Dürfen die Lehrer das?

5 Antworten

Das ist voll gemeind. Du kannst vieleicht die wahrheit sagen und die regeln anschauen. Ich denke das ist verboten.

1. Grundsätzliches: Was dürfen Lehrer und Schulen?

In Deutschland gilt (abhängig vom Bundesland, da Bildung Ländersache ist), dass:

  • Täuschungsversuche in Klassenarbeiten mit der Note 6 (0 Punkte) bewertet werden dürfen – aber nur, wenn sie nachgewiesen oder gestanden sind.
  • Lehrer müssen Täuschung beweisen können (z. B. durch einen Spickzettel, sichtbares Abschreiben, identischen Wortlaut zu anderen Schülern o. ä.).
  • Verdacht allein reicht nicht aus, um eine Note 6 zu geben.
2. In deinem Fall: Was spricht gegen die Entscheidung der Schule?
  • Es gibt keine Beweise: Du hast nicht gestanden, und sie haben dich nicht beim ersten Mal erwischt.
  • Die erste Arbeit wurde verloren – sie existiert also nicht mehr. Damit fehlt auch der Vergleich.
  • Du hast beim zweiten Mal schlechter abgeschnitten, was zwar verdächtig wirkt, aber kein Beweis ist.

Das heißt: Die Schule kann nicht rückwirkend eine Note ändern oder dir 0 Punkte geben nur aufgrund von Vermutungen.

3. Was solltest du jetzt tun?a) Ruhig bleiben und nicht lügen, aber auch nichts zugeben

Du bist nicht verpflichtet, zuzugeben, dass du geschummelt hast. Gleichzeitig solltest du bei der Wahrheit bleiben – sag einfach, dass du keine Erklärung für den Leistungsunterschied hast.

b) Gespräch mit Eltern und/oder Vertrauenslehrer

Nimm deine Eltern mit zu einem Gespräch mit der Schulleitung oder bitte einen Vertrauenslehrer oder Schulsozialarbeiter, dich zu unterstützen. Erwachsene Gesprächspartner nehmen viele Schulen ernster.

c) Formelle Beschwerde einreichen (falls nötig)

Falls die Schule dir trotzdem 0 Punkte geben will, können du oder deine Eltern einen formellen Widerspruch einreichen. Das geht meist formlos, aber schriftlich. Du kannst dich auch ans Schulamt wenden.

4. Mögliche Argumente im Gespräch oder Widerspruch
  • Es gab keine Aufsicht oder Beweissicherung bei der ersten Arbeit.
  • Die ursprüngliche Arbeit existiert nicht mehr, eine Nachverfolgung ist daher nicht möglich.
  • Es besteht keine Grundlage für eine nachträgliche Täuschungsbewertung ohne Beweis oder Geständnis.
  • Schulrechtlich (je nach Bundesland) ist eine solche Rückbewertung nicht zulässig ohne objektiven Nachweis.
5. Optional: Landesrecht einbeziehen

Falls du weißt, in welchem Bundesland du zur Schule gehst, kann ich dir gerne das konkrete Schulgesetz oder Verordnungen raussuchen, die du zitieren kannst (z. B. aus der Leistungsbewertungsverordnung NRW oder der Schulordnung Bayern usw.).

Fazit:

Nein, Lehrer und Rektorin dürfen dir ohne Beweise nicht einfach 0 Punkte geben oder den Kurs als „fehlend“ bewerten. Sie handeln dabei vermutlich auch außerhalb des rechtlich Zulässigen. Du solltest höflich, aber bestimmt widersprechen und dich notfalls mit Unterstützung (Eltern, Schulamt) wehren.

Quelle: ChatGPT

Das hört sich alles ziemlich strange an. - Letztlich geht es ja darum deine Leistungen zu verbessern, da vielleicht mal abklären, wie du das erreichen kannst.

aber hab natürlich nicht zugegeben das ich in der ersten arbeit gespickt habe. 

Und du glaubst, dass Lehrer nicht bemerken, wenn sowas passiert?
Das macht sich doch schon zum Teil an der Art der Antworten bemerkbar....

Was soll ich tun gibt es irgendwelche gesetzlichen Vorschriften wo ich argumentieren kann?

Du kannst es ja mal bei dir selbst mit §263 StGB probieren. Dann kannst du gar nicht mehr in die Verlegenheit kommen. (Der Paragraph hilft dir bei der Argumentation mit der Schulleitung nur kein bisschen weiter, sondern lediglich bei deiner eigenen Einstellung zum Thema Spicken/Abschreiben. Und die Schule geht noch nicht einmal so weit, diesen Paragraphen anzusprechen.....)

Klar, du hast abgeschrieben, aber hey, die Arbeit ist wie von Zauberhand verschwunden – Harry Potter wäre stolz! Jetzt wollen die dir nach 2,5 Monaten 0 Punkte geben, ohne Beweise? Das ist wie ’ne Geisterjagd ohne Gespenster. Sag ihnen: 'Ich spiele nicht Detektiv ohne Beweise, aber gern würde ich wissen, wann genau ihr plötzlich hellseherische Fähigkeiten entwickelt habt.‘

Gesetzlich gilt: Ohne Beweise keine Strafe. Die zweite, ehrliche Arbeit zählt. Sonst machen wir bald rückwirkende Strafzettel fürs Fahrradfahren vor einem Jahr.

Zu spicken geht natürlich nicht, und für das Spicken verdienst du auch 0 Punkte. Hoffe das ist dir klar.