Wie regelt ein Gesetzlicher Betreuer das mit ALG2 und pychisch Kranken?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe von gesetzlicher Betreuung leider wenig Ahnung und weiß nicht, was er/sie mit "Taschengeld" meint. Da mußt Du die Person schon selbst fragen.

Wenn Du Deinen eigenen Angaben zufolge nicht arbeiten kannst, hast Du ggf. keinen Anspruch auf ALG 2.

Wovon lebst Du denn aktuell bzw. welches Einkommen hast Du bzw. wer bezahlt wovon Deine Wohnung, Lebensmittel, Kleidung, etc.?

Darfst Du noch ohne Wissen und ohne Zustimmung des Betreuers unterschreiben?

Bei Problemen mit dem Betreuer kannst Du Dich an das Gericht wenden, welches die Betreuung verfügt hat oder ggf. an einen Anwalt.

Wenn du nicht berechtigt für ALG2 bist, dann kriegst du auch nichts. Wenn du tatsächlich erwerbsunfähig bist und auch mit Bescheinigung, dann wird der Betreuer das ja wissen.

Mit Taschengeld dürfte er nur gemeint haben: Wenn du ALG2 beziehst, dann kriegst du 50 € für dich und den Rest wird er so verwalten dass du nicht alleine ran kommst (hängt halt immer davon ab was die Betreuung umfasst und ob ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt usw)