Kann der Halter den Punkt oder die Geldstrafe auf sich nehmen, obwohl er es nicht war?

12 Antworten

Davon rate ich ab.
Der Altersunterschied kann nicht übersehen werden.

Macht die Sache nicht schlimmer, als sie so schon ist.
Es kommt nun drauf an, wie hoch die Überschreitung war. 
Bei den üblichen Werten von 10 bis 15 km/h dürfte das auch in der Probezeit kein Problem sein.

Auf dem Bescheid vom Ordnungsamt steht doch, was zu tun ist. Offenbar habt ihr den noch nicht.
Wenn da keine weiteren Fragen gestellt werden würde ich einfach zahlen und gut ist.

Ich finde, dass passiert eben schon mal. Bei Autos mit vielen PS ist man schnell viel schneller als erlaubt unterwegs als wie man gucken kann. Aber es hört sich so an, als hattest du es schnell gemerkt und hast abgebremst. Außerdem sieht man es meistens Blitzen wenn es passiert wäre.
Wenn du die Strecke kennst, und du sicher weißt, dass dort kein Blitzer ist, dann kannst du es komplett ausschließen. Wäre es ein mobilerblitzer dann hättest du die Polizei gesehen. Und sie hätten dich sogar angehalten. Also mach dir keine sorgen und höre nicht auf die meistens total bescheuerten antworten hier.

Havenari  09.08.2017, 10:24

Bei Autos mit vielen PS ist man schnell viel schneller als erlaubt unterwegs als wie man gucken kann

Ich hoffe, dass du weder ein Auto mit vielen noch eins mit wenigen PS steuerst, wenn du nicht in der Lage bist, deine Geschwindigkeit im Blick zu behalten.

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Die Fotos sind so gut, dass es sowieso auffällt wenn der Fahrer plötzlich jemand anderes gewesen sein soll, es wäre im Übrigen eine Straftat wenn der andere behaupten würde das er selbst gefahren sei...

verreisterNutzer  08.08.2017, 15:20

Bei 20 km/h gibt es aber keinen Punkt. Der Halter bekommt ein schreiben und bezahlt einfach. Du kannst es ihm ja wieder geben. Schon ist die Sache geklärt.

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Messkreisfehler  08.08.2017, 15:22
@verreisterNutzer

Es wird durchaus auch in und wieder geprüft ob der Halter auch der Fahrer ist... Wenn der Halter wie hier im Fall um die 50 Jahre alt ist dann ist dieser von einem Fahranfänger mit vielleicht 19 Jahren leicht zu unterscheiden...

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verreisterNutzer  08.08.2017, 15:31
@Messkreisfehler

Entgegen der Volksmeinung, geht es weniger um Sicherheit oder den Fahrer . Es geht ums liebe Geld. Wenn jemand bezahlt, ist die Sache durch. Ich habe selbst schon ein Bild bekommen auf dem der Fahrer eindeutig ein anderes Geschlecht hatte. Interessierte keinen. Es wurde ja bezahlt.

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Sirius66  08.08.2017, 16:24
@verreisterNutzer

So ist es!

Und bevor man 2 Beamte bezahlen muss, die sich dann einige Tage um die Ohren schlagen, um heraus zu finden, wer der Fahrer sein könnte, zu hohen Betriebskosten das Umfeld des Halters erforschen, Nachbarn befragen oder sogar mal mit der Streife vorbeischauen und am Ende mehr Geld ausgeben, als jemals über das Bußgeld reinkommt (vom Aufbauseminar haben die ja nichts), nimmt man dann doch lieber gleich das sichere Geld.

Gruß S.

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Wenn Du nur gesehen hast daß es 20 km/h waren wird es vermutlich etwas weniger gewesen sein, das kostet dann 30 €. Dann wird zuerst Ein "Angebot" über diesen Betrag den Fahrzeughalter zugeschickt, wenn dann die 30 € bezahlt werden ist der Fall vom Tisch.

Ist die Überschreitung höher kommt zunächst ein Anhörungsbogen auf dem persönliche Angaben gemacht werden mussen, unter Anderem auch das Geburtsdatum. Selbst dem blindesten Sachbearbeiter wird dann der Altersunterschied von 30 Jahren auffallen, es kommt eben darauf an wie genau hingesehen wird. Der Fahrzeughalter kann abstreiten gefahren zu sein, wenn der Fahrer eine Verwandter war muß er auch keine Angaben darüber machen. Die Drohung mit einer Fahrtenbuchauflage wird kommen, aber beim ersten Mal nicht umgesetzt. Die Behörde hat dann 3 Monate Zeit den Fahrer ausfindig zu machen, schafft sie das nicht ist die Sache verjährt.

In dem Fall wird der Halter ein Schreiben mit einem Bußgeld bekommen. Wenn er das bezahlt, ist die Angelegenheit erledigt.