Bei Schulfremdenprüfung immernoch unter Schulpflicht?

3 Antworten

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Es ist ja das verrückte an dieser Externenprüfung, dass es die Leute, die sie in Anspruch nehmen, eigentlich nicht geben dürfte, weil ja dank Schulzwang alle in die Schule gehen müssten. Also wenn du die Externenprüfung in Anspruch nimmst, dann hast du für dich ja schon geklärt, dass du die Schulpflicht nicht im Sinne der Schulbeamten als strenge Anwesenheitspflicht in einem Schulgebäude auffasst. Es gibt übrigens Leute, die einen bei der Vorbereitung auf die Externenprüfung unterstützen, beispielsweise: http://kern-bildung.de/ .

Schnurzl42  26.04.2018, 21:08

Was ich noch sagen wollte: Es kann für die Externenprüfung sogar schädlich sein, in die Schule zu gehen, weil du dann ja keine Externe mehr bist. Die genaue Regelung müsstest du im Schulgesetz deines Landes nachlesen.

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Wäre es krankheitsbedingt könnten Deine Eltern einen Antrag auf Hausunterricht gemäß § 21 Schulgesetz Baden Württemberg stellen. http://www.schulrecht.rechtsanwalt-zoller.de/homeschooling-hausunterricht.html ich nehme nicht an, dass dieser Fall auf Dich zutrifft, sondern dass es vielmehr ein Wunsch Deinerseits ist

Ansonsten heisst Schulpflicht eine Schule besuchen https://www.service-bw.de/lebenslage/-/sbw/Schulpflicht+und+Schularten-5000836-lebenslage-0

Schnurzl42  26.04.2018, 08:17

Nein, Schulpflicht heißt, dass die Eltern ihre Kinder anhalten sollen, in die Schule zu gehen. Gewalt dürfen sie aber Durchsetzung dieses Wunsches nicht anwenden (BGB §1631).

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