Einwohnermeldeamt abmelden mit Gewerbe?
Schönen guten Morgen!
Ich habe ein Grundstück mit Haus und ein Gewerbe in Deutschland und möchte (für die nächsten Jahre dauerhaft) ins Nicht-EU Ausland ziehen.
Was passiert dann mit:
- den Verpflichtungen und bezogenen Waren bzgl. des Grundstücks? (Strom/Wasser, Gehweg, Gosse, Hecke, etc.)
- meinem Gewerbe? (UStVA, USt-ID, etc.)
- meinen Kommunikationsverträgen? (Internet, Mobilfunk)
- meiner Einkommenssteuer?
- Krankenkassenmitgliedschaft?
- usw.
Sprich: welche bürokratischen und praktischen Auswirkungen hat eine Abmeldung ohne Neuanmeldung?
3 Antworten
Deine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt hat erst einmal nichts mit Deinem Gewerbe zu tun, das Du natürlich auch von der Ferne aus jederzeit weiter betreiben kannst, wenn Du Dich im Inland entsprechend vertreten lässt.
Das bedeutet, Du musst alles so organisieren, dass es auch weiterhin gut funktioniert.
Wenn Du auch das Gewerbe ins Ausland verlagern willst, dann ggf. beim Gewerbeamt ab- oder ummelden.
Kommunikationsverträge, die Du nicht mehr brauchst, meldest Du ab. Wenn Du z. B. Telefonverbindung des Gewerbes behalten willst, kannst Du z. B. eine Cloud-Telefonanlage nutzen, wie z. B. die von 3CX, mit der Du überall auf der Welt für Deine Kunden unter der gewohnten Nummer erreichbar bist.
Die Krankenkassenmitgliedschaft endet nicht, wenn Du weiterhin Deine Beiträge zahlst. Einkommenssteuer musst Du dort bezahlen, wo Du Einkommen erzielst. Also, wenn Du mit Deinem Gewerbe weiterhin hier Einkommen erzielst, dann ist das natürlich weiterhin hier zu versteuern.
Bezüglich Grundstück, Waren etc. gibt es Dienstleister, die alles für Dich erledigen können, wozu Du verpflichtet bist, bzw. was notwendig ist, um sie zu bewirtschaften.
den Verpflichtungen und bezogenen Waren bzgl. des Grundstücks? (Strom/Wasser, Gehweg, Gosse, Hecke, etc.)
Das musst du schon selbst kündigen bzw dich drum kümmern das die jeweilige Pflege weiter läuft
meinem Gewerbe? (UStVA, USt-ID, etc.)
Sofern dies weiter besteht musst du prüfen ob und wo du wie steuerpflichtig bist.
Wird es aufgelöst bist du in der Verantwortung eine Betriebsaufgabe durchzuführen.
meinen Kommunikationsverträgen? (Internet, Mobilfunk)
Wenn du die nicht kündigst laufen die weiter
meiner Einkommenssteuer?
Wird für die Jahre der unbeschränkten Steuerpflicht (defintiv noch im Jahr des Wegzugs) festgesetzt und musst du auch zahlen.
Wenn du Vz zu entrichten hast, so kannst du diese bei einer Betriebsaufgabe natürlich auf 0 herabsetzen.
Krankenkassenmitgliedschaft?
Diese wird erstmal weiterlaufen bis du der KV mitteilst das du verzogen bist und dann wird diese vermutlich ziemlich schnell dich kündigen.
Hier bist du in der Schuld und musst dich mit der KV in Verbindung setzen.
den Verpflichtungen und bezogenen Waren bzgl. des Grundstücks? (Strom/Wasser, Gehweg, Gosse, Hecke, etc.)
Die zahlst du weiter.
meinem Gewerbe? (UStVA, USt-ID, etc.)
Das meldest du ab oder kommst weiter deine Verpflichtungen nach.
meinen Kommunikationsverträgen?
Die würde ich kündigen.
meiner Einkommenssteuer?
Die entfällt.
Krankenkassenmitgliedschaft?
Die auch