Ich habe gerade ein Video gesehen, wo es darum ging dass der Fahrzeugführer (nicht Halter! - Wichtig) nicht aussteigen wollte.
Laut Gesetz (§36 StVO) muss er den Anweisungen der Polizisten folge leisten.
Die Polizei drohte damit den Fahrer unter Zwang (Schlüsseldienst) aus dem Fahrzeug zu entfernen, wenn dieser nicht freiwillig aus dem Fahrzeug aussteigt. Ging darum dass der Fahrer seinen FS abgeben muss bzw. eine Anordnung hierzu vorlag.
Meine Frage ist hierzu, darf die Polizei dieses wirklich? Den schließlich handelt es sich hierbei nicht um den Halter (seinem Besitztum) und die Polizei würde durch den Zwang das Fahrzeug ggf. beschädigen, also das Besitztum einer nicht anwesenden Person. Gefahr in Verzug lag in diesem Fall nicht vor.
Wenn ja, wie ist hier die Rechtssprechung? Der Zugriff erfolgte jedoch später nicht.