Hund hat einen anderen Hund gebissen, Anzeige?

12 Antworten

Hi,

Das ist etwas verzwickt, meiner Ansicht nach ist zur Zeit Leinenpflicht wegen der Setz und Brutzeit, von daher wird die frau evtl mit einer Anzeige auch rechnen müssen. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Brut-_und_Setzzeit

Je nach Bundeland und Kommune herrscht aber im Wald keine durchgängige Anleinpflicht. 

Hinzu kommt die Gefährdungshaftung und die rechtliche Definition was ein gefährlicher Hund ist. Warnen bringt da nix, man muss sicherstellen das niemand verletzt werden kann, egal ob Tier oder Mensch, deswegen hätte dieser Hund mit Maulkorb geführt werden müssen. Dazu kommt das er wenn er zum Kampf gezüchtet und benutzt wurde womöglich ein Listenhund ist, da das eben die genannten Probleme mit sich bringt. 

Ich würde dazu raten einen Anwalt aufzusuchen der das ganze möglichst fair aushandeln kann. allerdings würde ich damit rechnen das ihr nun wohl mit Maulkorbzwang bis zum Wesenstest rechnen müsst. 

Finde es dennoch gut von deiner Tante das so einen Tier eine Chance geben will, selbstverständlich ist das nicht. Allerdings finde ich das sie sich entsprechend Hilfe suchen sollte bei fähigen hundetrainern und den Hund eben erstmal solange mit Maulkorb gesichert ausführt. 

Apolon  22.03.2017, 15:04

Je nach Bundeland und Kommune herrscht aber im Wald keine durchgängige Anleinpflicht. 

Sorry - aber wie kommt es, dass du Experte für Hunde bist?

Scheinbar hast du keine Ahnung welche Auflagen man als Hundebesitzer für die Haltung eines Kampfhundes hat.

In den meisten Bundesländern muss der Hund nicht nur an der Leine sondern auch mit Maulkorb geführt werden, und dabei ist dies völlig egal, ob im Ort, oder im Wald.

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dsupper  22.03.2017, 15:17
@Apolon

In den meisten Bundesländern muss der Hund nicht nur an der Leine sondern auch mit Maulkorb geführt werden, und dabei ist dies völlig egal, ob im Ort, oder im Wald."

Bitte informiere dich doch erst einmal selbst richtig, bevor du deine Weisheiten von dir gibst. Erstens gilt der Dogo Argentino nur noch in wenigen Bundesländern überhaupt als "Listenhund". Zweitens können durchaus auch Listenhunde von der Maulkorbpflicht/Leinenpflicht befreit werden, wenn sie die notwendigen Prüfungen bestanden haben!

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Virgilia  22.03.2017, 15:27
@Apolon

@Apolon

Der Dogo Argentino steht nur in 7 Bundesländern auf der Rasseliste und ist in keinem als Kategorie 1 Hund eingestuft. Das heißt in den anderen 9 Bundesländern ist er ein ganz normaler Hund, ohne irgendwelche Auflagen. Und auch in den anderen Bundesländern kann er, mittels Wesenstest, als ungefährlich eingestuft werden bzw. von der Maulkorbpflicht befreit werden. Das kommt aber auf die Gemeinde an. (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Rasseliste)

Du scheinst auch nicht gerade der Experte für Listenhunde zu sein... 

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jww28  22.03.2017, 16:47
@Apolon

Sorry Apolon, aber wie kommt es das du hier so rumpolterst??

Scheinbar weisst du noch nichtmals was genau ein sogenannter Kampfhund ist. Und kennst anscheinend die Regeln in anderen Bundesländern nicht. 

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Apolon  22.03.2017, 18:42
@dsupper

 Zweitens können durchaus auch Listenhunde von der Maulkorbpflicht/Leinenpflicht befreit werden, wenn sie die notwendigen Prüfungen bestanden haben!

Dies kann möglich sein, nur aus dem Text des TE kann man mit Sicherheit daraus schließen, dass hier noch keine solche Prüfung statt gefunden hat.

Daher sollte man vorsichtig mit solchen pauschalen Antworten sein, denn die gehen sehr oft in die Hose.

Du solltest auch daran denken, dass hier User sind die eine Antwort eines Hunde-Experten für zutreffend betrachten und in ihrem Leben danach handeln. Und irgendwann stellt sich dann heraus, dass dieser Hunde-Experte einen völligen Unsinn von sich gegeben hat. Nur hilft es diesem User nicht mehr, wenn er eine hohe Geldstrafe zahlen musste und evt. sogar ein Gerichtsverfahren anhängig ist.

Aber scheinbar verwechselst du Rechtsfragen mit Stammtisch-Geplapper.

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jww28  23.03.2017, 08:07
@Apolon

Stammtisch gelabber?? Apolon harte Worte für jemand der Texte nicht richtig versteht und beliebig einzelne Sätze rauspickt und sagt das kann nicht sein!! Es ist nunmal  Fakt, das in Deutschen Wäldern keine allgemeine anleinpflicht herrscht. Lese doch nochmal als Tipp meinerseits!! 

"Das ist etwas verzwickt, meiner Ansicht nach ist zur Zeit Leinenpflicht wegen der Setz und Brutzeit, von daher wird die frau evtl mit einer Anzeige auch rechnen müssen. 

Je nach Bundeland und Kommune herrscht aber im Wald keine durchgängige Anleinpflicht. "

Woher entnimmst du nun das der Hund der angelaufen kam ein Listenhund war??? Ich finde dein Verhalten mega unverschämt, erst nicht richtig lesen und dann mit den hundegesetz aus 1 von 16 Bundesländern argumentieren, ganz Grosses Kino machst hier!  Und dazu gibt noch eine leicht ungeschriebene sinngemäss gleiche Antwort, war dir gestern langweilig??? 

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Nun erst einmal greift die Gefährdungshaftung.

Das ist aber nicht das ende der Geschichte.

Der andere Hund war eindeutig nicht unter Kontrolle seines Hundeführers.

Das kann die Gefährdungshaftung durchaus aushebeln.

Meine ehemalige Nachbarin und Richterin pflegte zu sagen : Überlasst es mir welches Gesetz ich mehr gewichte.

Deine Tante hat alles was in ihrer Macht stand getan um eine Beisserei zu vermeiden, das hat die andere Hundehalterin aber ganz bewusst nicht zur Kenntnis genommen. Sie hat also die Beisserei provoziert.

Wer ein Tier absichtlich in Gefahr führt, kann durchaus auch wegen Tierquälerei angezeigt werden. Diese Praxis wird noch nicht häufig angewendet, steht aber durchaus zur Auswahl.

Für solche Fälle ist es immer ratsam einen Tieranwalt zuzuziehen.

Richter die keine Ahnung von Hundehaltung haben, neigen dazu nach Mehrheitsentscheiden zu urteilen und weniger nach konkreter Sachlage.

Es ist eben schon nicht so, dass gleichgültige Leute mit unerzogenen Hunden auch noch einen Vorteil aus ihrer Fahrlässigkeit ziehen dürfen.

So weit meine Erfahrungen und Auskunft vom Tieranwalt TIR Das Tier im Recht.

Problematisch, da der Dogo Argentino in rund der Hälfte der Bundesländer ein Listenhund ist und in eurem Fall sogar als Kampfhund eingesetzt wurde. Pauschal würde ich sagen dass deine Tante sehr schlechte Karten hat, je nach Bundesland.

In welchem Bundesland ist das Ganze passiert?

Hallo,

bei einem Schaden durch einen Hund wird überhaupt nicht nach der "Schuld" gefragt.

Es gilt die sogenannte Gefährdungshaftung, so steht es im BGB. Für jeden Schaden, den ein Hund anrichtet, haftet der Besitzer!

Und nein, natürlich wird es keine weiteren Strafen geben, denn eine Beißerei zwischen Hunden ist ja kein Drama - das passiert und gehört auch zum Hundealltag. Etwas anderes ist es, wenn der Hund ständig wegen irgendwelcher Beißereien auffallen würde oder wenn er einen Menschen beißen würde.

Also, die Hundehalter-Haftpflichtversicherung übernimmt solche Schäden - ansonsten passiert erst einmal überhaupt nichts.

Vllt. sollte deine Tante den Besuch einer Hundeschule in Angriff nehmen - dort lernt sie viel besser, wie sie mit solchen Problemen umgehen kann.

Gutes Gelingen

Daniela

Apolon  22.03.2017, 15:08

Es gilt die sogenannte Gefährdungshaftung, so steht es im BGB. Für jeden Schaden, den ein Hund anrichtet, haftet der Besitzer!

Noch ein Experte für Hunde der keine Ahnung hat.

Hier handelt es sich um einen Kampfhund, also um einen gefährlichen Hund und dieser muss in den meisten Bundesländern mit Maulkorb und an der Leine geführt werden.

Und hier ist nicht nur das BGB maßgebend, sondern das jeweilige Hundegesetz oder die Kampfhundeverordnung für das Bundesland.

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dsupper  22.03.2017, 15:12
@Apolon

Noch so ein Experte, der keine Ahnung hat!

Kampfhunde gibt es gar nicht. Und je nachdem, in welchem Bundesland der Hund gehalten wird, gibt es überhaupt keine Listenhunde - und dort werden Hunde nur nach mehreren Beißunfällen als "gefährlich" eingestuft.

Der Dogo Argentino gilt nur noch in wenigen Bundesländern überhaupt als Listenhund.

Und selbst, wenn der Hund in einem entsprechenden Bundesland lebt, dann hätte der Tierschutz ihn niemals an Menschen abgegeben, die erstens nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und zweitens steht nirgendwo, ob der Hund vllt. schon den Wesenstest bestanden hat und längst von der Maulkorbpflicht befreit ist.


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Apolon  22.03.2017, 18:27
@dsupper

dann hätte der Tierschutz ihn niemals an Menschen abgegeben,

doch, der Tierschutz gibt Hunde an Menschen ab, mit Hinweisen auf die jeweiligen Gesetze und informiert sie auch, wie sie den Hund zu führen haben.

Und so ist es in jedem Bundesland, aber scheinbar hast du noch nie mit dem Tierschutz zusammen gearbeitet.

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dsupper  22.03.2017, 19:47
@Apolon

Der Tierschutz darf Listenhunde nur an Menschen abgeben, die über die entsprechend erforderlichen Voraussetzungen verfügen, die im entsprechenden Bundesland gelten. Da ist es nicht mit Hinweisen getan. Sachkundenachweis, pol. Führungszeugnis, vorherige Erlaubnis der Behörde etc. müssen alle vorliegen, bevor der Tierschutz einen Listenhund überhaupt abgeben darf!

Und das ist nicht in jedem Bundesland so, denn es gibt mittlerweile durchaus Bundesländern, in denen diese ominösen Listen gar nicht mehr existieren - wahrscheinlich hast du dich noch nie wirklich informiert!

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kara333  22.03.2017, 15:43

Apollo?
Wer sagt das Listenhunde = gefährliche Hunde sind ?!

Kampfhunde werden zu Kampfhunden gemacht.
Kein Hund ist allein wegen seiner Rasse gefährlich.

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Apolon  22.03.2017, 18:35
@kara333

Kein Hund ist allein wegen seiner Rasse gefährlich.

Grundsätzlich hast du recht.

Nur in den entsprechenden Gesetzen (Kampfhundeverordnung) werden  bestimmte Tierrassen als Kamphunde (gefährliche Hunde) eingestuft, und dann muss man auch diese Gesetze befolgen und den Hund entsprechend anleinen, bzw. ihm einen Maulkorb anlegen wenn man mit ihm außerhalb des eigenen umzäunten Grundstücks unterwegs ist.

Ansonsten könntest du ja jedes Gesetz als nichtig abstufen.

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dsupper  22.03.2017, 19:43
@Apolon

Aber auch die Einstufung ist in den unterschiedlichen Bundesländern völlig unterschiedlich .... und ebenso, dass diese Hunde auch von der Maulkorbpflicht befreit werden können ...

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BigDreams007  22.03.2017, 18:10

Apolon du machst dich hier wirklich mehr als lächerlich.....tut mir leid aber wenn man keine Ahnung hat "einfach mal die Klappe halten" ;))

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Apolon  22.03.2017, 18:29
@BigDreams007

@BigDreams007,

dann halte dich doch mal daran und halte deine Klappe!

Denn nicht du entscheidest über die Hundehaltung von Kampfhunden (Listenhunden oder gefährliche Hunden) sondern die jeweiligen Landesgesetze.

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dsupper  22.03.2017, 19:48
@Apolon

Richtig - die jeweiligen Landesgesetze und die sind in den unterschiedlichen Bundesländern durchaus sehr unterschiedlich. In einigen gibt es nämlich gar keine Rasselisten mehr!

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