Frage zu Nationalität?
Sagen wir ein Kind ist in Deutschland geboren und aufgewachsen,hat auch den deutschen pass,aber die Eltern sind Türken.
Dann ist die herkunft des Kindes:Deutsch
Die Nationalität:deutsch
Also ist das Kind deutsch mit aber einem Migrationshintergrund?
Hab ich das richtig verstanden ?
4 Antworten
Das bringt die alte Frage nach dem droit du sol (Bodenrecht) oder droit du sang (Blutsrecht) wieder hervor.
In den USA und Frankreich bist du Us-Amerikaner bzw. Franzose, wenn du in dem Land geboren bist. (Darum versuchen so viele schwangere Mexikanerinnen, die Grenze zu den USA zu überqueren, um ihr Kind in den USA zur Welt zu bringen. Dann ist es nämlich US-Bürger, und auch sie kann als Mutter des Kindes nicht abgeschoben werden, weil das Kind Anrecht auf die leibliche Mutter hat.
In Deutschalnd gilt, dass Deutscher ist, wer von Deutschen abstammt. Bis 1975 galt das Staatsbürgerrecht aus der NS-Zeit, so dass die Nationalität des Vaters darüber entscheidet, welche Nationalität das Kind bekommt. Nach 1975 konnte eine deutsche Mutter, die ein Kind mit einem Ausländer hatte, ihr Kind als Deutschen anmelden.
Das wurde unter Rot-Grün (und unter Kanzler Schröder) noch einmal geändert, dass sich ein Kind mit zwei ausländischen Eltern mit 18 entscheiden kann, ob es die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt, oder die eine (oder zwei) der Eltern behält.
Nur Kinder aus einer binationalen Ehe dürfen beide Staatsbürgerschaften haben.
Zum Schluss gibt es noch Länder wie die Türkei oder der Iran, die ihre Landeskinder nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen. Wenn sich ein Kind mit zwei türkischen Eltern in Deutschland entscheidet, mit 18 Deutscher zu werden, gibt er demonstrativ den türkischen Pass ab, bekommt den deutschen, kann sich dann aber auch wieder den türkischen holen, da die Türken niemanden aus dem Türkisch-Sein entlassen.
Das Kind ist Deutscher, mit Migrationshintergrund (Eltern)-
Hallo spongebobbel008.
Wenn ein Elternteil seit mindestens 8 Jahren in Deutschland lebt und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat, bekommt das Kind automatisch einen deutschen Pass.
Das Kind ist Deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund.
Hallo, spongebobbel008.
Das Kind zweier türkischer Eltern kann sich mit der Volljährigkeit selbst entscheiden.
Wenn sich das Kind für den deutschen Pass entscheidet, dann ist es auch Deutsche, und hier erlischt dann automatisch der türkische Pass.
Das ist unsere Gesetzgebung in Deutschland.
Mit lieben Grüßen, Renate.