Glasfaser und Anbieter?
Wenn ich beispielsweise einen Glasfaser anschluss habe verwendet dann auch jeder anbieter diesen anschluss oder muss ich dan wechseln?
5 Antworten
Das kommt ganz auf die Verträge an die die Anbieter untereinander geschlossen haben. Die Telekom und Vodafone sind ein Bsp. für eine Zusammenarbeit:
Für DSL gibt es die Regelung des Bitstrimzugangs, Glasfaser ist meine ich davon noch einige Jahre ausgenommen. Mit (langsam) steigender Nutzerzahl wird aber auch das verpflichtend werden.
Dann gibt es noch das Problem mit dem sog. "Open Access". Hier haben die verschiedenen Anbieter technikseitig wohl teilweise ihre eigenen Süppchen gekocht. Und das muss dann ja auch wieder erst noch in Einklang gebracht werden.
Falls Deutschland: Kommt auf den Glasfaser-Netzbetreiber an. Z. T. gibt's schon Kooperationen wie https://www.heise.de/news/Vodafone-bietet-Glasfaser-in-Konkurrenz-Netzen-an-9960384.html oder z. B. über UGG (Unsere grüne Glasfaser, gehört zu Telefonica) kann man nicht nur Tarife von O2 (gehört zu Telefonica) buchen, sondern auch von div. regionalen Anbietern.
Allerdings gibt's i.d.R. pro Haus nur einen Glasfaser-Netzbetreiber, der es anschließt (ggf. gibt's noch BK von Vodafone). Das wird als "genug Wettbewerb" von den Regulierungsbehörden betrachtet, sodass die Glasfaser-Netzbetreiber nicht wie früher die Telekom mit ihrem Kupfernetz dazu gezwungen werden, auch andere Anbieter ins Netz zu lassen.
notting
Es kommt darauf an.
Ist das ein Frisch gelegter Anschluss an der Straße oder Haus, dann hat der Anbieter der Leitung mindestens 2 Jahre Anrecht darauf das du NUR bei diesem Anbieter einen Vertrag nehmen kannst.
Aber im Normalfall sollte jeder Anbieter möglich sein, der Hauptanbieter bekommt dann eine art kleine untermiete.
Nein, je nach dem wie das geregelt wurde wird nach 2-4 jahren die leitung für andere Anbieter frei gegeben.
Kommt darauf an:
- Wenn für den Ausbau Zuschüsse geflossen sind, wird der Anschluss nach ein paar Jahren für alle Anbieter freigegeben. Das nennt sich dann OpenAccess und gilt natürlich trotzdem nur für solche Anbieter, die am betreffenden Ort eigene Infrastruktur vorhalten.
- Erfolgte der Ausbau eigenwirtschaftlich, können nur die Vertragspartner dieser Firma auf die Leitung.
Als Faustregel: Zuschüsse gibt es nur dort, wo ohne den Ausbau nur eine geringe Bandbreite vorhanden war.