Wie wehre ich mich gegen Bußgeld?

7 Antworten

Auch wenn Du das jetzt wahrscheinlich nicht hören willst, aber da kannst Du nicht gegen vorgehen, da es seine Richtigkeit hat.

Wenn Du später arbeitest, musst Du auch jedesmal ein Attest vorlegen.

Dass Du Depressionen hast, kannst Du auch nicht einfach so sagen. Depressionen müssen bestätigt werden, und auch das musst Du dann gegebenfalls vorlegen.

Wenn Du körperliche Probleme hast, liegt es in Deiner Verantwortung regelmäßig einen Arzt aufzusuchen, bis Du eine Diagnose und Behandlung erhältst. Dann kannst Du Dich auch offiziell krankschreiben lassen. Die Krankschreibung musst Du ebenfalls vorlegen.

Letztendlich ist es ja auch in Deinem Interesse. Gerade das mit dem Magen und der Speiseröhre sollte wirklich mal abgeklärt und behandelt werden.

99 unentschuldigte Fehltage, sind heftig. Maximal 15 entschuldigte Fehltage liegen im normalen Bereich.

Wenn Du das Bußgeld nicht bezahlen kannst, wird das in Sozialstunden umgewandelt.

Kuhlmann26  11.05.2023, 16:13
Auch wenn Du das jetzt wahrscheinlich nicht hören willst, aber da kannst Du nicht gegen vorgehen, da es seine Richtigkeit hat.

Woher weißt Du das? Das Bußgeldverfahren ist ja noch nicht mal eingeleitet. Und Teil dieses Verfahrens ist der so genannte Rechtsbehelf. Dieser weist ausdrücklich darauf hin, dass man gegen ein Bußgeld Widerspruch einlegen kann. Die moralische Keule ist hier völlig fehl am Platz.

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SanchezC137  11.05.2023, 17:43
@Kuhlmann26

Warum sollten die ein Bußgeld, sofern es eingeleitet wird, zurücknehmen, wenn es gerechtfertigt ist? Sicher kann er dagegen vorgehen, bedeutet aber nicht, dass er das gewinnt.

Bei 99 unentschuldigten Fehltagen, wundert es mich sowieso, dass da noch nichts von den Behörden kam.

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Wenn du diese Erkrankung wirklich hast, denke ich, dass du relativ gute Chancen hast straffrei zu gehen. Aber auch nur, wenn du einen Arzt hast, der deine Erkrankung für die Vergangenheit bestätigen kann, also im besten Fall hast du den Arzt schon vor den Fehlstunden aufgesucht und das am besten auch mehrmals. Dort holst du dir ein Attes. Die Begründung, warum du glaubst, eine Strafe wäre nicht gerechtfertigt, verfasse eventuell schriftlich auch für einen Anwalt und natürlich für das "bußgeldamt"

Zunächst bist Du von gar nichts betroffen. Wenn, dann wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dazu kannst Du Stellung nehmen bzw. in den Widerspruch gehen. Deshalb steht in jedem solcher Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbehelfsbelehrung

Bevor Du den genauen Vorwurf nicht kennst, kann man auch nicht sagen, wie Du darauf reagieren kannst. Jedenfalls nicht mit moralischen Argumenten, wie Du es in Deiner Frage versuchst. Wenn der Widerspruch erfolgreich sein soll, ist eine Rechtsberatung beinahe unumgänglich. Das hängt natürlich auch von der Höhe des angedrohten Bußgeldes ab. Möglicherweise sind die Kosten der anwaltlichen Beratung höher als das angedrohte Bußgeld. Allerdings ist die Zahlung immer ein Eingeständnis Deiner Schuld.

Ergänzung: Wie so oft bei Fragen in diesem Forum, hast auch Du die falschen Themen ausgewählt. Du brauchst eine Rechtsberatung und keine Schuldiskussion über Fehlstunden. Wie Du vermutlich auch schon selbst gemerkt hast, sind die Antworten wenig hilfreich.

Gruß Matti

Was kann ich gegen ein Bußgeld machen?

Schau in die Rechtsbehelfsbelehrung, da ist das erklärt.

Bin nicht in der Lage 1000-2000€ zu zahlen da ich kein Geld verdiene und 17 bin.

Laut Deinem Profil bist Du 23, was soll das?

Ein Kollege hatte ein ähnlichen Fall und er sagte falls ich ein Bußgeld bekomme soll ich sagen das ich Depressionen habe was auch halbwegs der Wahrheit entspricht weil ich dieses und letztes Jahr einiges durchgemacht habe, ist aber auch egal. Meine Idee war es halt einfach dem Anwalt Bescheid zu geben..?

Ja, dann gib halt kurz dem Anwalt Bescheid, der wird sich sicher freuen.

Was sagt ihr?

Zahlen musst Du wahrscheinlich trotzdem, so oder so.

Du machst alles falsch und bekommst nichts auf die Reihe - also gibt keinen noch so kleinen Grund, dass Bußgeld zu erlassen.