Die meisten sagen ja „wenn man den Deutschen Pass hat und in Deutschland geboren ist, ist man Deutsche“ Nun meine Frage:?
Wenn ich als Europär in Japan auf die Welt kommen würde und den Japanischen Pass habe. Bin ich dann Japaner?
Das Ergebnis basiert auf 24 Abstimmungen
6 Antworten
Ja, wenn das so ist, dann bist du Japaner mit vermutlich einer zweiten Staatsbürgerschaft.
Nur du wirst keine Japanische Staatsbürgerschaft bekommen, aufgrund deiner Geburt in Japan. Dort gilt nicht das Ius Solis.
Du wirst auch nicht unbedingt deutscher Staatsbürger, weil du in Deutschland geboren wurdest.
Der Pass ist nicht echt. Die Staatsangehörigkeit durch Geburt erwirbt:
- jedes Kind eines japanischen Vaters, wenn er zum Zeitpunkt der Geburt Japaner war. (Seit Entscheidung des obersten Gerichts vom 16. Apr. 2008 gilt dies auch für uneheliche Kinder, die nach Geburt anerkannt wurden.)
- Kind eines vor Geburt verstorbenen Mannes, wenn dieser zum Todeszeitpunkt Japaner war.
- jedes Kind einer japanischen Mutter. Die Einschränkung auf unbekannte oder staatenlose Väter wurde aufgehoben.
- Findelkinder, solange deren Eltern unbekannt sind.
- die in Japan Geborenen, wenn beide Eltern staatenlos sind.
- wer durch Vater- bzw. Mutterschaftserklärung eines Japaners bzw. einer Japanerin anerkannt wird, ab Anzeige der Tatsache beim Justizministerium.
Und wo steht dass man die japanische Staatsangehörigkeit nur durch Geburt erwerben kann?
https://de.wikipedia.org/wiki/Japanische_Staatsb%C3%BCrgerschaft
Die grundlegenden Bedingungen für die Einbürgerung sind im Vergleich zum Gesetz von 1899 kaum verändert:
5 Jahre Wohnsitzerfordernis; dabei sollte man nie mehr als 100 Tage am Stück oder mehr als 20 % eines Jahres im Ausland gewesen sein.
verkürzbar auf 3 Jahre für Kinder ehemaliger Japaner oder für in Japan Geborene, wenn auch ein Elternteil in Japan geboren wurde. Dies gilt auch für mindestens drei Jahre mit Japanern verheiratete Ehepartner.
„Guter Charakter,“ wozu auch ordentliche Steuerzahlungen und Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung gerechnet werden. Vorstrafen sind nicht unbedingt ein Hindernis, fließen aber in Ermessensentscheide ein. Geprüft wird auch durch Befragung in der Nachbarschaft.
Geregeltes Einkommen, 2015 mehr als ¥ 250.000 im Monat, bzw. finanziell autark oder reich verheiratet.
Sprachkenntnisse auf dem Niveau der 2. oder 3. Grundschulklasse.
Aufgabe anderer Staatsbürgerschaften (sofern unmöglich, z. B. für Iraner, kann der Justizminister hierauf verzichten).
Verfassungstreue; vor wenigen Jahren neu eingeführt wurde als Versagungsgrund die Befürwortung des Sturzes der japanischen Regierung oder Mitgliedschaft in einer Organisation, die solches befürwortet.
in der Frage steht "durch Geburt" .... nicht "durch Einbürgerung" - richtig lesen ist bei der Beantwortung einer Frage (und bei der Kommentierung von Antworten) oft hilfreich ....
Das ist auch die Crux bei solchen Fragen, die gegebenen Umstände sind nicht eindeutig definiert.
Da steht auch nicht „durch Geburt“ , das entspreche dem Konzept des Ius Solis, sondern nur „auf die Welt kommen würde“
Da steht auch „Europäische“.
Nicht, ob einer der Elternteile doch japanischer Staatsbürger sein könnte.
Du kannst auch die japanische Staatsangehörigkeit erwerben ohne in Japan geboren zu sein
Meinen Sohn ist das in Korea sogar ähnlich gegangen. Er hatte seinen offiziellen Wohnsitz in Südkorea. Bei der Einreise von Japan nach Korea wurde er dann wie ein Koreaner ohne Zollkontrolle abgefertigt. Die Japaner im Flugzeug waren ziemlich verblüfft, dass er als Weißer da einfach durchging, während sie kontrolliert wurden.
Es gibt im Staatsbürgerschaftsrecht zwei grundlegende Prinzipien
- Abstammung, sprich Staatsangehörigkeit der Eltern
- Geburtsort
In den meisten Ländern ergibt sich die Staatsangehörigkeit aus einem der beiden Punkte.
In Deutschland ist es z.B. ersteres, in den USA letzteres. Bei Japan müsste ich nachlesen, wie die es handhaben.
Die Frage wann und wie man Staatsbürger eines Rechtsstaates wie der Bundesrepublik Deutschland oder Japans wird ist in Gesetzen geregelt.
Wesentlich ist aber deine Aussage "einen deutschen bzw. einen japanischen Pass haben". Denn einen solchen Pass bekommen nur Deutsche bzw. japanische Staatsbürger. Demzufolge liegt die Vermutung nahe dass wenn du einen solchen Pass hast, du im ersten Fall deutscher Staatsbürger gemäß Art. 116 Grundgesetz bist und im zweiten Fall japanischer Staatsbürger gemäß den Gesetzen der japanischen Staatsbürgerschaft.
Natürlich gibt es andere Wege an einen solchen Pass zu kommen, aber die sind dann halt nicht legal.
Warum sollte ein Pass, der durch Naturalisation erworben wurde, nicht echt sein?
Auch dieses ist im Japanischen Staatsbürgerecht möglich.