Darf man einen Ausbildungsvertrag unterschreiben wenn man einen gesetzlichen Betreuer hat?
Darf man einen Ausbildungsvertrag alleine unterschreiben wenn man einen gesetzlichen hat?
Oder muss das zuerst von den gesetzlichen Betreuer genehmigt werden, ob man den Ausbildungsvertrag unterschreiben darf?
Muss der gesetzlicher Betreuer den Ausbildungsvertrag selber unterschreiben?
Wenn der gesetzlicher Betreuer nicht möchte, wenn der Betreute den Ausbildungsvertrag unterschreibt, darf der Betreute trotzdem eine Ausbildung machen oder nicht?
Und bitte mit Begründung
Bist du laut Betreuungsgutachten geschäftsfähig und/oder wurde ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet?
Ich habe einen gesetzlichen Betreuer mit Vermögenssorge
4 Antworten
Da steht alles, solltest du aus gesundheitlichen Gründen als Volljähriger einen gesetzlichen betreuer haben, gilt natürlich das gleiche.
Dann darf der Betreute tatsächlich die Ausbildung nicht machen. Der Betreute muss dann andere Wege finden , wahrscheinlich dann juristischer Art, um den "Betreuten" auszutauschen. Dann muss das gut begründet werden.
Leider überhaupt nicht vergleichbar. Die Betreuung ändert nichts an der Geschäftsfähigkeit. Ein volljähriger Betreuter ist grds. erstmal voll geschäftsfähig, außer es ist durch ein Gutachten etwas anderes festgestellt worden. Die Geschäftsunfähigkeit rührt aber dann von einer Krankheit und nicht von der Betreuung her.
naja, so ähnlich meinte ich das auch, "aus gesundheitlichen Gründen einen gesetzlichen Betreuer hat.......und ich wollte nicht deutlicher schreiben, dass es an der gesitgien Fähigkeit dann liegt.......:-).
Verständlich 😅 Allerdings ist es (auch aus Sicht des Gesetzgebers) ein bisschen ungünstig Erwachsene unter Betreuung mit minderjährigen Kindern zu vergleichen.
ja, der FS hat leider erst spät geschrieben, wie alt er ist.....da liegt manchmal das Hauptproblem bei vielen Fragestellern. Die schreiben zu wenig. Und wir diskutieren dann......
Kommt drauf an, für was der Betreuer alles zuständig ist, aber wahrscheinlich nicht. Allerdings geht der Wunsch des Betreuten immer vor.
Ist halt so, wurde so festgelegt.https://www.betreuungsrecht-ratgeber.de/betreuungsrecht/rechte-des-betreuten/wohl-des-betreuten-ist-massstab-fuer-zuaessigkeit-einer-massnahme
Der Betreuer muss seinen Senf dazugeben. Ohne seine Zustimmung und Unterschrift ist der Vertrag sonst nicht gültig. Es ist ja der Sinn von Betreuung bei solchen wichtigen Entscheidungen im Leben den Schützling nicht alleine wirken zu lassen.
Ohne Genaueres zu wissen ist diese Aussage schlicht falsch. Eine Betreuung hindert den Betreuten nicht daran, sein Leben eigenständig zu führen, wenn er das möchte. Wenn er geschäftsfähig ist und kein Einwilligungsvorbehalt besteht, darf der Betreute alles selbst und alleine entscheiden.
Wenn das Amtsgericht einen Betreuer bestimmt hat, dann kann der auch sein Amt ausüben.
Damit wird dann die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt. Das ist ja der Sinn einer Betreuung. Sollte das dem Betreuten mißfallen, dann kann er beim Amtsgericht um die Beendigung der Betreuung bitten. Aber wenn sie besteht, ist sie auch gültig.
Da es hier um einen Ausbildungsplatz geht, wird der Schützling vermutlich minderjährig sein. In dem Fall müssen immer die Betreuer einem Arbeitsvertag zustimmen. Eltern müssen bei Minderjährigen ja auch zustimmen.
Nein, leider komplett falsch.
Wie gesagt, wenn jemand geschäftsfähig ist, ändert die Betreuung nichts daran. Klar kann der Betreuer handeln, tatsächlich soll er von Gesetzes wegen aber den Betreuten darin unterstützen selbst alles zu erledigen. Zweck der Betreuung soll sein, dass der Betroffene sie irgendwann nicht mehr benötigt.
Du kannst deine Aussagen ja auch gerne mal mit gesetzlichen Grundlagen untermauern.
Im Übrigen: auch Volljährige können eine Ausbildung machen. Nach dem wie der FS auf meine Nachfrage geantwortet hat, gehe ich davon aus, dass er tatsächlich eine Betreuung hat.
Minderjährige haben keine Betreuung, sondern eine Vormundschaft bzw. stehen unter elterlicher Sorge, was grundlegend zu unterscheiden ist. Die gesetzlichen Vertreter nennen sich dann nicht Betreuer sondern Vormund oder Eltern.
Kommt drauf an, welchen Umfang die gesetzliche Betreuung hat. Der wird vom Gericht festgelegt und dem Betreuten bekannt gegeben.
Warum darf der Betreute dann die Ausbildung nicht machen?