte ich würde noch Schulpflichtig sein. Dadurch, dass ich mich im 10ten Schuljahr befinde und einmal wiederholen musste in der 7ten Klasse, ist das auch schon mein sogesehen 11tes Schuljahr, welches ich momentan habe. Nun ist meine Frage ob ich noch der Schulpflicht unterliege, da ich ja bereits den Hauptschulabschluss habe?
2 Antworten
In RLP sind 12 Jahre Schulpflicht, wiederholen zählt natürlich nicht.
Die kannst Du, wenn Du nicht das Gymnasium besuchst, auch mit einer Ausbildung und parallelem Berufsschulbesuch erfüllen. Ohne Ausbildungsplatz geht es deshalb zwangsweise in die BF1 oder ähnliches.
Es gibt auch noch ein Maximalalter, das habe ich gerade nicht im Kopf. Ich meine, 21 oder 22.
Huch, Du hast Recht. Hab nachgesehen, aus dem Schulgesetz lässt sich tatsächlich nicht ableiten, dass wiederholen nicht zählt.
Schulpflicht geht in Deutschland (in den meisten Bundesländern) bis 18J!
- Entweder normale Schule
- oder Berufsschule im Rahmen einer Ausbildung.
Schulpflichtig bis Du 12 Jahre in Rlp aber bei mir wurde auch das wiederholen dazugezählt.