32 Jahre alter Sohn soll ausziehen, müssen wir Eltern noch für Unterhalt zahlen,wenn er seine Arbeit verliert?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zu erst einmal:

die hier immer wieder betonte Altersgrenze von 27 gibt es im Unterhaltsrecht nicht!!!

Aber nun zum Thema: euer Sohn hat seit Jahren eine eigene Lebensstellung. Ihr als Eltern konntet nicht damit rechnen wieder zum Unterhalt aufgefordert zu werden und habt euer Leben entsprechend eingerichtet.

Mal abgesehen davon ist er berufstätig - also weder in Schul - oder Erstausbildung. Er wird Arbeitslosengeld erhalten nach der Sperre (wenn man ihn raus schmeißt).

Was ihr aber auf jeden Fall machen müsst um euch zu schützen: Schmeißt ihn raus! Setzt ihm eine Frist bis zum Auszug, passiert dann nichts, dann wechselt die Schlösser aus!

Spielsucht ist eine Krankheit. Aber er ist alt genug um sich selbst damit auseinander zu setzen. Das hat auch so gar nichts mit mangelnder Elternliebe zu tun. Aber bei Spielsucht, wie auch bei Alkoholsucht z.B. ist es einfach so: Der Betroffene muss meist erst sehr tief fallen, damit er von alleine wieder aufstehen kann.

Im übrigen gibt es entsprechende Selbsthilfegruppen für Angehörige. Nutzt das Angebot!

Ihr könnt nicht mehr tun, als Euren Sohn hinauszuwerfen. In meinen Augen schaut ihr schon viel zu lange zu und laßt Euch auf der Nase rumtanzen.

Welchen Grund hat Euer Sohn, sein Leben auf die Reihe zu kriegen? Er konnte bis jetzt machen, was er wollte, sein Zuhause hatte er weiterhin im Hotel Mama.

In Therapie zu gehen, dazu könnt ihr Euren Sohn nicht zwingen, den Willen dazu muß er selbst aufbringen. Ihr seid schon lange co-abhängig und findet Hilfe in einer Selbsthilfegruppe für Angehörige Spielsüchtiger.

Ich denke es tut Euch gut, Euch mit Leuten auszutauschen, die Eure Probleme aus eigener Erfahrung kennen und Euch Tipps geben können, was funktioniert.

Alles Gute für Euch,

Giwalato

Drehdrum 
Fragesteller
 27.01.2019, 13:42

Dankeschön, ich sehe an deiner Antwort das Du selbst gut weisst, welche familiäre Tragödie sich hinter meiner sachlichen Frage verbirgt. Tatsächlich wollen wir auch das er auszieht um ihm zu helfen. Ansonsten landet er sicher wenn wir nicht mehr da sind letztendlich in der Obdachlosigkeit....

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Goodnight  27.01.2019, 13:52
@Drehdrum

Oh ja das ist sehr schwer. Als Eltern schafft man es erst das Kind raus zu werfen, wenn man einsehen kann, dass der Rauswurf die letzte Hilfe ist.

Wer ins Becken fällt kann sich oft erst dann wieder an die Oberfläche kämpfen wenn der Beckengrund erreicht ist, dass man mit den Füssen abstossen kann.

Euer Sohn ist noch jung, er kann das packen!

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Giwalato  27.01.2019, 13:55
@Drehdrum

Solange Ihr für ihn da seid, hat er keinen Grund, selbst aktiv zu werden.

Ein Süchtiger ordnet alles seiner Sucht unter, er schmeichelt, jammert, droht oder schmollt, bis alles so weiterläuft, wie er es möchte.

Ihr könnt nicht ewig für ihn da sein. Deshalb ist es wichtig, daß Ihr Euch um Euch selbst kümmert, denn Euer Sohn überstrapaziert Eure Nerven, und das kostet Lebensenergie und macht Euch krank.

Deshalb ist es so wichtig, daß Ihr zunächst für Euch selbst sorgt. Euer Sohn ist erwachsen und hat keinen Anspruch auf Vollversorgung wie ein hilfloses und unmündiges Kind.

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Leider ist es oft so, wenn die Eltern den Geldhahn zudrehen, das Sozialamt das Geld fliessen lässt und es sich bei den Eltern wieder holt.

Da hilft dann manchmal ein Gerichtsbeschluss, wenn man nachweisen kann, dass man viel in das Kind investiert hat und das Kind keine Chance genutzt hat.

Neben dem Paragraphen der Verwandtenunterstützung gib es auch den Paragraphen, dass die Verwandtenunterstützung billig sein muss.

Will heissen wer sich sehr daneben benimmt hat kein Recht auf diese Unterstützung.

Ist aber leider meistens schwer zu so einem Urteil zu kommen.

kevin1905  27.01.2019, 13:43

Leider ist es oft so, wenn die Eltern den Geldhahn zudrehen, das Sozialamt das Geld fliessen lässt und es sich bei den Eltern wieder holt.

Der Sohn steht augenscheinlich in einem Arbeitsverhältnis, also dürfte er grundsätzlich auch bei einem Jobverlust dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stehen.

Heißt das Sozialamt ist gar nicht zuständig, sondern das Jobcenter (wenn kein oder kein ausreichender Anspruch auf ALG I besteht).

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Goodnight  27.01.2019, 13:47
@kevin1905

Die Frage war ja, wenn der Sohn seinen Job verliert., wenn er nicht mehr zur Arbeit geht.

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Nein, der Mann ist alt genug, sein Leben selbst in die Hand zu nehmen.

Er ist für sich selbst verantwortlich. Er ruht sich auf Eure Knochen aus und macht sich ein schönes Leben. Koffer vor die Tür und Schlüssl und den Schlüssel sofort aushändigen. Laßt Euch nicht belabern.