Beziehung 12 und 15 Jahre?

11 Antworten

Wie findet ihr eine Beziehung zwischen einer 12 jährigen und einem 15 jährigem?

Grundsätzlich normal - zumal w12 & m15 (Mädchen sind den Jungs rund 2 Jahre in der Entwicklung voraus - sie sind also hier nur ein Entwicklungsjahr voneinander entfernt): "Zwischen zehn und dreizehn Jahren verwandelt sich diese erste Neugierde in die Sehnsucht, selbst Geborgenheit und auch [erwachsene] Sexualität mit jemand anderem zu erleben. (...) Auch wenn Jugendliche manchmal spürbar zwischen Erwachsensein und Kindsein hin und her pendeln, sind sie in ihrer Sexualität und in ihren Bedürfnissen nach Beziehung als Erwachsene zu sehen. Das Aufkeimen erwachsener sexueller Gefühle im Alter von etwa 12 Jahren macht einen Teil in ihrem Erleben bereits erwachsen." (DSA Bettina Weidinger, Sozialarbeiterin, Sexualpädagogin und Sexualtherapeutin - Pädagogische Leitung des Österreichischen Instituts für Sexualpädagogik)

Rechtlich bleibt es aber zumindest in Deutschland ein Problem, wenn es auch um Sex geht (was noch nicht zwingend, aber auch nicht ausgeschlossen ist).

Zwar wurde inzwischen der § 176 StGB um eine Ausnahmeregel erweitert, aber 3 Jahre ist da schon hart an der (leider schwammig definierten) "Grenze" oder darüber hinaus (es fehlt noch an Rechtsprechungspraxis).

In Österreich (Sex ist bis 4 Jahre Altersabstand bedingt erlaubt, ab 13 dann bis 3 Jahre Abstand komplett erlaubt) und Schweiz (Sex ist bis 3 Jahre Abstand komplett erlaubt) ist die Rechtslage klarer definiert.

Schwierig. Sehr schwierig.

Es kommt natürlich auf die Personen an, aber ich finde den Altersunterschied schon echt krass.

Klar, 3 Jahre klingen erst mal nach nicht viel. Aber es kommt auf die Lebenserfahrung an. Ein 40 Jähriger und eine 43 Jährige haben mehr gemeinsam, als eine 12 Jährige und ein 15 Jähriger.

Mit 12 ist man definitiv noch ein Kind. Ein 15 Jähriger hat ganz andere Bedürfnisse.

Ich würde mich auch sehr wundern, warum ein 15 Jähriger überhaupt eine so junge Freundin will.

Also ja, finde ich komisch und mehr als fragwürdig. Müssen die Beteiligten aber selbst wissen.

Edit: Sex geht erst ab 14. Hab gerade nachgelesen.

In dem Alter sind 3 Jahre noch echt viel finde ich😬 Wenn es jetzt 22 und 25 wäre, alles okay, aber zwischen 12 und 15 passiert halt so viel!! Klar sind manche 12 Jährige auch so abgefuckt das es passt😛 Aber jetzt mal so rein von der mentalen Entwicklung ist das schon ein krasser Unterschied finde ich. Also als ich 12 war dachte ich bei manchen 15 Jährigen, dass ich deren Tochter sein könnte🤭

WEnn die Beziehung Sex beinhaltet (und auch Petting und Zungenkuss sind Sex!F9 geht gar nicht.

Wenn sie sich aber einfach so lieb haben, Händchen haltn und so: Ok, deren Sache. Mit 12 ist man einfach noch ein Kind. und 15 jährige haben nun mal andere interssen als 12 jährige,

sauidha4ssa3 
Fragesteller
 01.11.2023, 19:37

Nein!

Der Zungenkuss als sexuelle Handlung Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einem Zungenkuss zwar um eine erhebliche sexuelle Handlung, nicht aber um eine beischlafähnliche Handlung im Sinne des § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB

https://www.rechtslupe.de/strafrecht/der-zungenkuss-als-sexuelle-handlung-3221293

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sauidha4ssa3 
Fragesteller
 01.11.2023, 19:54
@Nordseefan

176a ist Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind. Das ist ja sex mit unter 14 jährigen

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Libertinaerer  02.11.2023, 11:31
@sauidha4ssa3
Nein!

Doch! Denn:

Der Zungenkuss als sexuelle Handlung Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einem Zungenkuss zwar um eine erhebliche sexuelle Handlung

Das war's, mehr muss man nicht wissen

Aber wer mehr wissen möchte:

nicht aber um eine beischlafähnliche Handlung im Sinne des § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB
  1. Der damalige § 176a StGB existiert nicht mehr. Er ist, mit etwas verändertem Inhalt, nach hinten gerutscht und jetzt der § 176c.
  2. Worum es ging: Es gab/gibt den "einfachen" Missbrauch (§ 176) und den "schweren" Missbrauch (§ 176a bzw. nun § 176c).
  3. Letzterer betrifft Beischlaf und beischlafähnliche Handlungen von Volljährigen! Mit 15 ist man minderjährig, da ist Beischlaf KEIN "schwerer" sondern "nur" "einfacher" Missbrauch.
  4. Was ist "Beischlaf"? Geschlechtsverkehr/Vaginalverkehr (Penis in Vagina).
  5. Was eine "beischlafähnliche Handlung"? Irgendetwas in irgendetwas, AUSSER Penis in Vagina (z.B. Dildo in Vagina oder Penis in den Mund).
  6. Was musste der BGH entscheiden? Erwachsener küsste Kind mit Zungenkuss. Gericht verurteilt ihn wg. "schweren" Missbrauchs (damals: § 176a / heute: § 176c), denn: Irgendetwas (Zunge) in irgendetwas (Mund).
  7. BGH entscheidet: Mangels Erheblichkeit KEIN "schwerer" sondern "nur" "einfacher" Missbrauch - aber dennoch: Missbrauch (§ 176).

Fazit: BGH-Urteil hier sinnlos, weil es um 15-Jährigen geht. Egal was der sexuelles macht (vom Zungenkuss bis GV): War und ist IMMER "nur" "einfacher" Missbrauch. Weil er selbst noch Minderjähriger ist.

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Libertinaerer  02.11.2023, 11:36
Mit 12 ist man einfach noch ein Kind. und 15 jährige haben nun mal andere interssen als 12 jährige,

Da ist der Wunsch Mutter des Gedankens! Die Realität sieht anders aus: "Zwischen zehn und dreizehn Jahren verwandelt sich diese erste Neugierde in die Sehnsucht, selbst Geborgenheit und auch [erwachsene] Sexualität mit jemand anderem zu erleben. (...) Auch wenn Jugendliche manchmal spürbar zwischen Erwachsensein und Kindsein hin und her pendeln, sind sie in ihrer Sexualität und in ihren Bedürfnissen nach Beziehung als Erwachsene zu sehen. Das Aufkeimen erwachsener sexueller Gefühle im Alter von etwa 12 Jahren macht einen Teil in ihrem Erleben bereits erwachsen." (DSA Bettina Weidinger, Sozialarbeiterin, Sexualpädagogin und Sexualtherapeutin - Pädagogische Leitung des Österreichischen Instituts für Sexualpädagogik)

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Der oder die 15jährige macht sich strafbar wenn es zu sexuellen Kontakt zwischen den Beiden kommt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung