Darf man einen Ausbildungsvertrag unterschreiben wenn man einen gesetzlichen Betreuer hat?

Clon99  16.04.2024, 13:27

Bist du laut Betreuungsgutachten geschäftsfähig und/oder wurde ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet?

JungerKind 
Fragesteller
 16.04.2024, 13:27

Ich habe einen gesetzlichen Betreuer mit Vermögenssorge

4 Antworten

Da steht alles, solltest du aus gesundheitlichen Gründen als Volljähriger einen gesetzlichen betreuer haben, gilt natürlich das gleiche.

https://www.personalwissen.de/auszubildende/ausbildungsrecht/minderjaehrige-auszubildende-rechte-azubis/

Dann darf der Betreute tatsächlich die Ausbildung nicht machen. Der Betreute muss dann andere Wege finden , wahrscheinlich dann juristischer Art, um den "Betreuten" auszutauschen. Dann muss das gut begründet werden.

JungerKind 
Fragesteller
 16.04.2024, 11:56

Warum darf der Betreute dann die Ausbildung nicht machen?

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Clon99  16.04.2024, 13:31

Leider überhaupt nicht vergleichbar. Die Betreuung ändert nichts an der Geschäftsfähigkeit. Ein volljähriger Betreuter ist grds. erstmal voll geschäftsfähig, außer es ist durch ein Gutachten etwas anderes festgestellt worden. Die Geschäftsunfähigkeit rührt aber dann von einer Krankheit und nicht von der Betreuung her.

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Elizabeth2  16.04.2024, 13:54
@Clon99

naja, so ähnlich meinte ich das auch, "aus gesundheitlichen Gründen einen gesetzlichen Betreuer hat.......und ich wollte nicht deutlicher schreiben, dass es an der gesitgien Fähigkeit dann liegt.......:-).

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Clon99  16.04.2024, 14:01
@Elizabeth2

Verständlich 😅 Allerdings ist es (auch aus Sicht des Gesetzgebers) ein bisschen ungünstig Erwachsene unter Betreuung mit minderjährigen Kindern zu vergleichen.

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Elizabeth2  16.04.2024, 16:59
@Clon99

ja, der FS hat leider erst spät geschrieben, wie alt er ist.....da liegt manchmal das Hauptproblem bei vielen Fragestellern. Die schreiben zu wenig. Und wir diskutieren dann......

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Kommt drauf an, für was der Betreuer alles zuständig ist, aber wahrscheinlich nicht. Allerdings geht der Wunsch des Betreuten immer vor.

Der Betreuer muss seinen Senf dazugeben. Ohne seine Zustimmung und Unterschrift ist der Vertrag sonst nicht gültig. Es ist ja der Sinn von Betreuung bei solchen wichtigen Entscheidungen im Leben den Schützling nicht alleine wirken zu lassen.

Clon99  16.04.2024, 13:24

Ohne Genaueres zu wissen ist diese Aussage schlicht falsch. Eine Betreuung hindert den Betreuten nicht daran, sein Leben eigenständig zu führen, wenn er das möchte. Wenn er geschäftsfähig ist und kein Einwilligungsvorbehalt besteht, darf der Betreute alles selbst und alleine entscheiden.

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Realisti  17.04.2024, 22:07
@Clon99

Wenn das Amtsgericht einen Betreuer bestimmt hat, dann kann der auch sein Amt ausüben.

Damit wird dann die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt. Das ist ja der Sinn einer Betreuung. Sollte das dem Betreuten mißfallen, dann kann er beim Amtsgericht um die Beendigung der Betreuung bitten. Aber wenn sie besteht, ist sie auch gültig.

Da es hier um einen Ausbildungsplatz geht, wird der Schützling vermutlich minderjährig sein. In dem Fall müssen immer die Betreuer einem Arbeitsvertag zustimmen. Eltern müssen bei Minderjährigen ja auch zustimmen.

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Clon99  18.04.2024, 08:13
@Realisti

Nein, leider komplett falsch.

Wie gesagt, wenn jemand geschäftsfähig ist, ändert die Betreuung nichts daran. Klar kann der Betreuer handeln, tatsächlich soll er von Gesetzes wegen aber den Betreuten darin unterstützen selbst alles zu erledigen. Zweck der Betreuung soll sein, dass der Betroffene sie irgendwann nicht mehr benötigt.

Du kannst deine Aussagen ja auch gerne mal mit gesetzlichen Grundlagen untermauern.

Im Übrigen: auch Volljährige können eine Ausbildung machen. Nach dem wie der FS auf meine Nachfrage geantwortet hat, gehe ich davon aus, dass er tatsächlich eine Betreuung hat.

Minderjährige haben keine Betreuung, sondern eine Vormundschaft bzw. stehen unter elterlicher Sorge, was grundlegend zu unterscheiden ist. Die gesetzlichen Vertreter nennen sich dann nicht Betreuer sondern Vormund oder Eltern.

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Kommt drauf an, welchen Umfang die gesetzliche Betreuung hat. Der wird vom Gericht festgelegt und dem Betreuten bekannt gegeben.