Wenn du eine gewisse Zeit unentschuldigt in der Schule fehlst, obwohl du unter die allgemeine Schulpflicht fällst, zeigt dich deine Schule bei der zuständigen Bußgeldstelle wegen Verletzung der Schulpflicht an. I.d.R. sind es 5,00 € pro Tag, bei Vorsatz nach Paragraf 10 Ordnungswidrigkeitengesetz (also wenn du schon 2 oder mehr Verfahren in gleicher Sache hattest) wird das Bußgeld erhöht. In Niedersachen von 5 auf 10 Euro pro Tag.

Bist du unter 14 Jahren erhalten nur deine Erziehungsberechtigten einen Bußgeldbescheid, wegen Verletzung der allgemeinen Fürsorge- und Aufsichtspflicht.

Ab 14 Jahren bekommst du und deine Eltern je einen, sobald du 18 bist, nur noch du.

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Also, ich hab täglich mit Schulverweigern zu tun.

Es kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, in Niedersachen läuft das so:

Ab 14 bekommst du und deine Eltern den selben Bußgeldbescheid. Du, weil du deiner Schulpflicht nicht nachgekommen bist und deine Eltern, weil sie ihrer elterlichen Fürsorgepflicht nicht nachgekommen sind. (Beide in selber Höhe).

Grundsaetzlich könnt ihr Ratenzahlung beantragen bzw. du auch Arbeitsstunden. Dies muss bei der Bußgeldstelle schriftlich beantragt werden. Bei uns geht von jedem Bußgeldbescheid eine Kopie intern weiter:

Bei den Eltern immer und bei Kindern bis 16 an das Jugendamt, bei Kindern ab 16 an die Jugendgerichtshilfe. Damit wissen die bescheid und würden ggf. eingreifen wenn es ein enorm hoher Bußgeldbescheid ist.

Du kannst dich von daher an das Jugendamt wenden und über die dann vielleicht in Betreutes Wohnen ziehen etc.

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Laut Meldegesetz muss eine Anmeldung binnen 14 erfolgen. Wenn du dauerhaft dort wohnst musst du dich also ummelden.

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Du wirst den Bußgeldbescheid bezahlen müssen, da du Führer des PKWs warst.

Ggf. steht sowas in den AGBs der Autovermietung.

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