Blitzer/probezeit?

3 Antworten

Hi, für jeden Verstoß die individuellen Sanktionen, die im Bußgeldkatalog stehen.

Ein Probezeitverstoß wäre es erst ab 21 zu schnell. Aber hier gilt, dass der nächste Verstoß erst probezeitrelevant wäre, wenn die Nachschulung abgeschlossen wurde: Ein Beispiel:

Jemand wird im Februar, im März und im Mai mit jeweils 25 zu schnell geblitzt

Im April hätte er sein Aufbauseminar abgeschlossen.

Dann hätte er erst 2 A- Verstöße, daa das im März vor Absolvierung des Aufbauseminars noch nicht aufgerechnet wird.

Wie schaf man das denn, das man an einem Tag mehrfach geblitzt wird?

Mitunter könnte die Bussgeldstelle aufmerksam werden, und entweder eine Eignung zum Führen eines KFZ in Frage stellen, oder Vorsatz vermuten.

Einfach zusammenzählen, jeder Verstoß steht für sich selbst!

Ob da Wochen, Tage oder nur Stunden dazwischen liegen spielt keine Rolle...