Darf man einen Bewerber wegen einer bestimmten Vergangenheit ablehnen oder wäre das Diskriminierung?

6 Antworten

Das ist ein klarer Verstoß gegen das AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Der abgelehnte Bewerber kann, so er den Grund der Ansage beweisen kann, auf Schadensersatz klagen...er bekäme dann den entgangenen Lohn für einen gewissen Zeitraum, so mein Kenntnisstand.

somebody237 
Fragesteller
 10.01.2024, 21:40

Danke! Also seine Stasi-Vergangenheit kann ihm strenggenommen nicht zum Nachteil reichen? Falls andere Leute versuchen würden, ihm daraus einen Strick zu drehen, wäre das rechtswidrig - habe ich das richtig verstanden?

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Dea2019  10.01.2024, 21:43
@somebody237

Das hast du richtig verstanden.

Wobei noch die Frage zu klären wäre, wie der neue Arbeitgeber überhaupt an diese Info gelangt ist....und wie alt der Bewerber ist. Die DDR und die Stasi sind seit 89 Geschichte, also schon seit mittlerweile 34 Jahren. Und ein "IM" wäre mindestens damals volljährig gewesen, wäre also jetzt bereits mindestens um die 50 Jahre alt!

Der wird das einem potentiellen Arbeitgeber ohnehin nicht auf die Nase binden.

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somebody237 
Fragesteller
 10.01.2024, 21:45
@Dea2019

Ja, ich schrieb dass die von mir beschriebene Situation eher unlogisch bzw. unwahrscheinlich ist, aber so ein Bewerbunsggespräch kann ja auch Mitte der 1990er Jahre stattgefunden haben, wo der potenzielle Bewerber noch im mittleren Alter war.

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Da je nach Belegschaft des Unternehmens, ein ehemaliger Mitarbeiter der Staatssicherheit ein erheblicher Störgrund sein kann, muss kein Unternehmen so jemanden beschäftigen.

Die Vergangenheit des Bewerbers kann hier objektiv, in der Person ein berechtigten Grund darstellen ihn abzulehnen.

Das AGG zählt in § 1 direkt auf, was die verbotenen Ablehnungsgründe sind:

"Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."

Bei der politischen Einstellung eines Menschen wurde bereits gerichtlich festgestellt, dass diese nicht ausreicht, um als "Weltanschauung" im Sinne dieses Gesetzes zu gelten. Und das wäre so ziemlich der einzige der im Gesetz genannten Gründe, der in diese Richtung gehen würde.

Und vor Gericht muss dann der Kläger darlegen, dass er aus einen rechtswidrigen Grund abgelehnt wurde. An sich steht es Arbeitgebern ja völlig frei, wen sie einstellen und wen nicht und wieso - eben mit der Einschränkung der im AGG genannten Gründe. Ich halte es somit für eher aussichtslos, in so einem Fall vor Gericht Schadenersatz zu erhalten. Mal ganz abgesehen davon, dass nur die nicht sonderlich klugen Arbeitgeber überhaupt irgendetwas zu Ablehnungsgründen sagen ;).

Etwas anders sieht es allerdings inzwischen in manchen Fällen rund um Kündigungen wegen Stasi-Vergangenheiten aus. Da gab es erst vor ein paar Jahren einen Fall, der zugunsten des Gekündigten entschieden wurde, da die Stasi-Vergangenheit inzwischen dann doch etliche Jahre zurückliegt. Ebenfalls eine Rolle hat dabei wohl gespielt, dass diese Person in ihrer Rolle bei der Stasi nicht direkt andere Menschen geschädigt hat.

somebody237 
Fragesteller
 10.01.2024, 21:58

Vielen Dank. Schien ja hier und da tatsächlich vergleichbare Fälle in die Richtung gegeben zu haben.

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sehr geehrter herr stasimann,
es tut uns leid, ihnen mitteilen zu müssen, dass wir uns leider nicht für sie entscheiden konnten, da wir die stelle mit einem anderen bewerber besetzt haben, der unsere ansprüche an die zu besetzende stelle vollumfänglich erfüllt.
ihr profil war durchaus interessant und aufschlussreich und auch ihre qualifikationen haben uns überzeugt.
wir wünschen ihnen bei der weiteren stellensuche und auch persönlich alles gute

der name ist natürlich beliebig - und jetzt sag mal, wo da auch nur ein wort von ablehnung wegen stasivergangenheit steht.

kein arbeitgeber wird so dämlich sein, stasi als ablehnungsgrund in eine absage zu schreiben.

Selbst wenn das im Kopf des Arbeitgebers der Grund für die Absage ist, so wird er das niemals offiziell schreiben.

Kein vernünftiger Arbeitgeber gibt bei einer Absage eine Begründung an, die irgendwie bedenklich sein könnte, die gegen irgendeine gesetzliche Regelung verstößt, oder die aus sonstigen Gründen angefochten werden könnte.

Arbeitgeber schreiben bei Absagen normalerweise immer so was Unverbindliches wie „Die Stelle wurde anderweitig besetzt“.
Fertig.

Die wahren Gründe für die Ablehnung werden nicht offen kommuniziert.

Selbst wenn der Arbeitgeber jemanden ablehnt, nur weil er ihn hässlich oder dick oder so findet – es ist seine eigene Entscheidung, wen er einstellt und wen nicht.
Und er muss sich dafür nicht rechtfertigen. Er muss nur drauf achten, dass die Formulierung der Absage nichts Kritisches enthält.

somebody237 
Fragesteller
 10.01.2024, 21:42

Ja, natürlich wird das so sein. Ich schrieb ja, dass die beschriebene Situation nicht wirklich logisch ist, aber ging ja ums Prinzip...

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Rubezahl2000  10.01.2024, 21:51
@somebody237

Ja wie gesagt, der Arbeitgeber kann einstellen und ablehnen, wen auch immer er will. Er kann den Typen mit der Stasi-Vergangenheit selbstverständlich ablehnen, wenn er was gegen die Stasi hat. Aber diese Begründung wird er offiziell nicht mitteilen.

Selbst wenn der Bewerber den Verdacht hat, nutzt ihm das gar nichts, denn er kann ja nicht beweisen, was ich im Kopf des Arbeitgebers abgespielt hat.

Der Arbeitgeber hat die absolute Freiheit, wen er einstellt und wen nicht.
Wenn es sein persönliches Ziel ist, nur schlanke Frauen mit großen Möpsen einzustellen, dann kann er das machen. Er sollte bei den Absagen an dicke Frauen mit kleinen Möpse nur diese Begründung nicht erwähnen.

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somebody237 
Fragesteller
 10.01.2024, 21:53
@Rubezahl2000

Ja, natürlich ist das so, wie du beschreibst. Der normale Arbeitgeber schreibt i.d.R. bei der Absage einen klassischen Dreizeiler mit Formulierungen wie '...haben uns andersweitig entschieden...mimimi', ohne Nennung irgendeines bestimmten Grundes. Kennt man ja.

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