Fahrradfahrer auf den Bürgersteig?
Fast hätte mich ein Fahrradfahrer auf dem Bürgersteig getroffen, er beschwerte sich noch, dass ich nicht aufgepasst habe beim durchrasen.
Aber die Frage ist dürfen Fahrradfahrer überhaupt auf dem Bürgersteig sein, geschweige denn durchrasen?
Damit rechnet man halt nicht weil eigentlich gäbe es einen Fahradweg auf der Strasse.
Also wer war im unrecht?
6 Antworten
Personen bis zum vollendeten 8en Lebensjahr müssen auf dem Fußweg fahren, bis zum 10ten dürfen sie. Begleitpersonen mit mindestens 16 Jahren dürfen auch auf dem Fußweg fahren. Allen anderen ist es verboten.
Der Gehweg ist zum Gehen da und die Straße zum Fahren. Eigentlich sehr einfach.
Bis zum 10. Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren, bis 8 Jahre müssen sie es sogar. Und es darf jeweils eine erwachsene Begleitperson mitfahren.
Ansonsten haben Radfahrer auf Gehwegen erstmal nichts zu suchen.
Es gibt Gehwege mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" - aber auch dann sind die Radfahrer auf dem Gehweg geduldete Gäste, die den Fußgängern untergeordnet sind. Das heißt, dass ein Radfahrer auch mal mit Schrittgeschwindigkeit hinter einem Fußgänger herfahren muss, wenn er gerade nicht vorbeifahren kann.
Also wer war im unrecht?
Der Radfahrer.
Fast hätte mich ein Fahrradfahrer auf dem Bürgersteig getroffen, er beschwerte sich noch, dass ich nicht aufgepasst habe beim durchrasen.
Ja, so kennen und lieben wir sie. Einige benehmen sich sehr daneben und verpassen allen einen schlechten Ruf.
Aber die Frage ist dürfen Fahrradfahrer überhaupt auf dem Bürgersteig sein, geschweige denn durchrasen?
Nein, es sei denn sie sind maximal 10 Jahre alt. Aber auch dann müssen sie Rücksicht auf Fußgänger nehmen und nicht rücksichtlos drauflosrasen. Auch hier gilt ständige Vorsicht und Rücksichtnahme, niemanden belästigen, behindern oder gar gefährden.
Damit rechnet man halt nicht weil eigentlich gäbe es einen Fahradweg auf der Strasse.
Radwege sind nicht grundsätzlich nutzungspflichtig, aber dann gehören auch Räder auf die Straße, nicht auf den Gehweg.
Also wer war im unrecht?
Der Radler, keine Frage.
Die Sichtweise des Radfahrers wäre interessant.
Es gibt kombinierte Rad/Fußwege.
Es ist schwierig das zu beurteilen wenn die Aussagen nur von dir kommen.
Aber die Frage ist dürfen Fahrradfahrer überhaupt auf dem Bürgersteig sein,
Wenn sie unter 10 Jahre alt sind oder ihr Fahrrad schieben, dürfen sie das.
geschweige denn durchrasen?
Gegenseitige Rücksichtnahme und so.
Also wer war im unrecht?
Sofern der Bürgersteig nicht durch VZ 237, 240 oder 241 als Radweg gekennzeichnet ist, haben Radfahrer dort nix zu suchen. Du regst dich also zurecht über den Radfahrer auf ... Zumal dieser auch ja auch unverschämt Verhalten zu haben scheint.
Ich sehe ja ein das man als Radfahrer manchmal auf den Fußweg ausweicht, bei starkem Verkehr und rücksichtslosen Autofahrern die Schutzstreifen und Radwege als Parkplatz missbrauchen, ist es eben manchmal die einzige sichere Alternative. Aber dann sollte man als Radfahrer auch auch im klaren sein dass man Fußgänger damit gefährdet und auch entsprechend verhalten (schieben, oder sich eben vorsichtig vorbei Rollen lassen)