Müsst ihr auch Bußgeld zahlen an unentschuldigten Fehltagen in der Schule?
85€
8 Antworten
Wenn du eine gewisse Zeit unentschuldigt in der Schule fehlst, obwohl du unter die allgemeine Schulpflicht fällst, zeigt dich deine Schule bei der zuständigen Bußgeldstelle wegen Verletzung der Schulpflicht an. I.d.R. sind es 5,00 € pro Tag, bei Vorsatz nach Paragraf 10 Ordnungswidrigkeitengesetz (also wenn du schon 2 oder mehr Verfahren in gleicher Sache hattest) wird das Bußgeld erhöht. In Niedersachen von 5 auf 10 Euro pro Tag.
Bist du unter 14 Jahren erhalten nur deine Erziehungsberechtigten einen Bußgeldbescheid, wegen Verletzung der allgemeinen Fürsorge- und Aufsichtspflicht.
Ab 14 Jahren bekommst du und deine Eltern je einen, sobald du 18 bist, nur noch du.
Dafür braucht man erstmal eine ganze Menge Fehltage oder anderes Fehlverhalten in der Schule, bis ein Bußgeld fällig wird. Und dann wird's auch begründet sein.
Da ich keine unentschuldigten Fehlzeiten hatte (auch wenn ich manchmal vergessen habe, Entschuldigungen abzugeben), habe ich natürllich auch nichts gezahlt.
Nein, muss ich nicht.
Aber mein Tipp an dich: Lass dich einfach immer von deinen Eltern entschuldigen. Wenn sie doch eh wissen das du nicht in die Schule gehst können sie dich doch direkt entschuldigen.
Dann sag deinen Eltern das sie direkt ,an dem Tag an dem du nicht kommen kannst, bei der Schule anrufen soll.
Dann ist es doch praktisch unmöglich am selben Tag an dem das Kind nicht kommt es zu entschuldigen wenn nur schriftliche Entschuldigungen angenommen werden.
Solch ein Bussgeld ist doch ein Witz. Aber wenn die Schule mal handeln sollte zb bei Mobbing wird nie was gemacht.
Sehe ich auch so.
1 Monat Zeitung austragen nur um ein Fehltag zu bezahlen
Aber bei Mobbing ist es das Problem der Schüler und nicht des Lehrers
Und wenn man ein Kaugummi im Mund hat wiederum schon...
Da verstehe einer die Lehrer oder die Schulleiter. Ich würde gegen diese Busse vorgehen. Sowas geht einfach nicht🤔
- Wer verhängt das Bußgeld?
- Für welches Vergehen genau werden 85,- EUR verlangt?
- Auf welche gesetzlichen Bestimmungen beruft man sich, um die Forderung zu rechtfertigen?
Tun sie auch aber wenn man es 1 Tag später macht gibt's es ein Problem.
"Unentschuldigter Fehltag"