Ist der EU-Führerschein legal ohne Prüfung?

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Das sind natürlich Fälschungen und in Deutschland, macht sich der Fälscher selber wegen Urkundenfälschung strafbar, da der Führerschein ein amtliches Dokument darstellt und somit juristisch als Urkunde gilt. Man selber macht sich mit jeder Fahrt mit einem solchen Führerschein wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" gemäß §21 des Straßenverkehrsgesetzes strafbar, da ein gekaufter Führerschein natürlich nutzlos ist. Dazu muss man verstehen, das die Fahrerlaubnis und der Führerschein juristisch zwei verschiedene Dinge sind. Maßgeblich für den Straftatbestand, ist das Vorliegen oder eben auch das nicht- Vorliegen einer entsprechend erforderlichen Fahrerlaubnis und diese erhält man nur nach Absolvierung der Fahrschule und nach der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung. Der Führerschein ist "lediglich" das Dokument, welches nachweist, das man in Besitz einer dementsprechenden Fahrerlaubnis ist. Jedoch ist die Fahrerlaubnis auch im Fahrerlaubnisregister, welches von der Polizei bei einer Kontrolle abgerufen werden kann, eingetragen. Hat man keine Fahrerlaubnis, dann ist darin logischerweise auch kein Eintrag vorhanden. Die Polizei wird also herausfinden, wenn man keine Fahrerlaubnis besitzt.

Mfg

APCA67  17.04.2024, 12:38

Es ist möglich und legal sofern sie den Wohnsitz für 185 Tage in dem Land worüber es ausgestellt wurde , bescheinigen können .
ein Nachweis darüber dass sie mindestens 185 Tage in diesem Land gemeldet waren .
dann ist es legal und regelkonform sofern der Anbieter ein regulärer und lizenzierter Fahrschule und Fahrunterricht legal und registriert ausübt und anbietet .
dann ist es als Eu Führerschein LEGAL .

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Ganz so ist es nicht.

Es gibt eingie Gerichtsurteile, die den EU-Führerschein anerkannt haben, auch wenn der Fahrer in Deutschland eine MPU hat, aber da gibt
es ein paar Anforderungen, die der Inhaber erfüllen muss, damit der Führerschein legal ist.

Damit der im Ausland erworbene EU-Führerschein den Anforderungen und Voraussetzungen genügt, um anerkannt zu werden, müssen die folgenden Punkte erfüllt sein:

  • Bei der Erteilung des ausländischen EU-Führerscheins muss der Betroffene seinen Wohnsitz in dem Land der EU gehabt haben, in dem er EU-Führerschein ausstellen ließ
  • Die sogenannte 185-Tage-Regelung, womit eine Meldefrist von 6 Monaten gemeint ist, gilt nicht für alle Länder und ist im Einzelnen zu prüfen. Je nach Land gelten hier unterschiedliche Fristen
  • Ferner muss eine gegebenenfalls ergangene Führerschein-Sperrfrist einer deutschen Behörde bei der Erteilung des EU-Führerscheins abgelaufen sein

Quelle: https://www.fuehrerscheinfix.de/eu-fuehrerschein/

Das funktioniert so:
Du zahlst.
Du bekommst nichts, mit dem Du irgendwie berechtigt wärst, ein Fahrzeug zu führen.

Es ist nicht legal.

Du kriegst ein gefälschtes Dokument (oder eben nicht)

KlopapierDealer 
Fragesteller
 20.07.2023, 12:57

Was ist mit Führerscheinen aus Ländern wie Bulgarien die auch zur eu gehören?

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FloAusSchwaben  20.07.2023, 14:44
@KlopapierDealer

Nicht, dass ich wüsste. EU-Führerscheine sind doch, wie der Name schon sagt, in der EU gültig. Ausnahmen gibt es wie z.B. der B17. Bei uns ist der noch ein paar Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, in Österreich nicht, wenn man damit rüber fährt.

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Answer1234567  20.07.2023, 16:10
@KlopapierDealer

Damit du dort einen Führerschein machen kannst, der hier akzeptiert wird, musst du schon deinen dauerhaften Wohnsitz dorthin verlegen.

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