Findet ihr das so richtig, dass Arbeitnehmer, Schüler, etc. in dem Moment quasi keine Rechte haben (s. Bild)?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sowohl bei Schülern und noch eher bei Arbeitnehmern kann man ggf. Fahrgemeinschaften machen. Entweder Privatauto oder als ich das letzte Mal in die Stadt gefahren bin, wo ich als Schüler/Student war, aber nicht mit dem Fahrrad hin konnte, hat das IIRC 37EUR einfache Strecke gekostet. Heißt im Idealfall 9,25EUR/Person. Dann ist es nicht mehr ganz so teuer.

notting

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Man unterscheide aber auch immer zwischen Theorie und Praxis. Wenn man bisher ein zuverlässiger und pünktlicher AN war, dann wird kaum ein AG die Abmahnung bei einer Verspätung raushauen. Dann wird die verspätete Zeit halt wieder reingearbeitet und evtl. bekommt man noch den Hinweis, sich auf so lang vorher bekannte Sachen besser vorzubereiten. Ende der Geschichte.

  • Welche Rechte meinst du, die man in so einem Fall haben sollte?

Arbeitnehmer und Schüler haben PFLICHTEN. Das steht doch als letzter Satz darunter: Sie tragen das Wegrisiko und es liegt in IHRER Veantwortung, rechtzeitig zu erscheinen, wie es ihre Pflicht ist!

Der Pendler bzw. Schüler hat die Pflicht, sich darum zu kümmern, dass er rechtzeitig erscheint; wie z.B. bei einer Fahrplanänderung, bei dem der Nahverkehr vielleicht ein paar Minuten später erscheint und der Mitfahrende deshalb nicht wie gewohnt pünktlich erscheinen kann. Denn das wird zuvor ja angekündigt, ebenso wie ein Streik.

IA3007 
Fragesteller
 26.02.2024, 10:58

Auf dem Weg zur Arbeit ist der AN in der Regel versichert. Falls irgendetwas nicht ordinäres auf dem Weg zu seiner Arbeit passiert, trägt der AN nie allein dafür die Verantwortung. Und das ist auch richtig so, denn ohne die Arbeit würde sich der AN wahrscheinlich nicht um die Uhrzeit auf den Weg machen.

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Goldlaub  26.02.2024, 11:02
@IA3007

Du machst also u.U. die Arbeitspflicht verantwortlich, wenn auf dem weg von und zur Arbeit etwas Unvorhergesehenes passiert?

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IA3007 
Fragesteller
 26.02.2024, 11:07
@Goldlaub

Der AG ist die Uhrsache, warum sich der AN überhaupt auf den Weg macht. Er ist also nicht ganz unbeteiligt…

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Goldlaub  26.02.2024, 11:32
@IA3007

Ja. Aber im Arbeitsvertrag zwische AN und AG ist das vereinbart, was ich darlege. Den hat der AN ja unterschrieben. ;-)

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IA3007 
Fragesteller
 26.02.2024, 11:35
@Goldlaub

Kommt auf den AV an, nicht alle sind gleich…

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Goldlaub  26.02.2024, 12:00
@IA3007

Ja. Wenn da drin steht, dass der AG für das, was du fragst, verantwortlich ist, ist ER veantwortlich.

DU hast die Pflicht, pünktlich zu erscheinen, nicht der Nahverkehr. Selbst, wenn du immer auf die Minute pünktlich erscheinst und einmal eine Verspätung dazu führt, dass du unpünktlich bist. Deshalb ist es deine Pflicht, auch einen Verbindung so zu nehmen, damit diese Schwankung trotzdem nicht dazu führt, zu spät zu kommen!

Wenn du es nicht schaffst ist der AG nicht dafür verantwortlich zu machen!

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Von Experte Rheinflip bestätigt

Wieso keine Rechte?

Es gibt kein Recht einfach nicht zur Arbeit zu erscheinen oder in der Schule, nur weil man sich nicht drum kümmert dort hin zu kommen.

Streiks kommen nicht über Nacht und Jeder hat die Möglichkeit sich andere Möglichkeiten zu überlegen PÜNKTLICH am Arbeitsplatz oder in der Schule zu erscheinen. Und auch Verspätungen bei der Bahn sind ja nun nichts Besonderes. Also sieht man zu, dass man es so taktet, dass selbst bei einem Ausfall einer Bahn die nächste Bahn genommen werden kann um trotzdem noch pünktlich zu sein.

Oder bei schwierigen Wetterverhältnissen dürfte es auch kaum zu viel verlangt sein sich mal den Wetterbericht anzuschauen.

Wenn es nach deinen Ansichten geht, dann ist doch immer irgendwas und Mitarbeiter als auch Schüler hätten zig Ausreden, warum sie mal wieder zu spät kommen.

Die Unpünktlichkeit muss dem Arbeitnehmer zuzurechnen sein. Häufiger Verspätungsgrund ist der Weg zum Arbeitsplatz. Grundsätzlich trägt der Arbeitnehmer das Wegerisiko. Er ist also dafür verantwortlich,
zu Stoßzeiten erhöhtes Verkehrsaufkommen,
im Winter langsameres Fahren oder
Streiks öffentlicher Verkehrsmittel
mit einzuplanen und vorauszuplanen. Auch das Funktionieren des eigenen Autos liegt in der Hand des Arbeitnehmers.
Ebenso darf man nicht verschlafen. Selbst wenn dies auf die Einnahme von Medikamenten gegen Schlaflosigkeit zurückzuführen ist, ist das ein Risiko des Arbeitnehmers.
In Ordnung ist Zuspätkommen nur dann, wenn es sich um unvorhersehbare Ausnahmesituationen oder Notfälle handelt.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/abmahnung-kuendigung-zu-spaet-kommen/

Das ist jetzt weder neu, noch wäre es falsch...

IA3007 
Fragesteller
 26.02.2024, 10:52
Und auch Verspätungen bei der Bahn sind ja nun nichts Besonderes.

Sollte nicht das der eigentliche Elefant im Raum sein?

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Kessie1  26.02.2024, 10:52
@IA3007

Das entbindet Arbeitnehmer oder Schüler aber immer noch nicht von ihren Pflichten!

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Dein "Recht" ist es pünktlich auf der Arbeit zu sein. Wie du das bewerkstelligst ist dein Problem. Und wenn man weiß, dass gestreikt wird, hat man genügend Zeit sich andere Möglichkeiten zu suchen!

Also "JA", finde ich richtig...

Edit: Das wäre als Autofahrer genau so, wenn ich bei Eis und Schnee 15 Minuten vorher anrufe und sage ich komme wegen meinen Sommerreifen nicht weiter.

IA3007 
Fragesteller
 26.02.2024, 10:42

Was, wenn man kein Auto besitzt und weit weg wohnt? Soll man auf der Arbeit übernachten?

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blacksheepkills  26.02.2024, 10:44
@IA3007
Was, wenn man kein Auto besitzt und weit weg wohnt? Soll man auf der Arbeit übernachten?

Ist mir schon klar, dass das unter Umständen für den Einzelnen echt schwierig werden kann. Vielleicht hätte es da im Vorfeld geholfen mit dem AG zu sprechen und ihm das zu erläutern...

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Aliha  26.02.2024, 10:57
@IA3007

Nein, nicht nur informieren, sich auch etwas Mühe geben beim organisieren.

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IA3007 
Fragesteller
 26.02.2024, 11:03
@Aliha

Wie willst du das organisieren, wenn du alternativ entweder nur zu Fuß zur Arbeit gehen (was den halben Tag dauern wird) oder gleich am Arbeitsplatz übernachten kannst? Homeoffice? Geht auch nicht immer und nicht bei allen.

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Aliha  26.02.2024, 11:06
@IA3007

Du kannst noch so viele Scheinargumente an den Haaren herbeizerren, es ist nun mal so, dass das Wegerisiko beim AN liegt und das ist auch gut so.

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blacksheepkills  26.02.2024, 11:06
@IA3007

Angenommen du wohnst 200km von deinem AG weg und dein Dorf liegt hoch oben auf einem Berg zu dem nur eine Straße führt und die sogar verschüttet wurde: Dann ruf doch wenigstens an und schildere deinem AG die Situation und behaupte nicht 30 Minuten vor Arbeitsbeginn du kannst nicht kommen, weil "spontan" gestreikt wird...

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IA3007 
Fragesteller
 26.02.2024, 11:12
@blacksheepkills

Niemand hat hier von 30 Minuten vorher geredet. Selbst in dem Ausschnitt, das ich gepostet habe steht nirgends, wie weit im Vorhinein diese Mitteilung getätigt wurde.

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blacksheepkills  26.02.2024, 11:13
@IA3007

Da steht "kurz vor Dienstbeginn" und da sind meine 30 Minuten noch großzügig!

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IA3007 
Fragesteller
 26.02.2024, 11:13
@Aliha

Fakt bleibt bisher, dass die oben stehenden „Scheinargumente“ nicht contern konntest. Und auf deine Manipulationen falle ich nicht rein.

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IA3007 
Fragesteller
 26.02.2024, 11:16
@blacksheepkills

Was immer noch keine konkrete Zeitangabe ist und schlicht und einfach zeigen soll, wie wenig Verständnis die AG häufig haben. Hast du auch den gesamten Artikel gelesen?

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blacksheepkills  26.02.2024, 11:31
@IA3007

Ich hab deinen Screenshot gelesen. Reicht doch, um das Ganze zu verstehen!

Es benötigt meiner Meinung nach keine konkrete Zeitangabe. Wozu auch? Kurz vor Dienstbeginn ist für mich verständlich genug!

Wenn man den Wetterbericht und die Nachrichten verfolgt (was nicht zu viel verlangt ist), dann kann man sich auf gewissen Szenarien einstellen.

Und ist es dir dennoch nicht möglich, weil ein Bär auf die Straße gesprungen ist, dann wäre es immer noch förderlich gewesen, du hättest mit deinem AG einen Tag vorher kurz gesprochen. Selbst wenn du dann eine Stunde später auftauchst wäre es nicht so schlimm, als wenn man sich unvorbereitet kurz vor Arbeitsbeginn meldet. In einem solchen Fall sieht dein AG nämlich nur eins: Wie schlecht du deine Vorbereitungen für das Erscheinen auf der Arbeit getroffen hast und das ist mit Sicherheit eine Verwarnung wert!

Arbeitgeber haben so oder so schon wenig Rechte und den Arbeitnehmern wird es oft auch ziemlich einfach gemacht. Finde ich (selbst Arbeitnehmer) nicht richtig!

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IA3007 
Fragesteller
 26.02.2024, 11:34
@blacksheepkills
Reicht doch, um das Ganze zu verstehen!

Nein, das tut es eben nicht! Der Screenshot war nur ein von mir etwas unglücklich (ich gebe es zu) gewähltes Beispiel. Das ganze Bild ist komplexer und es ist nicht zu 100% klar, wer eigentlich Verantwortung tragen soll. Irgendwie sollten es alle wenigstens ein bisschen tragen.

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blacksheepkills  26.02.2024, 11:40
@IA3007
Irgendwie sollten es alle wenigstens ein bisschen tragen.

Da gebe ich dir vollkommen recht! Jemand, der wörtlich "hinterm Mond" lebt sollte nicht bestraft werden, obwohl er sich bemüht hat.

Umgekehrt sollte ein AG seinen Angestellten nicht bestrafen dürfen, obwohl er alles in seiner Macht stehende getan hat um auf der Arbeit zu erscheinen.

Ich kann als angestellte Führungsposition nur von meinen Erfahrungen berichten: Meist kümmern sich die Arbeitnehmer um nichts und denken sie können 5 Minuten vor Arbeitsbeginn alles auf die Streiks von Bus und Bahn schieben... So einfach sollte man es sich nicht machen (dürfen).

Meine Aussagen bisher waren da vielleicht auch etwas unglücklich gewählt, da du ja schlecht meine Erfahrungen kennen konntest... :)

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