Bußgeld verfahren ohne Ankündigung?

4 Antworten

Zu 2.

Eine solche Pflicht gibt es nicht.

Zu 3.

Gerade an den letzten Tagen vor den Ferien sind die Schulen angehalten solchen Fehltagen nachzugehen, da es Eltern gibt, die diesen Tag nützen um günstig einen Tag früherin den Urlaub zu fliegen.

Beim Elternsprechtag gehts um die Noten und nicht um die Verwaltung.

Und nein, so ein Bescheid muss nicht vorgewarnt werden. Zumal die Schülerin sich schon im klaren hätte sein sollten dass sie einen unentschuldigten Tag hat.

rechtfertigung geht nur

a) der schüler hat das "einfach so" gemacht ohne dass die eltern was wussten ....

b) dem schüler gings nicht gut und er war daheim. die eltern waren erst nachmittags da und konnten dann keinen mehr erreichen.

Zu 1.) und 2.) folgendes:

Darf die Polizei dir einen Bußgeldbescheid schicken, wenn du geblitzt wurdest, ohne, dass sie es dir vorher sagen?

Die Antwort lautet: Ja, natürlich!
Nicht anders ist das bei der Schule.

Zu 3.):

Die Schule darf dies nicht, zuständig ist die Schulaufsichtsbehörde. Ob bei einem Fehltag bereits eine Ordnungswidrigkeit vorliegt kann ich dir nicht sagen.

Rechtsgrundlage sind §§ 41 und 216 des Schulgesetzes NRW.