Kann ich als Parteimitglied an den Bundesparteitagen teilnehmen?

2 Antworten

Das kommt auf die jeweilige Partei an,

und auf die Entscheidung des Bundespräsidiums / Bundesvorstandes,

ob ein Delegierten Parteitag oder ein Mitgliederparteitag stattfindet.

Dies ist abhängig von der Größe der Partei ,kleinere und neuere Parteien machen eher einen Mitgliederparteitag,

während auch die Größe der Örtlichkeit , und die Anzahl der Delegierten ( Delegiertenschlüssel ) eine Rolle spielt,

so kann nach Satzung auch ein Parteimitglied das Recht haben einen Parteitag zu besuchen ,an dem es keine Delegierteneigenschaft / Stimmrecht / Rederecht hat,

es kann aber auch ausgeschlossen sein.Dies auch deshalb weil die Raumkapazität ( Bestuhlung muss feuerpolizeilich abgenommen sein ) nicht ausreichend ist.

Wenn dein Ortsverband dich deligiert dann schon sonst nicht.