Ich habe den Mitarbeiter vom Jobcenter gebissen - was jetzt?

8 Antworten

Ehh, also, es klingt sehr kindisch.

Strafgesetzbuch (StGB) § 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ob du eine Anzeige bekommst weiß ich nicht. Er hat dich 'getreten'..? Als erstes..?

Da fände ich es sehr merkwürdig, wenn eine Anzeige erstattet wird. Aber ja, einfach eine Gegenanzeige machen🤷‍♀️

Janii132  26.04.2024, 20:16

Spar dir deine Luft für Leute hier die WIRKLICH Hilfe benötigen.

Guck dir die Fragen an - Troll..

Ein schönes Wochenende 🌞

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Wenn es in der Reihenfolge geschehen ist, dann hat er mit der Gewalt zuerst angefangen.

Da Problem wird sein das zu beweisen.

Abgesehen davon, es ist schon gruselig wenn in Behörden Zustände herrschen dass es überhaupt zu emotionalen Ausbrüchen kommen muss.

Eine Strafanzeige und Hausverbot.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Anzeige wegen Körperverletzung und die Ausfallzeiten zahlst Du auch.

Ich hoffe das du eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen wirst.

Das Strafmaß wird dann ein Richter festlegen