Fragt das Nachlassgericht nach?

Bergfex49  16.06.2025, 19:13

Hast Du Kinder?

Ahaah61 
Beitragsersteller
 16.06.2025, 19:14

„Es gibt keine weiteren Erben außer mir“

8 Antworten

Ich habe jedoch die Beerdigung organisiert und bezahlt.

Gut so!

Nein, die werden nicht nachfragen. Wieso sollten sie? Sie haben genug zu tun, um evtl. weitere Erben zu ermitteln.

Wenn Dein Vater kein Vermögen hatte und vielleicht sogar noch schulden, ist es doch Ehrensache, dass Du ihm als sein Sohn eine angemessene Bestattung bezahlst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Die Kosten einer Bestattung können aus dem Nachlass beglichen werden sofern das Konto ausreichend gedeckt ist..

War bei dir nicht der Fall- also bleibst du vermutlich auf diesen Kosten sitzen. Das Nachlassgericht interessiert dies nicht.

Ein Nachlassverwalter... wird nur in Bayern von Amtswegen bestellt in allen anderen Bundesländern bedarf es hierfür eines Antrages eines Gläubiger.

Du kannst in einem Jahr ( wegen dem Bezug zum Ausland) beim zuständigen Nachlassgericht nachfragen, ob inzwischen Erben festgestellt wurden - bei diesen könntest du die Kosten der Bestattung dann einfordern. Möglicherweise wird das Gericht hier zur Ermittlung der Erben im Ausland auch hier von Amtswegen einen Nachlassverwalter bestellen.

Da dein Vater ein Flüchtling war, kommt es möglicherweise noch auf seine Staatsangehörigkeit und dem Erbrecht des Heimatlandes an. In manchen Landesrechten ist nicht nur der letzte Wohnsitz des Verstorbenen wichtig. Könntest du dich noch informieren.


Ahaah61 
Beitragsersteller
 16.06.2025, 21:32

Danke sehr. Mein Vater lebte in Thüringen. Verstehe ich das also richtig so: Die Gläubiger, sagen wir mal bspw Strom, schicken Rechnungen und zahlreiche Mahnungen. Durch die Mahnungen kommen aber Gebühren drauf. Wenn es sich bis dahin angesammelt hat, ist doch das kleine Vermögen, war er hatte, schon aufgebraucht bis ein Nachlassverwalter da bestellt wird.
Kann ich das iwie beim Gericht ansprechen?

Und kümmern die sich wirklich um das Ausland? Er kam aus einem nicht-eu Land, Nahe Türkei und Georgien

kabbes69  16.06.2025, 22:06
@Ahaah61

Du hast hier keinen Einfluss mehr und auch keine Erklärungspflicht gegenüber dem Nachlassgericht.

Wenn Konto auf Null - wird die Bank tätig.

Sinnvollerweise kümmert sich der Vermieter hier zeitnah beim Gericht um einen Nachlassverwalter - der hat ja auch Interesse daran die Wohnung zeitnah räumen zu können.

Das Gericht wird zunächst versuchen mögliche Auskünfte im Ausland zu erhalten, wird aber auch keine Energie daran verschwenden. Mögliche Verwandten im Ausland haben auch 6 Monate Zeit die Erbschaft auszuschlagen sobald sie Kenntnis davon haben, dass sie als Erbe berufen sind,

PS sollte der Staat irgendwann als Erbe festgestellt werden, wird der dir die Kosten Bestattung nicht ersetzen, da die 300€ Guthaben dann vermutlich bereits für die Nachlassverwaltung drauf gegangen sind. Sämtliche Gläubiger blieben dann auf ihre Forderungen sitzen.

Ahaah61 
Beitragsersteller
 16.06.2025, 22:20
@kabbes69

Herzlichen Dank für die ausführlichen Antworten. Eine letze Frage hätte ich noch gern.

und zwar habe ich, wie oben erwähnt, alles für meinen Vater verwaltet, auch seine Finanzen. Ich hatte daher auch sein Online Banking auf meinem Handy eingerichtet und konnte es nutzen für Überweisungen etc.

Das ist mir leider erst vorgestern eingefallen und ich habe die Zugänge von meinem Telefon entfernt. Sollte jemand von der Bank sich das anschauen, wird sie sehen, dass bis zum letzten Samstag das Konto aktiv auf meinem Handy eingerichtet war. Ich habe aber keine Aktivitäten aufgenommen, nichts überwiesen oder überhaupt das Konto geöffnet. Es war lediglich die App noch auf dem Handy installiert.

Kann das zu Problemen führen? Es war für mich auch nie eine offizielle Vollmacht eingerichtet wurden trotz meiner Bitten an meinen Vater, da er es nicht für nötig hielt und mir stattdessen einfach die Zugangsdaten gesendet hatte

kabbes69  17.06.2025, 07:00
@Ahaah61

Solange du nach dem Tod deines Vaters keine Überweisungen veranlasst hast - wird das niemand interessieren..

Wenn die Bank über den Tod informiert ist - ohne hinterlegte Vollmacht, könnte ich mir vorstellen, dass du überhaupt keinen Zugriff mehr gehabt hättest, weiß ich aber nicht.

Soweit mir bekannt ist, setzt das Nachlassgericht einen Nachlassverwalter ein, wenn der Staat erbt. Je nach Bundesland kann für die Abwicklung eine Abteilung der Bezirksregierung oder der Finanzverwaltung dafür zuständig sein.

Frag doch mal beim Amtsgericht an, wer als Nachlassverwalter eingesetzt wurde, damit Du Deine Forderung dort geltend machen kannst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)

Die Bestattungspflicht wird durch die Ausschlagung nicht berührt.

Sollte Vermögen vorhanden sein, ist es möglich, dass Du diesen Betrag vom Nachlassverwalter erstattet bekommst. Das Nachlassgericht hat damit nichts mehr zu tun.


Ahaah61 
Beitragsersteller
 16.06.2025, 19:09

Muss ich den Nachlassverwalter darauf ansprechen oder irgendjemanden hierzu kontaktieren?

Schimeck  16.06.2025, 19:11
@Ahaah61

Bei meinem Schwiegervater damals wurden wir direkt vom Nachlassverwalter kontaktiert. Wir wussten gar nicht, dass wir bei vorhandenem Vermögen die Bestattungskosten gar nicht hätten tragen müssten.

warum sollten die nachfragen oder weiterleiten, das Amtsgericht am Sterbeort ist zuständig.

hast du getan, damit ist alles erledigt