Ist es erlaubt im Gymnasium keine Klassenarbeiten zu schreiben und dafür mündliche Abfragen?
Hallo zusammen,
Ein Lehrer hat uns heute Mitgeteilt dass ehr mit all seinen Klassen ausprobiert keine Klassenarbeiten mehr zu schreiben und dafür mündlich Abzufragen.Er möchte damit erreichen dass man Nachhaltiger lernt und nicht nur für die Klassenarbeit.Im Prinzip finde ich dass ja auch gut,aber man muss halt deutlich mehr lernen und ich bin im schriftlichen eh immer besser als mündlich.
Aber darf man dass überhaupt keine Klassenarbeiten zu schreiben?
Weil wir überlegen halt Einspruch einzulegen.
Ist in Baden-Württemberg und Fach Mathe
Handelt es sich um eine Modus-Schule?
Was ist das?
Wüsste nichts davon.Ganz normales Gymnasium
6 Antworten
Das wäre ja eine Benachteiligung derer, die sich schriftlich besser ausdrücken können.
Ausserdem sind schriftliche Leistungen besser nachweisbar und können im Streitfall auch durch einen zweiten Lehrer bewertet werden.
Ich halte das Verhalten Eures Lehrers für nicht zulässig.
Im Schulgesetz hab ich zwar nichts gefunden.
Auf "news4teachers.de" gibt's aber einen Artikel "Lehrermangel : Feller. streicht Klassenarbeiten und verspricht "Helfer" .
Da pro Fach nur eine Arbeit gestrichen wird, kann man im Umkehrschluss davon ausgehen, dass grundsätzlich eine bestimmte Zahl von schriftlichen Arbeiten für jedes Hauptfach vorgegeben ist und ein einzelner Lehrer hiervon nicht abweichen darf.
In Baden-Württemberg gibt es die Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung (NVO), in der das näher geregelt ist. Einfach mal mit Google suchen.
"Der MODUS-Status berechtigt eine Schule, Weiterentwicklungsmaßnahmen zu erproben, insbesondere in den Arbeitsfeldern Unterrichtsentwicklung, Personalentwicklung und Personalführung sowie inner- und außerschulische Partnerschaften. Den Schulen mit MODUS-Status ist es gestattet, von den Schulordnungen abzuweichen, soweit sichergestellt ist, dass die Lehrplanziele erreicht und den Schülerinnen und Schülern keine Nachteile bei Abschlüssen oder beim Erwerb schulischer Berechtigungen entstehen."
Bayrisches Landesamt für Schule https://www.las.bayern.de/qualitaetsagentur/evaluation_durchfuehrung_begleitung/modus.html [Aufruf 15.09.2024]
Ich bin mir nicht sicher, inwiefern ein solches Konzept für Baden-Württemberg existiert, jedoch sind unter solchen Rahmenbedingungen durchaus Versuche möglich, das Schulsystem langfristig zu verbessern.
Die heutigen, festverankerten Lernentwicklungsgespräche an bayrischen Grundschulen beruhen auf dem Pilotprojekt einer Modus-Schule.
Sollten für dich Unsicherheiten bestehen bleiben, steht es dir jederzeit frei, mit der Lehrkraft und ggf. der Fachschaftsleitung ins Gespräch zu gehen, um die Umsetzung des Bildungsauftrags bzw. die Gewährleistung einer angemessenen Leistungserhebung zu erörtern.
Im Selbstversuch ohne Absprache an den Regularien des Kultusministeriums vorbei zu agieren halte ich zwar nicht für unmöglich, aber dennoch für relativ unwahrscheinlich.
Beste Grüße
MaMaStef
Das sollte sich durch einen Blick ins Schulgesetz klären lassen.
Da ist üblicherweise die Anzahl und Art der Leistungsnachweise festgeschrieben.
Kann man für jedes Bundesland nachlesen.
Wüsste jedoch nicht, warum das ein Problem sein sollte, solange ihr frühstmöglich darüber informiert worden seid und die Prüfung ordentlich abläuft inkl. angefertigtem Protokoll etc.
Wenn ein Schüler einen Nachteilsausgleich hat, ist sowas tatsächlich möglich. Dass man das auch bei gesunden Schülern macht, ist mir neu.
Aber ist dass verboten oder man macht erschallt normalerweise nicht?
seh Ich auch so.Kannst du des irgendwo dran belegen.Steht des irgendwo?