Ich kenne einige Autofahrer, die auf Kraftfahrstraßen auch an Feld- und Waldwegen eingefahren sind?
Obwohl man ja nur an Kreuzungen und Einmündungen einfahren darf?
Das darf man doch nicht oder?
2 Antworten
hui... Also wenn ich im Wald war und dann wieder raus will, darf ich deiner meinung nach nicht auf die normale Straße einbiegen!?
DAS erzähtl jetzt mal Deinem Landwirt des Vertrauens, der steinigt Dich (zurecht)
Was verstehst du unter einer normalen Straße? In der Frage geht es um Kraftfahrstraßen.
Ausgehend von Feld- und Waldwegen gibt es keine Zufahrt auf die Kraftfahrstrasse. Mit einem Geländegängigen FAhrzeug könntest du durch den Strassengraben oder die BAnkette drauffahren, das darfst du aber eben nicht.
Umgekehrt sieht man es öfter: Dass sich bei einem Stau diejenigen mit einem Jeep oder einem Enduro-Motorrad über den Grünstreifen vom Acker machen.