Den vertrag zwischen mir und der tagesmuttervorzeitig beenden?

6 Antworten

Euren Vertrag kennt ja hier niemand. Was ist denn für eine evtl. Kündigung vorgesehen? Für eine fristlose Kündigung fehlt ja die Grundlage. Das hättest du dann gleich machen müssen, als die Betreuungszeiten nicht eingehalten wurden. Jetzt kannst du nur fristgerecht kündigen.

Belle91559 
Fragesteller
 08.12.2022, 14:17

Naja, man hatte halt immer die Hoffnung, daß es sich bessert. Jetzt lief es einmal konstant "oh Wunder" 2 Wochen gut. Heute kam dann wieder eine Krankheitsbedingte Absage. Dadurch musste ich einen Termin absagen, der wichtig für mitgelesen wäre.

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DerHans  08.12.2022, 14:19
@Belle91559

Du hättest von vorne herein eben diese Vertragsverletzungen abmahnen müssen. Und selbstverständlich muss du NICHT zahlen, wenn die Betreuung gar nicht stattfindet.

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Belle91559 
Fragesteller
 08.12.2022, 14:21
@DerHans

Danke. Zu Anfang hatte ich mir nicht viel dabei gedacht, weil ja jeder mal krank werden kann und ich über diesen Platz froh war. Hätte ich im Vorfeld aber gewusst, was da auf uns zukommt, hätte ich dankend abgelehnt.

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Kinderbetreuung erfüllt grundsätzlich die Anforderungen an eine sog. höherwertige Dienstleistung, kann also wesentlich leichter gekündigt werden; und wenn die ohnehin so oft ausfällt, ist auf jeden Fall eine sofortige und fristlose Kündigung möglich, aber man sollte eine Auflistung haben, wann genau das ausgefallen ist.

Ciao :-)

Nur kurz, sie nutzt deine Gutmütigkeit aus. Würdest du sagen es gibt nur Geld für erbrachte Betreuung, dann würden bestimmt nicht so viele Stunden ausfallen, warum wohl?

Ich würde ihr sagen, dass sie ab sofort nur noch für die tatsächlich erbrachten Zeiten bezahlt wird. Zudem würde ich auf alle Fälle fristgerecht kündigen, wegen nicht erbrachte Leistung. Eigentlich könntest du außerordentlich kündigen und das bezahlte Geld zurückverlangen. Falls sie Ärger macht kannst du ihr das auch so sagen.

Stell dir mal vor du hättest jedes mal jemanden anderen zahlen müssen, wenn sie abgesagt hat, dann hättest du doppelt bezahlt.

LG

Ich denke, dass du den Vertrag kündigen kannst.

Sie hält sich ja nicht an die vertraglichen Pflichten und Bedingungen.

Belle91559 
Fragesteller
 08.12.2022, 14:18

Da hast du recht. Aber ich denke sie wird es so auszulegen, daß man Krankheiten nicht vorgesehen kann.

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DerHans  08.12.2022, 14:21
@Belle91559

Ihr habt ja kein Arbeitsverhältnis. Da würde die Lohnfortzahlung gelten.

Wenn du einem Malermeister den Auftrag gibst, ein Zimmer zu streichen, zahlst du den ja auch nur, wenn er das auch tatsächlich macht.

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Belle91559 
Fragesteller
 08.12.2022, 14:23
@DerHans

Das ist wohl wahr. Ich werde bei nächster Gelegenheit nochmal ein Gespräch mit ihr führen. Sollte dich dann nichts ändern, werde ich fristgerecht kündigen.

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Aber die gute Frau kassiert ja auch für nicht erbrachte Leistungen eine Menge Geld. 

Du musst auch für ohne dein Verschulden ausgefallene Betreuungszeiten zahlen?

Da würde ich mich aber gar nicht drauf einlassen.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme