Bußgeld wegen schwänzen im vergangenen Halbjahr?

2 Antworten

Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel 6 Monate. Es hängt davon ab, ob die Schule eine Ordnungswidrigkeitenanzeige stellt. Bei minderjährigen Personen über 14 Jahren ist im Übrigen mit einem dreifachen Verfahren zu rechnen - gegen Vater, Mutter und Kind.

Das hängt von der Schulform ab. Bussgeld gibt es nur für Berufsschulen. Wenn du über 14 bist kannst du "nur" Sozialstunden als Strafe bekommen.

Ein Verfahren muss über die Bezierksregierung abgewickelt werden und bedeutet für den Lehrer einen bürokratischen Mehraufwand. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst geh nach dem Unterricht zum Klassenlehrer und erzähl ihm warum in einer persönlichen Krisensituation Fehlstunden angefallen sind und vor allem das dies bestimmt nicht nochmal vorkommt. Das ist ja der pädagogische Zeck der Strafe, dich zur Einsicht zu bringen.