Betreuung von Sohn?

2 Antworten

Ihm wird die Vollmacht entzogen und dann wird das jemand übers Gericht zugesprochen bekommen.

Gesetzliche Betreuer sind nicht immer positiv.. würde mich von denen ersten fern halten

kasten12 
Fragesteller
 18.08.2021, 13:53

ich würde sagen in diesem Fall ist es vielleicht besser. Es kann nur noch besser werden.

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schleudermaxe  18.08.2021, 14:09
@kasten12

Das glaubt keiner, Du vielleicht, warum auch immer.

Schaue einfach mal in die Praxis, wie "zufrieden" die Damen und Herren mit dem gerichtlich bestellten sind.

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Strandmupfel93  18.08.2021, 14:13
@schleudermaxe

Kann darüber auch nichts Gutes sagen.. mein Stiefvater arbeitet in dieser Richtung und der schimpft sehr ..

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kasten12 
Fragesteller
 18.08.2021, 14:17
@schleudermaxe

So geht es aber auch nicht weiter. Der bringt ihr nicht mal Kleider ins Heim, der will Bauplatz verkaufen und ihr Haus, was sie nicht will. Also es ist schon kompliziert. Es will ja keiner aus der Familie machen. Da bleibt ja nur dieser Weg. mfg kasten

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kasten12 
Fragesteller
 18.08.2021, 14:30
@Strandmupfel93

ich mache das schon bei einer anderen Person ,das wird mir zu kompliziert.

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  1. Einen Menschen mit einer demenziellen Erkrankung hätte auch ein gesetzlicher Betreuer früher oder später ins Heim einweisen lassen, weil die Versorung zu Hause ab einem bestimmten Punkt nicht mehr zu verantworten ist
  2. Mit Einzug ins Heim muss eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen. Dazu wird der Ausweis benötigt. Bei Menschen mit demenziellen Erkrankungen wird eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragt, weil absehbar oder schon gegeben ist, dass der Erkrankte nicht mehr geschäftsfähig ist und auch nicht mehr reisen wird. Damit wird der Ausweis dann eingezogen. Absolut normales vorgehen.
  3. Kleider bringt auch ein gesetzlicher Betreuer nicht ins Heim. Er beauftragt entweder den sozialen Dienst des Krankenhauses, persönliche Gegenstände zu holen, oder einen Entrümpler, die Wohnung auszuräumen und die persönlichen Gegenstände ins Heim zu bringen
  4. Bauplatz und Haus werden zur Deckung der Heimkosten verkauft werden müssen. Es muss vom Bewohner eines Alten- oder Pflegeheims ein Eigenanteil (zwischen 2.000€ und 5.000€ monatlich neben der Pflegekasse) geleistet werden. Kann das aus den laufenden Einkünften, z.B. Rente, nicht gedeckt werden, kann man einen Antrag auf Übernahme der Heimkosten beim Sozialamt stellen. Die fragen dann, ob es verwertbares Vermögen, wie z.B. Immobilien gibt, und fordern den Verkauf. Erst wenn der Verkaufserlös aufgebraucht ist, springt das Sozialamt ein.

Der Angehörige hat genau das getan, was richtig und angemessen ist. Ein gesetzlicher Betreuer würde nichts anders machen.