Darf mein Lehrer unangekündigt Hausaufgaben geben?

6 Antworten

Selbstverständlich darf er das.

Hausaufgaben zu geben ist der Regelfall.

spelman  07.10.2022, 11:47

Die Schüler müssen aber auch eine Chance haben zu wissen, dass sie welche aufhaben...

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grtgrt  07.10.2022, 11:48
@spelman

Das ist richtig. Deswegen sollte man dafür auch keine App einführen, sondern am Ende der Unterrichtsstunde die Hausaufgaben benennen.

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spelman  07.10.2022, 11:50
@grtgrt

Das war ja die Frage, wenn ich das nicht falsch verstanden habe. Die Aufgabe stand auf einer Plattform und war nicht in der Stunde aufgegeben worden.

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grtgrt  07.10.2022, 11:55
@spelman

Schlimmer noch: Der Fragesteller spricht von zwei Apps, die nicht dieselbe Aussage machen. Was aber, wenn gar nicht alle Schüler ein Smartphone haben oder diese Apps kennen? Das sollte man dem Lehrer mal klar machen. Beauftragt damit am besten Euren Klassensprecher.

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spelman  07.10.2022, 11:59
@grtgrt

Da hast Du völlig Recht. Leider wird heute von der Schule vorausgesetzt, das alle Kinder Zugang zu Apps haben. An den Schulen meiner Kinder ist das auch so. Es muß aber kein Smartphone sein. Über PC bzw. Laptop kommt man auch drauf.

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JayCeD  07.10.2022, 11:48

Aber nicht wenn sie nicht offen kommuniziert werden.

Der Lehrer trägt still und heimlich in eine App seine Aufgabe ein, da könnte er sie genau so gut hier posten oder im Keller der Schule an die Wand schreiben.

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Redet mal mit dem Klassenlehrer oder dem Vertrauenslehrer über den Vorgang, wenn das nicht hilft, schickt den Klassensprecher zur damit Schulleitung.

grtgrt  07.10.2022, 12:00

Aber nicht wegen der Hausaufgaben, sondern wegen der Tatsache, dass niemand gezwungen sein darf, ein Smarphone zu besitzen.

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Von Experte grtgrt bestätigt

Es muß eine Schulregelung geben, über welche Plattform zu kommunizieren ist. Diese ist vom Lehrer zu verwenden. Er kann nicht einfach die Hausaufgaben über andere Kommunikationswege stellen.

Zum guten Ton gehört es auch, dass Hausaufgaben in der Stunde mündlich gegeben werden, egal, ob es weitere Plattformen gibt, auf denen man sie nachlesen kann.

Ja das darf er.

Transparenz ist wichtig, daher wäre zu klären, ob ein Nachsehen in beiden Apps von vornherein voraus gesetzt werden durfte. Aber um das gleich zu sagen, ich vermute einfach mal: Ja.

Und dann ist das ein zulässiger Kommunikationskanal und kann von der Lehrerin natürlich auch zur Aufgabe von Hausübungen oder -arbeiten verwendet werden. Wie denn sonst?

JayCeD  07.10.2022, 11:51

Ist aber schon seltsam wenn es zwei verschiedene Apps gibt. Dan müsste es eigentlich auch in beide eingetragenen werden.

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MacMadB  07.10.2022, 13:06
@JayCeD

Das ist ein Forderung und kein logischer Schluss.

Wenn Dir eine Möglichkeit gegeben ist, Verbesserungen einzureichen, tue es!

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