Gibt es für einen Mann noch einen Grund zu heiraten?
Hallo,
ich habe kürzlich mit einem Scheidungsanwalt gesprochen und der meinte: "Wenn man sich das heutige System und die Rechtslage ansieht gibt es für einen Mann heutzutage wirklich keinen Grund mehr zu heiraten."
Soll heißen, dass in den allermeisten Fällen der Mann den kürzeren zieht, sollte er unter die Räder der Scheidungsindustrie kommen. In den allermeisten Fällen bringt der Mann bei der Hochzeit mehr an den Tisch als die Frau, somit ist es in der Regel auch er der Unterhalt zahlt und ggf. mit monatlich 900€ Freibetrag auskommen muss. Auch die Kinder werden in der Regel der Mutter zugesprochen und wenn der Mann Glück hat darf er sie alle 14 Tage am WE sehen.
Hatte es erst im Bekanntenkreis, wo der neue Lover zur Frau und Kinder ins Haus des Mannes gezogen sind. Er musste ausziehen und lebt nun an der Armutsgrenze.
Und auch Liebe ist kein Grund, denn vor Gericht (ein Drittel der Scheidungen gehen vor Gericht) wird daraus meist Wut und Hass. Auch für Krankenhausbesuche in Notfällen kann man sich eine Auskunfts-Vollmacht ausstellen und muss dafür nicht heiraten.
Kann mir hier wer noch Gründe nennen warum man heiraten sollte? Ich bin jetzt m/29 und stelle mir diese Frage ernsthaft. Nach logischer Abwägung aller Vor- und Nachteile überwiegen die Nachteile ganz klar, vor allem bei der Scheidungsrate von 50%...
16 Antworten
Wenn man mit der Frau vereinbart das sie die Kinder großzieht, ist es nun mal logisch das sie einen finanziellen Ausgleich bekommt. Man kann es ja auch andersrum machen und als Mann bei den Kindern bleiben - dann bekommt der Mann den finanziellen Ausgleich und das Sorgerecht zugesprochen.
Das Haus finanziert man idR gemeinsam. Es bekommt dann häufig der, der den anderen ausbezahlen kann oder der im Grundbuch steht (falls nicht beide drin stehen). Da die Kinder nicht ihre Familie UND ihr Zuhause verlieren sollen, überlässt man manchmal dem Part, bei dem die Kinder leben, das Hau. Ich kenne übrigens auch viele Geschiedene, wo die Frauen und falls vorhanden auch die Kinder ausziehen mussten.
Es wird also nicht ein bestimmtes Geschlecht vorgezogen.
Man kann auch einen Ehevertrag machen. Dann gibt es keine großen Probleme, weil alles schon geklärt ist.
Man heiratet aus Liebe, um den Partner / die Partnerin an sich zu binden oder zu zeigen das man zueinander steht (es ist eben ein Versprechen. Manche heiraten aufgrund der Steuern, aus religiösen Gründen oder um rechtliches zu vereinfachen.
Natürlich MUSS niemand heiraten, kannst es auch lassen.
Wenn die Frau einen normalen Vollzeitjob hat, kann man sich Unterhalt idR ebenso leisten wie der Mann. Und man ist verpflichtet dazu.
Dein letzter Punkt ist Schwachsinn.
Das waren zwei lebendige Beispiele aus meinem Umfeld!
Das mit dem Unterhalt stimmt auch; der Unterhalt ist für das Kind und darf nicht mit Unterhaltsforderungen an die Mutter verrechnet werden.
Da hatten beide wohl keinen Anwalt und kein Rückgrat. Oder es waren Einzelfälle, die nichts mit der Allgemeinheit zu tun haben. Zb das die Frau einen miesen Job hatte - wenn man kein Geld hat, kann man nicht zahlen, egal welches Geschlecht man hat.
Wo ist da der Fehler im Unterhaltsrecht das ein Anwalt "mehr" hätte holen können?
Zu den Frauen arbeitete eine "nur" in Teilzeit weil das bei ihr verbliebene Kind so große Probleme hatte das es der besonderen Fürsorge bedurfte und mit 14 noch Bettnässer war! Das änderte sich schlagartig (Bettnässer) als der Sohn zum Vater zog.
Die andere war psychisch durch Scheidung und Kindeserziehung so belastet das sie nicht arbeitsfähig war und auf teilweise EU Rente ging.
Das sind ja wohl kaum 0815-Familien. Wie mehrfach gesagt: Es zahlt der, der mehr / genug verdient. Egal welches Geschlecht.
Du hast Recht,
ich kenne aus Erzählung einen Fall wo die Exfrau für den Exmann Unterhalt bezahlen musste. Die Erzählerin am Stammtisch erzählte die Geschichte mit großem Vorwurf das sie für den Exmann aufkommen müsste obwohl die Ehe geschieden war.
Ich nahm ihren vorwurfsvollen Ton auf bestätigte den Umstand des nachehelichen Unterhaltsanspruches und erklärte in vorwurfsvoller Tonlage "Du, ich kenne da ein Dutzend Männer denen geht es auch so", sie schwieg dann.......
Mit einem guten Ehevertrag kann man auch heiraten
Nein, der Ehevertrag kann vor dem Gericht problemlos als ungültig erklärt werden... schon oft passiert.
Nein. Ein nicht sittenwidriger Ehevertrag ist nicht anfechtbar.
Quelle bitte. Verlinke Belege dafür, dass ein Ehevertrag einfach so für ungültig erklärt wurde.
Nur dann, wenn er gegen geltendes Recht verstößt, sittinwidrig ist usw. Wenn du dich dahingehend absicherst alles gut.
Bitteschön:
Bei Bedarf kann die Frau einen Ehevertrag als sittenwidrig erklären lassen, wenn sie zum Zeitpunkt der Unterzeichnung „schwanger und so finanziell und/oder emotional von dem anderen Unterzeichnenden abhängig war“ - Viele heiraten doch auch, gerade dann wenn die Frau schwanger ist. Sie braucht nur zu sagen, dass sie damals unter emotionalem Druck stand und puff, schon ist der Vertrag sittenwidrig...
Ehe ist ein symbolischer Zusammenschluss für die Ewigkeit. Praktische Vorteile wären beispielsweise Steuervorteile.
Ich habe aus Liebe geheiratet. Egal wie die rechtliche Lage aussieht, ich würde es auf jeden Fall wieder tun.
Ein Grund ist sicher auch der Glaube an Gott. Er hat mich durch so viele Lebens-Stürme getragen, dass er es auch bei einer Scheidung tun würde.
Lohnsteuerklasse Änderungen auf eventuell 3 zu 4 oder so.
Und "am besten" keine Kinder machen/ haben.
Wenn man mit der Frau vereinbart das sie die Kinder großzieht, ist es nun mal logisch das sie einen finanziellen Ausgleich bekommt. Man kann es ja auch andersrum machen und als Mann bei den Kindern bleiben - dann bekommt der Mann den finanziellen Ausgleich und das Sorgerecht zugesprochen.
Nur das die Frau dann häufig so geringe Einkünfte hat das sie nicht zur Unterhaltszahlung herangezogen werden kann. Bzw. ein Kind bleibt beim Ehemann und eines bleibt bei der Frau. Die Frau kann keinen Unterhalt für ihr Kind bezahlen, erhält aber vom Ehemann den Unterhalt für ihr Kind.