Elektriker ?

5 Antworten

Soweit mir bekannt (bin weder Vermieter noch Mieter), muss man über die Hausverwaltung oder den Vermieter einen Techniker rufen lassen. Selbst bestellen ist glaube ich nur zulässig, wenn dringender Bedarf besteht und weder Vermieter oder Hausverwaltung erreichbar ist bzw sich nicht drum kümmern, trotz dass man diese informiert hat. Glaube anders ist es nur, wenn es so vereinbart ist und ggf eine Firma benannt ist, die man direkt rufen darf, wie teilweise bei Heizungsanlagen dann eine Stammfirma immer die Heizung wartet und entstört... Es könnte also sein, dass Du zumindest einen Teil selbst dazu tragen musst. Sonst ist natürlich der Vermieter in der Verantwortung, den ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.

Was die zweite Person angeht, wurde denn dass genau abgefragt, mit wie vielen Personen er kommt? Oder wurde NUR nach dem Stundensatz gefragt? Dass eine zweite Person zur Hilfe mit kommt, ist nicht unbedingt unüblich. Du solltest auch bedenken, dass eine Person, die alles selbst machen muss und ständig hin und her läuft, länger braucht. Also die Störungssuche ggf sogar teurer wird, weil viel mehr Zeit verstreicht.

Was den wieder anstehenden Fehler angeht, so ist der Elektriker aber meiner Meinung nach in der Nachbesserungspflicht, sofern der Fehler wieder durch die gleiche Ursache an gleicher Stelle ansteht, weil er seine Arbeit nicht korrekt/unzureichend verrichtet hat.

Vermieter hat sich heute am Telefon mit dem elektriker in die Köpfe bekommen. Vermieter hat dem elektriker gedroht die Rechnung nicht zu begleichen wen der Fehler nicht behoben wird . Der elektriker meinte solange er die Kohle nicht zahlt kommt er nicht ende vom Lied elektriker wiel ohne Kohle nicht kommen Vermieter wiel nicht zahlen weil der Fehler wieder aufgetreten ist wer steht ohm recht ?

Elektriker wie schon erwähnt hat für 2 mal doppelt abkassiert obwohl vorab nie die Rede vom 2 man war

Gemäß § 535 BGB sind Vermieter verpflichtet, für den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung zu sorgen. Dazu gehören auch die hierfür erforderlichen Instandsetzungsarbeiten. Reparaturen fallen daher grundsätzlich in die Verantwortung der Vermieter.

Reparaturen auf Mieter umlegen: Praktische Tipps für Vermieter (wohneigentum.nrw)


VOLKER22288899 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 08:20

Die Frage oben ist somit nicht beantwortet muss der Vermieter die Rechnung blechen der elektriker hat für 2 Personen abgebucht was vorher nicht so besprochen war

VOLKER22288899 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 08:23
@AlexausBue

Und dazu wurde vorab am Telefon nichts von einer 2 Person erwähnt das ist Betrug

VOLKER22288899 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 08:33
@AlexausBue

Vorab wurde mir der Stundenlohn von 54 € gesagt und dan ein elektriker kommt das der elektriker mit einem.2 man aufschlägt um doppelt zu kassieren wurde Vorab ebendso nicht erläutert da geht es nicht um Festpreis man kann nicht mit mehrere Personen kommen und schön mehrfach abbuchen wen dieses Vorab so nicht besprochen wad Hallo

Der Vermieter sollre hier von seinem recht auf Nachbesserung gebrauch machen insofern es sich denj um.einen offiziellen zugelassenen elektroinstallationsbetrieb gehandelt haben solltenund nicht recep , ugur und ümüt von nebenan einfach mal einen auf elektrofachkraft gemacht haben um sich zusätzlich ein paar Brötchen mehr zu erschleichen 😉

Du hast den Elektrker bestellt, du mußt ihn bezahlen. Der Vermieter hat vielleicht einen Verwandten oder bestenFreund, der ihm den Fehler viel billiger sucht und beseitigt. Du hättest von Anfang an den Vermieter informieren müssen und ihn bitten die Sace zu erledigen.


VOLKER22288899 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 09:18

Das wir diesen elektriker bestellen war ja vorab so besprochen mit dem Vermieter ich nannte diesen auch den Stundenlohn von elektriker und ob ich einen kommen lassen solle