Ist das wirklich eine Kindeswohlgefährdung , wenn man den Strom gesperrt bekommt?

8 Antworten

Ja, ist es.

Im Saarland sind 4 Kinder gestorben, weil der Strom abgestellt wurde. Die Eltern verwendeten Kerzen - mit eben jenem Ergebnis.

Bei solchen Menschen muss halt das Jobcenter eingreifen, dafür sorgen, dass der Stromanbieter den Strom weiter laufen lässt und sein Geld erhält.

Kirschkerze  13.09.2019, 17:29

Das Jobcenter würde das auch tun wenn die Dame sich nicht komplett gegen die Forderungszahlung gewehrt hätte. Für soetwas muss man sich auch auf eine Ratenzahlung einlassen und die Hilfe wollen. Sonst damit leben.

Und Kerzen aufstellen ist auch keine Kindeswohlgefährdung. Wenn die Familie damit was abgefackelt hat hat das mit dem abgestellten Strom erstmal nix zu tun

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Menuett  13.09.2019, 17:36
@Kirschkerze

Kein Strom ist eine Kindeswohlgefährdung. Wird das bekannt, geht das direkt ans Jugendamt und dann steht man dort auf der Matte.

Wenn dann der Strom das einzige ist, was Anlass zur Sorge gibt, dann wird man sich ans Jobcenter wenden.

Wie kocht man denn ohne Strom? Licht wird auch gebraucht.

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Stadewaeldchen  13.09.2019, 17:47
@Menuett
Wie kocht man denn ohne Strom?

Manche haben einen Gasherd oder man muss halt notfalls improvisieren mit einem Campingkocher zum Beispiel. Oder zur Suppenküche gehen.

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Menuett  13.09.2019, 17:52
@Stadewaeldchen

Hier gibt es keine Suppenküchen, es hat nicht jeder einen Gasanschluss mit Herd, meist ist das Gas dann auch gesperrt und einen Campingkocher nutzt man nicht im Haus.

Das ist eine Kindeswohlgefährdung. Wird sie nicht behoben, sind die Kinder weg.

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Maleficent666  13.09.2019, 17:30

Der Jobcenter hat mit dem Strom nix zu tun, da er laut dem Gesetz, im Regelbedarf mit abgedeckt ist.

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Menuett  13.09.2019, 17:31
@Maleficent666

Doch, das muss in solchen Fällen eingreifen. Da zahlt das Jobcenter den Stromanbieter direkt und zieht das beim Bedarf ab.

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Maleficent666  13.09.2019, 17:38
@Menuett

Zeig mal bitte irgendeinen Link.....kann ich nicht glauben, da strom u H4 immer ein Streit Thema sind

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Menuett  13.09.2019, 17:47
@Maleficent666

Kann den Link nicht posten, der ist hier unzulässig, warum auch immer.

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Stadewaeldchen  13.09.2019, 17:45

Wenn hier das Kindewohl gefährdet wurd dann doch wohl durch die Mutter, die weder die Rechungen bezahlt hat noch auf die Mahnungen reagiert.

Von Stromsperre stirbt man nicht und von Kerzenbeleuchtung als solche auch erst mal nicht.

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Menuett  13.09.2019, 17:49
@Stadewaeldchen

Es kann keine Wäsche gewaschen werden, es kann nicht gekocht werden, ganz viele können sich nicht mal mit warmen Wasser waschen, wenn kein Strom da ist.

Doch, das ist ganz sicher eine Kindeswohlgefährdung.

Ja, die Mutter begeht dies Kindeswohlgefährdung. Wenn da aber kein weiterer Anlass zur Sorge besteht, dann muss das mit dem Strom vom Amt geregelt werden. Da geht dann meist eine Familienhelferin mit.

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Wenn durch die Stromsperre das Kindeswohl gefährdet wird (was sehr wahrscheinlich ist, wenn es nichtmal für'n Strom reicht...), dann kommt halt das Jugendamt und nimmt die Kinder auch noch weg :).

Der strom versorger ist ja nicht veranzwortlich, ihre Rechnungen zu bezahlen^^

Also wenn, dann gefährdet sie ja ihr/ die Kinder, da sie ihre Rechnungen nicht bezahlt.

Aber nein, ich sehe das nicht als Kindeswohlgefährdung an.

Es verstößt auch nicht gegen Menschenrechte, denn ihre Pflichten sind es, ihre Rechnungen zu bezahlen.

Sobald der strom erst mal weg ist, zahlen die Leute meist freiwillig

Kirschkerze  13.09.2019, 17:30

Es verstößt auch nicht gegen Menschenrechte, denn ihre Pflichten sind es, ihre Rechnungen zu bezahlen."

Oder zumindest Hilfe in Anspruch zu nehmen, Ratenzahlungen usw. zu vereinbaren anstatt das Problem zu ignorieren

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germi031982  14.09.2019, 09:06
@Maleficent666

Es gibt aus dem Grund auch pre paid-Zähler. Da kann man ein Guthaben aufladen, wenn das verbraucht ist wird abgeschaltet.

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Wenn ihr der Strom gesperrt wird, ist das keine Kindeswohlgefährdung. Allerdings kann das Wohnen in so einer Wohnung ihr als solche ausgelegt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

ja ist es, wenn auch nur indirekt.

zum zubereiten warmer mahlzeiten wird ebenso strom benötigt wie zum wäschewaschen etc. hausaufgaben machen am pc ist heute auch standart. dem entsprechend kann es tatsächlich als kindeswohlgefährdung gewertet werden...

nichts gegen die kundin, aber die hätte sich auch ein gewaltiges ei ins nest legen können, denn wenn die sachbearbeiterin dem jugendamt einen hinweis gibt, könnte es sein, dass das jugendamt es genauso sieht wie die kundin es beschreibt, das wiederum würde schlichtweg bedeuten, dass die lieben kleinen (vorläufig) auswärts untergebacht werden. bestenfalls in eienr pflegefamilie, schlimmstenfalls in einem heim.

lg, Anna