Kann man als Fahrradfahrer für Überrotfahren belangt werden, wenn man die Ampel auf dem Bürgersteig umfährt?

4 Antworten

Ja, auch das wäre eine Ordnungswidrugkeit, wenn nicht explizit ein Fahrradweg in Fahrtrichtung rechts neben der Ampel vorbei geführt wäre. Zudem dürfte es dann auch keine Zusatzbeschilderung wie "Radfahrer bei rot hier halten" geben.

Absteigen und rechts neben der Ampel vorbei schieben wäre allerdings zulässig, sofern möglich.

Ja. Ein Rotlichverstoß kostet mindestens 60 € und gibt einen Punkt in Flensburg. Auch, wenn du mit dem Fahrrad unterwegs bist.

Als Radfahrer bist du Verkehrsteilnehmer - also darfst du bei Rot nicht über die Ampel fahren - ganz einfach. Wenn du das umgehst, indem du auf den Gehweg fährst, dann begehst du zuerst ein anderes Vergehen - das darfst du nicht - dennoch fährst du aber bei Rot durch. Also zwei Vergehen auf einmal.

Das wäre ja so, als wenn ein Motorrad- (oder Auto-) fahrer das Gleiche machen würde.

Natürlich, erstmal wäre da das fahren auf dem Gehweg und auch eine umfahrene rote Ampel gilt als Rotlichtverstoß