Darf ein Referendar mit volljährigen Schülern flirten?
Wenn diese nicht an seiner Schule sind und am anderen Ende von Deutschland wohnen
4 Antworten
Darf er. Beide sind volljährig und es bestehen keine Konfliktsituationen aufgrund von „Subordinations- oder Abhängigkeitsverhältnisse“.
Liebe Grüsse ☀️💋☀️
Ja, darf er, da keinerlei Anhängigkeitsverhältnis besteht.
Warum denn nicht? Sie stehen in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu ihm.
So wie du die Situation beschrieben hast, darf ein Referendar selbstverständlich mit einer Schülerin oder einem Schüler flirten, befreundet sein und Sex haben. Er kann sie/ihn auch heiraten, wenn er möchte. Sie/Er ist ja weder in seiner Klasse noch überhaupt an seiner Schule. Da besteht keinerlei Abhängigkeit. Und außerdem handelt es sich ja auch bei der Schülerin oder dem Schüler um eine erwachsene Person. Also mehr geht nun wirklich nicht! Der Referendar ist doch ein freier Mensch.
Und ganz nebenbei passt's ja auch altersmäßig, denn der Ref. ist ja in der Regel selbst nicht sehr viel älter, wenn er sein Studium ohne Schnörkel durchgezogen hat.
Was ist denn das für eine Frage? Zwei volljährige Personen können miteinander machen, was sie wollen.
Wieso der blöde Spruch?
Er sagt er darf sowas nicht, deswegen ist die Frage doch gerechtfertigt
Und wäre sie z.B seine Schülerin wäre das nicht erlaubt
Und wäre sie z.B. seine Schülerin wäre das nicht erlaubt
Ja, wenn ... Aber sie ist es ja nicht, wie du sagst.
Er sagt er darf nicht